Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 24, Dezember 1963

bcbeutctc.26) Neuerliche Forderungen auf Geldzuwendungen („Diskretionen") wurden an bcn Magistrat gestellt/2) weitere Unterkünfte mußten zur Verfügung gestellt werden. Alle diese Anforderungen belasteten die Stadt so sehr, daß sie ihre kommunalen Aufgaben fast nicht erfüllen konnte, ja kaum die Ausgaben für Jnstand- hallung der „unentbehrlichen Stadtgebäude" aufbrachte.23 29) Prälat Rauscher bon Garsten beklagte sich beim Bürgermeister im Februar 1656, daß tu Garsten durchziehende Soldaten bei Untertanen des Klosters Quar- uer machten, diese des „Ihrigen beraubten, so daß fchier Khainer mehr bey Hauß bleiben" wolle?') Er bat Schröffl, künftig Durchmarfchierendc in größeren Wirt- fchasten der Stadl unterzubringen und |ie für das Quartier zahlen zu lassen. Es sei billig, führte der Prälat aus, daß auch „oermägigere" (Vermögendere) etwas beitragen follten, selbst auch jene Mitglieder des Rates, die bon einer Einquartierung verschont blieben. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, da man jene Ratsmitglieder, deren Wohnungen nicht belegt wurden, ohnehin zur Bestreitung der „Diskretionen" heranzog. Gegen Bezahlung der Quartiere fei man gerne bereit Militär unterzubringen. Doch fanden die Stadtvütcr, daß es aus „erheblichen Ursachen" nicht ratsam sei, bon den Truppen Quartiergeld zu verlangen. Die trostlose wirtschaftliche Tage Steyrs hatte ihre Rückwirkungen aus die Innerberger (Eisenerzer) Hauptgewcrkschaft. Im Jahre 1625, anläßlich der vom Kaiser anbefohlenen Reorganisation des Innerberger Eisenwcfens, war die unter Garantie der Stadt Steyr geführte Eisenhandelsgesellschaft mit ihren Vcrlags- forderungen an die Rad- und Hammerwerke der neu gegründeten Innerberger Hauptgewerkschaft, einer Erwerbsgesellschaft aus Gewinn und Verlust, eingegliedert io erben. Bei Gründung dieser unterließ man es jedoch, sie mit einem entsprechenden Betriebskapital auszustatten. Wie Pantz meint,30) scheint die Inkorporierung der Eisenhandelsgesellschaft „keineswegs mit voller Zustimmung der Rad- und Hammermeister (Erzeugung und Bearbeitung des Eifens), vollzogen worden zu sein." Bergrichter Weißenberger berichtete 1669 der kaiserlichen Visitationskommission, es sei den Vorerwähnlen nie eingefallen Steyr zu inkorporieren, man habe es erst nachträglich „herzbrechend" entdeckt. Im Rate kam es am 13. Juli 1645 zur Sprache, daß es dem genannten Bcrgrichter während eines Gespräches auch „außgestossen" hatte, daß die Stadt nur „ain Todte vnd nit richtige Einlag bette."31) Der Magistrat war megen der laufend an ihn gestellten Anforderungen durch den Kaiser und die Stände, aber auch durch eigene Erfordernisse, stets in ärgster finanzieller Bedrängnis. Um nun oft nicht mehr aufzuschiebenden Verpflichtungen Nachkommen zu können, sah sich die Stadtverwaltung sogar genötigt, von der Hauptgewerkschaft Abschlagzahlungen auf künftige Ertragsanteile zu erzwingen. Dies geschah in einer Weise, daß man den Wert einer Jahresproduktion vor dem endgültigen Rechnungsabschlüsse, nach der Eisensatzordnung feststellte. Von dem so errechneten Werte wurde nun, ohne Bcdachtnahme auf Lagerbestände, Absatzmöglichkeit und uneingeschränkte Erzeugung, der in der Kapitulation des Jahres 1625 mit 5 % festgesetzte Ertragsanteil an die Stadt ausbezahlt. Sie erhielt auf diese Weise bis zum Jahre 1669 um rund 35.000 Gulden mehr ausbczahlt als ihr Ertragsanteil ausmachtc.32) Da ja der Abverkauf des Eisens in den vierziger Jahren des 17. Jahrhundertes stockte, die Erzeugung jedoch in unverminderter Höhe aufrechtcrhalten wurde, verfügte die Hauptgewerkschaft natürlich nicht über u) RP 1655, 114. — Größere Einquartierungen bekam die Stadt auch im Jahre 1656 (RP 1656, 47, 52) und 1658 (RP 1658, 92). 27) RP 1656, 14, 22. 2S) RP 1652, 372. 29) RP 1656, 22. 30) LV 12, 82. 31) RP 1645, 136. 32) LV 12, 86. 22

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