des Landes ob der Enns gemacht würden. In diesen: Pauschalbeträge, dem sogenannten „Sifergdt", waren alle „Extraausgaben" und Trinkgelder inbegriffen. Nur Aufwendungen für eventuell benötigte Pferde und einen Pferdewärter wurden zur Gänze ersetzt, dem Wärter im Tage 6 Schilling zugebilligt.47) Einsparungen sollten auch durch eine Kürzung der Gehalte von „Beamten und Offizieren" der Stadt erzielt werden. Die seit „uralter Zeit" dem Bürgermeister gegebene „Besoldung" von jährlich 25 Gulden blieb ungekürzt, gleichfalls das ihm zustehende Drittel des „Mauthprenn Geldts", dessen Höhe heute nicht mehr festgestellt werden kann. Ebenso ließ man die mehr symbolischen Charakter besitzenden Jahresgehalte des Stadtrichters und Stadtkämmerers von je 25 Gulden, unangetastet. Das Jahresgehalt des Stadtmautners und des Salzkämmerers wurde von bisher je 100 Gulden auf 75 Gulden, auch das des Stadtbuchhalters Sebastian von Kühberg, der auch die Registratur verwaltet hatte, von 200 aus 100 Gulden herabgesetzt. Weiters wurden die Bezüge des Steuerverwalters von 500 auf 450 und die des „Weinvisierers" von 225 auf 180 Gulden reduziert. Bei anderen Beschäftigten wurden geringfügigere Kürzungen üorgenommen-47 8 49) Unverändert blieben die Löhne der zwei Ratsdiener, von denen jeder wöchentlich 1 Gulden 30 Kreuzer und jährlich 12 Gulden Holzgeld bekam. Weitere Bezugsabstriche wurden im Jahre 1677 beschlossen,") auch in diesem Jahr weilte eine Kommission in Steyr. Wiederholt hatte die Stadt die Regierung ersucht, ihren Vermögensstand prüfen zu lassen, um die Ursachen der ungünstigen Wirtschaftslage und der laufenden Verschlechterung der finanziellen Lage Steyrs zu ergründen, aber auch um Wege zu finden, wie man diesen Ubelständen abhelfen könnte. Mit kaiserlichem Befehl vom 3. Dezember 1668 wurden endlich, zu „besserer einrichtung hiesiger Statt Würt- schafftswesens, dem Garstener Prälaten Roman und dem Vizedom Grundtemann von Falkhenberg die Inspektion und Obsicht aufgetragen."50 51 52 * ) Rach Prüfung der städtischen Einrichtungen und ihres Rechnungswesens betrachtete diese kaiserliche Kommission es als „Hoche unumgängliche Nothturfft", vorerst jedem Beamten genaue Instruktionen zu erteilen, die als Richtschnur für die jeweiligen Tätigkeiten dienen sollten. Anscheinend auf den Bericht der erwähnten Kommission hin, wurde dem Magistrat ein vom 28. April 1673 datierter kaiserlicher Erlaß zugesandt, der die Ausarbeitung diesbezüglicher Instruktionen forderte. Wie aus einer Eintragung in einem Ratsprotokolle des Jahres 1671 ersichtlich ist,54) waren schon in früherer Zeit in einem nicht mehr erhaltenen „Consuetudinary Buech" gewisse Verhaltungsmaßregeln für den Bürgermeister und den Stadtrichter festgelegt gewesen. In der Stadt sorgten Mönche, Bruderschaften und Kongregationen weiterhin für die Festigung des katholischen Glaubens. Mit großer Feierlichkeit wurden besonders die Prozessionen begangen. Fröhler sagt, daß diese die „Fortführung einer alten, volkstümlichen Tradition darstellten, die von den Jesuiten mit Hilfe der Schüler ihres Gymnasiums in den bereits vorhandenen dramatischen Elementen ausgebaut und entsprechend der Vorliebe des Volkes für Sinnbilder und Prunk ausgestattet wurden."5?) Den Fronleichnamsprozessionen, deren Ablauf zwischen dem Pfarramt und der Stadt festgelcgt wurde, folgte im Anschluß an die kirchlichen Feierlichkeiten im Rathaus ein Festmahl für die geistlichen und weltlichen Würdenträger, das je nach der Finanzlage der Stadt reichlich oder sparsamer ausfiel.58) Die anderen Mitwirkenden, die Spielleute und die Stadtmiliz mit ihren Offizieren, wurden in Gasthäusern bewirtet. 47) RP 1661, 47. 48) RP 1665, 125—128. 49) RP 1677, 336. so) RP 1668, 344. 51) RP 1671, 257. 52) LV 12, 51; RP 1660, 41; RP 1661, 69, 116. 53) LV 3, 75. — Wegen des „Nothstandt" der Stadt mußte z. B. 1662 sehr gespari werden (RP 1662, 110). 10
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2