Johann Egger verblieb nach Nicderlegung des Bürgermeisteramtes weiterhin im Inneren Rate?') In der folgenden Zeit hatte er einen erbitterten Kampf mit feinen Gläubigern zu führen. Im November 1651 betrug Eggers Steuerschuld an die Stadt noch immer mehr als 2000 Gulden. Bürgermeister Schroff! äußerte sich hiezu im Rate, daß man aus Egger nichts herausholen könne, bei einer Exekution wäre nur auf die derzeit unverkäuflichen und keinen Ertrag abwerfenden Häuser des Schuldners zu greifen.") Mehrere Gläubiger drängten weiter auf Bezahlung und klagten Egger schließlich.") Vorerst nahm er eine Hypothek auf den Kupferhammer auf.54) Für die Schuld an das Pfarrkirchenamt bot er als Sicherstellung den Topfenhof und einen Garten,55) um einen Teil der Schulden an das Altersheim Herrenhaus abzudecken, verkaufte er Gründe an Göttlich Schröfsl.55) Außenstände beim Linzer Handelsmann Hanns Hölbling wollte er mit Armaturen und Harnischen bezahlen,5 6') doch dieser begehrte Bargeld. Es kam zum Verkauf des Kupferhammers an seinen „nächsten Blutsverwandten" Hanns Georg Windter im Oktober 1653. Für diesen hatte der Käufer 1200 Gulden bar zu erlegen.55) Ende Oktober 1653 war die Notlage Eggers bereits so groß geworden, daß Bürgermeister Gottlicb Schröffl als Verwalter des Pfarrkirchenamtes, im Einvernehmen mit dem Garstener Abte, im Rate vorschlug, Egger den verpfändeten Topfenhof, den Topplerischen Garten und dazugehörige Gründe auf zwei Jahre zur Nutznießung zu überlassen, damit „Egger etwas Nahrungsmittel habe".5') Wegen des Kupferhammers entspann sich mit Windter ein einige Jahre währender Streit, da Egger ein Rückkaufsrecht verlangte?") 1655 wurde im Rat Klage geführt, daß Egger schon seit zwei Jahren nicht mehr an den Sitzungen teilnehme. Es solle ihm nahegelegt werden, seine Ratsstelle zurückzulegen?') Zur Konkursverhängung über das gesamte Eggerischc Vermögen lam es im Jahre 1659.") Im April des gleichen Jahres fand sich auch ein Käufer für das Stadthaus. Egger wurde aufgetragen, dieses binnen 14 Tagen zu räumen, die Stadt stellte ihm jedoch eine Wohnung im Wolfs Bürgerlichen Hause zur Verfügung?5) Schließlich sah sich Egger, noch immer Mitglied des Inneren Rates, im Februar 1660 genötigt, den Rat um eine Alimentationsbeihilfe zu bitten. Dieser bewilligte ihm wöchentlich drei Gulden, „solange es der Stadt möglich sein wird."54) Ein Versuch Eggers, im Juli 1660 vom Rate ein weiteres Unterbalts- geld zu bekommen, wurde mit der Begründung abgewiesen, daß er und seine Frau ihr ganzes Vermögen ihren Gläubigern an Zahlungsstatt abgetreten hatten und dieses auch ordnungsgemäß an die Kreditoren verteilt wurde?5) Im folgenden Jahre 1661 wurde Egger wieder bei der Stadt vorstellig, ihm auch weiterhin die wöchentliche Beihilfe von drei Gulden zu gewähren. Diesmal erklärten die Räte, 5') RP 1651—1660. ") RP 1651, 430. ") RP 1652, 126, 139, 187 , 373; RP 1653, 58, 182. Stadtgerichtsprotokolle 1652/53, Hs. Nr. 196, 197, St. A. -4) RP 1652, 219. S5) RP 1652, 288 . 302. “) RP 1652, 377. ”) RP 1653, 83. 5S) RP 1653, 177, 181. ”) RP 1653, 178. «) RP 1654. 161,; RP 1655, 99. 107; RP 1657, 31, 46, 48, 82, 107; RP 1658, 14, 28; RP 1659, 31. 55. 134; RP 1660, 77. 6') RP 1655. 21. Der Rat beschloß am 19. 11. 1660. Johann Prcvenhuebcr, den Schwiegersohn Schröffls, anfzufordcr», für den Unterhalt der Schwiegereltern zu ioroe» lRP 1660, 204). ") RP 1659, 150. ”) RP 1652, 126, 139, 187, 373; RP 1653, 58, 182. Stadtgerichtsprotokollc 1652/53, ") RP 1660, 26. «) RP 1660, 125. 17
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2