dieser Termin auf drei Monate erstreckt. Diese Fristen müßten eingehalten werden, widrigenfalls der zuständige Beamte seines Dienstes enthoben würde. Der „Herr Burgermaister habe solche anstalt principalihsime zu oberserviren" und überdies „jederzeit zu trachten, daß alle unnothwendige Raiß (Reisen), Gepau (Bauten), zöhrungen wie auch andre kleine unkhosten in eusserste Gesparsamkeit gezogen werden." Der Magistrat hat den Bürgermeister gebührend zu respektieren und ist schuldig „Ihme mögligist Ahsistenz zu latsten". Dem Bürgermeister wird aufgetragen, daß er nicht nur die in dieser Instruktion festgelegten Grundsätze „unveränderlich beobachte", sondern auch alles tue, was der Stadt und ihren Bewohnern „zu Nuzen, Ehr und Wohlfahrt gedeyen mag". Recht, Gerechtigkeit, Gewohnheiten und Privilegien solle er nach möglichsten Kräften beachten und im Falle eines Verstoßes wider diese hierüber dem Rat berichten. Der Bürgermeister solle als „Treuer Vatter des Commun Weeßens und Burgerschafft, mit Hindansetzung alles aigenen Nuzens" wirken und sich vom „Magistrat wohl bedachtsamb berath- schlagen" lassen. Der letzte Punkt der Instruktion besagt, daß die dem Bürgermeistereamt „anhängige mühe und arbeith sehr groß und beschwerlich (und) daher einer geziemenden Erkantnuß (Honorierung) gar wohl würdig ist". Wegen der derzeitigen schlechten Finanzlage jedoch müßte sich das Stadtoberhaupt weiterhin mit einem Jahresgehalt von 20 Gulden und einem Brennholzdeputat „befridigen lassen". Hiezu seien ihm noch die „Fertigungsgebühr" und zu etwas „mehrer Ergözlichkeit bey Begebenden Spörren (Sperren) und abhandlungen, es sehe durch Testament, Inventur oder Erbschaffts Vergleich" von dem was in derlei Fällen dem Stadtschreiber als Taxe anzurechnen gebührt, der dritte Teil zu geben. Hätte der Stadtschreiber z. B. bei einer Verlassenschaftsabhandlung für seine Tätigkeit eine Taxe von 9 Gulden zu fordern gehabt, so hatte der Bürgermeister das Anrecht auf einen Zuschlag von einem Drittel, in diesem Falle auf drei Gulden. LV Literaturverzeichnis 1 Franz Xaver Pritz, Beschreibung der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebung, Linz 1857. 2 Franz Lader Pritz, Geschichte der ehemaligen Benediktinerklöster Garsten und ®leint, Linz 1841. 1 3 Josef Ofner, Die Eisenstadt Steyr. Geschichtlicher und kultureller Überblick, Steyr 1958. 4 Josef Ofner, Das „Kaiserliche Armaturwerk", Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 23, Dezember 1962. 5 Josef Ofnex, Steyr vor dreihundert Jahren. Amtsblatt der Stadt Steyr, Jg. 6, Nr. 9. 6 Alfred Hoffmann, Die Quellen zur Wirtschaftsgeschichte im Lande ob der Enns. 7 Alfred Hofsmann, Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich, 2 Bünde, Linz 1956. 8 Beschreibung Dcß Empfangs vnnd Einzugs Der Aller-Durchleüchtigsten Kayserlichen Maycstätten Lcopoldi I. et Eleonarae, Magdalenas, Theresias. So In der Kays. Landt-Fürstl. Uhralten Cammer-Guett Statt Steyr deß Eertz-Hertzogthumbs Oesterreich Ob der Ennß/beschehen ist den 8. Tag des Monaths Augusti. Anno MDC. LXXX. Gedruckt zu Lintz/Bey Johan Jacob Mahr/Jm Jahr 1681. 9 Ludwig Edlbacher, Landeskunde von Oberösterreich, Wien 1883. 10 Anton von Pantz, Die Gewerken im Bannkreise des steirischen Erzberges im Jb. der k. k. heraldischen Gesellschaft „Adler". 27. u. 28. Bd., Wien 1917/18. 11 Wahlbuch de anno 1618. St. A. 12 Josef Fröhler, Prozessionen der Jesuiten in Steyr im 18. Jahrhundert. Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr. Heft 14, Dezember 1954. 13 Adolf Bodingbauer, Zwei bemerkenswerte Weihnachtsbilder in Steyr, Veröffentlichungen des Kulturamtes ber Stadt Steyr, Heft 23, Dezember 1963. 14 Erlefried Krobath, Von alten Brunnen unserer Stadt. Amtsblatt der StadtSteYr, Nr. 5, 1962. Weiteres Quellenmaterial: Steuerbücher, Ratsprotokolle, Sterbe- und Hochzeitsmatriken im Stadtpfarramt Steyr. Abkürzungen: LV—Literaturverzeichnis, RP= Ratsprotokoll. 41
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