Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 25, Dezember 1964

lief) anguf'^auffen".44 45 * ) Aus diese Weise konnte eine Reihe von Häusern am Stadtplatz veräußert werden. Bei weniger wertvollen Objekten genügte es bisweilen, nur die bisher fälligen Steuern nachzuzahlen. Anläßlich einer Beratung über das Steueraufkommen der Stadt im Jahre 1669 wurde neuerlich vorgeschlagen, alle noch „unbehausten" Bürger ins Steueramt zu laden, um ihnen hier im Namen des Magistrates die „würckhliche Heuß- liche ankhaufsung bey niderlegung ihrer bürgerlichen Gewerb" aufzutragen.4^) Es wurde auch angeregt, den drei in der Stadt lebenden Advokaten wegen des „obrigkeitlichen Schutzes", den sie genossen, eine „Anerkennungssteuer" vorzuschreiben, um so eine neue Einnahme zu schaffen. Advokat Graffhaider sollte drei Taler, die Advokaten Buechhoffer und Schidlberger je zwei Taler entrichten.4«) Wappen des Bürgermeisters Maximilian Luckhner (Adelsdiplom vom 11. 4. 1651) Gevierter Schild. Feld 1 und 4 auf grünem Hügel ein silbernes Einhorn; Feld 2 und 3 rote Schräglinksbalkcn in Weiß. Offener gekrönter Helm mit rechts schwarzgelben, links rot-weißen Decken. Zier: offener von Weiß und Rot siebenmal entgegengeschrägter Flug, inmitten desselben ein silbernes Einhorn wachsend (LV. 10, 391). Unter Hinweis auf die „bekannte Armut der Stadt" erließ der Rat am 9. März 1661 eine Reisespcsenordnung, nach der künftig die Vergütung für Dienstreisen je Person täglich 20 Schillinge betragen sollte (nach heutigem Geldwert rund 600 Schilling), gleichgültig, ob die Reisen nach Orten innerhalb oder außerhalb 44) RP 1663, 138, 150. 45) RP 1669, 68. — Auch 1674 und 1675 wurden „unbehauste" Bürger aufgeforderi, ein Haus zu erwerben (RP 1674, 57; RP 1675, 108, 159, 162). 4«) RP 1669, 77. 9

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