bereiche „unkatholische Bürger, Ehehalten, Manns oder Weibspersonen" aufhiclten. Dieser Kommission, bestehend aus den Ratsherren Samuel Ortncr und Matthias Morgen, einem Kanzleiangestellten, und den zuständigen Viertelmcistern, wurde besohlen, jedes Haus zu visitieren und angetroffene Nichtkatholiken in einer Liste zu erfassen?') Eine weitere Weisung der Landeshauptmannschaft vom Juni 1652 beauftragte den Magistrat, zu sorgen, daß evangelische Emigranten vor ihrer Abreise die Nachsteuer bezahlten?") Auch der Rat ordnete im selben Monate an, daß auf Grund des kürzlich erlassenen Rcformationspatentes und mit einem von der Stadtkanzlei angefcrtigten Personenverzeichnis, von allen Bürgern und Jn- wohnern Steyrs Beichtzettel abverlangt würden?') Als Kerntruppe der Gegenreformation beeinflußte das kulturelle Leben der Stadt in dieser Zeit ganz entscheidend der Jesuitenorden. Weil dieser „so woll auf der Canzl (Kanzel) alß im Beichtstuell, v,nd bey dem Altar, wie nit weniger bei) denen Khrankhen, vnd Vorderist mit Instruction der Iugent in Schuelcn vnd Khinderlehren der Statt merckhlichc Dienst" erwies, schlug Bürgermeister Schröffl im Jahre 1653 vor, dem Orden für seine Kirche einen im Rathause vorhandenen Traghimmel zu geben?2) Ebenso gab der Rat diesem Orden für die von ihnen mit besonderer Sorgfalt und allem Prunk gefeierten Karfreitagsprozessionen laufend Subventionen?2) Über Antrag des Bürgermeisters übernahm die Stadt auch die Kosten für die Anfertigung eines Bildes im Refektorium der Kapuziner. Dieses stellte das Letzte Abendmahl dar.") Außerdem billigte man den Patres jährlich eine gewisse Summe für den „Trunk" zu?') Die Dominikaner erhielten 1656 für die Anschaffung von Betstühlen 150 Gulden und ab 1657 wöchentlich 5 Gulden") Kleinere Unterstützungen wurden auch den Nonnen gewährt?2) Nach dreißigjähriger Regierungszeit starb am 2. April 1657 Kaiser Ferdinand III. im 49. Lebensjahre. Aus diesem Anlasse langte am 4. Mai ein Befehl des Thronfolgers Erzherzog Leopold von Österreich beim Magistrate ein, der besagte, daß auf die Dauer eines Jahres in der Stadt „freudenspill" und Musik zu unterlassen wären.") Der Magistrat wurde eingeladen, an den Trauerfeierlichkeiten für den Verstorbenen in Linz teilzunehmen?') Ein weiteres Verbot, während des Trauerjahres „Fröhlichkeits Musica sowohl bei Hochzeiten als anderen actibus" abzuhalten, erließ der Landeshauptmann, der gleichzeitig anordnete, daß „alle vnd Jede hinterlassene Kayserliche Räth, nobilitirt vnd andere titulirte Persohnen" zum Gedächtnis an den verschiedenen Herrscher die „gewöhnliche Clag anthuen sollen."'") Pritz") stellte fest, daß Steyr an Ferdinand III. einen großen Wohltäter verloren hatte. Die gewählten Stadtrichter mußten auch vom Kaiser als Landesfürsten in ihrem Amte bestätigt werden. Nach dieser Bestätigung erhielten sic von der niederösterreichischen Regierung in Wien Acht und Bann (Jurisdiktionsrecht) verliehen. Um die hohen Unkosten der Reisen nach Wien, wo sie persönlich erscheinen mußten, zu sparen und „zur Beschleunigung des Verfahrens gegen Malefikanten" bewilligte3 * 5 3’) RP 1652, 93. ") RP 1652, 117. 41) RP 1652, 165. ") RP 1653, 109. — Der Traghimmel war im Vorjahre für die Erbhuldigung augefertigt worden. 43) RP 1652, 82; RP 1653, 49; RP 1654, 83; RP 1655, 28, 73. RP 1652, 172. 451 RP 1655, 133. — Im Jahre 1655 50 Gulden. ") RP 1657, 8. 47) 1654 und 1656 je 20 Gulden (RP 1654, 27; RP 1656, 25). 4S) RP 1657, 73. ") RP 1657, 77. 5°) RP 1657, 83. ") LV 1, 300. ; „ 24
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