Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 23, Dezember 1962

wen und den Beichtzettel als Nachweis beim Rate vorzulegen. Die Stadtväter hatten, dem Befehle entsprechend, auch dafür Sorge zu tragen, daß die Handwerkszünfte ihre jährlichen Gottesdienste ab^ielten.12) Mit neun von vierzehn abgegebenen Stimmen war Frizler 1631 wieder Bürgermeister geworden. Für das Jahr 1632 wurden die Wahlen erst am 6. und 7. Mürz 1632 unter Vorsitz des Vizedoms Constantin Grundemann von Falckhen- berg und des Landschreibers Leonhard Khapfer von Khapfenstein vorgenommen. Frizler verblieb neuerlich im Amte,") auch im Jahre 1633. Die nicderösterreichische Regierung erstattete dem Kaiser einen Bericht über den Ausgang der Steyrer Ratswahlen für das Jahr 1636, worauf Landeshauptmann Graf Khueffstainn der Stadt am 29. Februar 1636 mitteilte, daß der Kaiser die Wahl Niklas Frizlers zum Bürgermeister und Gottlieb Hoffmanns zum Stadtrichter bestätige. Frizler wurde gleichzeitig aufgefordert, am 7. März acht Uhr früh beim Landeshauptmann zur Vereidigung zu erscheinen.") Auch im folgenden Jahre, 1637, verblieb Frizler im Bürgermeisteramte. Als der gewählte Bürgermeister für das Jahr 1641, Cosman Mann, schon Ende Jänner desselben Jahres verstarb, ordnete der Landeshauptmann in seinem Schreiben an die Stadt am 4. Februar 1641 an, daß Nikolaus Frizler „die Verwaltung des Vacirendten Burgermaister Ambts" bis zur Entscheidung durch den Kaiser „provisorio modo ex offo": (als von Amts wegen vorläufig eingesetzt) übernehmen solle. Der Landeshauptmann trug dem Magistrate ferner auf, daß der Rat, „wie auch ain gesambte Bürgerschaft demselben (Frizler) ... allen gebüeren- den Respect vnd gehorsam zu laisten haben.") Im Jahre 1629 hatte Frizler beim Magistrate um Entlassung aus dem Bürgerrechte angesucht. Der Rat beschloß am 5. Mai, erst dann eine Entscheidung zu treffen, bis Frizler den Nachweis der Bezahlung aller Steuerschulden und der „anndern seine sachen vnnd raittungen" (Rechnungen) erbracht habe.") In dieser Zeit war Frizler von dem aus Steyr verzogenen Bürgersohne Johann Stadlmayer beim Rate verklagt worden. Dieser verlangte die Rückgabe der ihm von Frizler mit „gwalt abgenommenen sachen". Frizler wurde nun vom Rate aufgefordert sich dazu zu äußern, tat dies jedoch nicht. Stadlmaycr wandte sich am 9. Juli 1629 neuerlich an den Rat, der Frizler befahl, endlich die Truhe mit Inhalt zurückzugeben, was aber nicht geschah. Da richtete Stadlmayer ein Ersuchen an den Landeshauptmann mit der Bitte, ihni zu seinem Eigentum zu verhelfen. Andere Gläubiger Frizlers klagten ihn oder wurden im Laufe der nächsten Monate ebenfalls bei der Stadt und in weiterer Folge beim Landeshauptmanne vorstellig.") Ob nicht diese Schulden und sonstige Gegebenheiten Frizler bewogen haben mögen, zu versuchen, aus dem Steyrer Bürgervcrbande auszuscheiden? Schon im Jahre 1627 waren in München Vorverhandlungen wegen des verpfändeten Landes ob der Enns und Wegen des Abzuges der bayrischen Kriegsvölker gepflogen worden. Oberösterreich wurde vom bayrischen Herzog, den der Kaiser für seine Kriegskosten mit der Pfalz entschädigt hatte, durch den Vertrag ") „Außerdem wird befohlen, daß der jetzige Bürgermeister, Stadtrichter und Rat all: vnd Jede Burger vnd Inwohner / vnd deren Brodtsgenossen dahin mit Ernnst anhaltet / Daß Sie k'unfftige össterliche Zeit sich bei der H. Beicht vnnd Com- munion / Catholischen Gebrauch nach / gewißlich einstellen vnd dem raht ordentlich Beichtzetl fürbringen .. ") LV 11; RP 1633, 44. "j Nr. 538, Mk. L. 10, St.A. ") Nr. 554, Mk. L. 10, St.A. ") RP 1629, 82. ”) RP 1628, 190, 204, 206; RP 1629, 112, 126, 133, 158, 167, 212. 41

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