Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 23, Dezember 1962

che zurück?) Mit diesem Glaubenswechsel waren ihm in dieser Zeit Tür und Tor geöffnet. Am 11. Oktober 1624 wurde er von Kaiser Ferdinand II. nobilitiert, 1625 bis 1627 war er Stadtrichter Steyrs und am 11. 10. 1628 verlieh ihm der Kaiser den Ratstitel?) Als am 3. September 1627 dem Bürgermeister Johann Mayr über eigenes Ersuchen der Rücktritt von seinem Amte bewilligt worden war, übertrug cs der Statthalter Graf Herberstorf, im Namen Herzogs Maximilian von Bayern, mit gleichem schriftlichen Befehl dem Niklas Frizler?) Damit stand dieser erstmalig als ernannter Bürgermeister an der Spitze der Stadt. „Wcils hievor gebreüchig gewesen", wurde am 4. September von den Ratspersonen der Ratseid geleistet. Nach seiner Ablegung ermahnte Frizler die neuen Ratsmitglieder „beweglich", sich „die Ehre Gottes, der katholischen Religion Auferbauung, den schuldigen Gehorsam gegen die Vorgesetzte Obrigkeit und auch die Verschwiegenheit der Ratsgeheimnisse" angelegen sein zu lassen. Diese von Amts wegen („ex officio" vorgenommene Besetzung des Bürgermeisteramtes währte bis Ende Juli 1628. Zu diesem Zeitpunkte fand wieder eine ordentliche Wahl statt, aus der jedoch Cosman Mann als Bürgermeister hervorging und bis Ende 1629 im Amte verblieb?) Bei der unter Vorsitz des Abtes Omi Garsten abgehaltenen Wahl für das Jahr 1630 wurde Mann neuerlich zum Bürgermeister bestimmt?) Auf den Bericht des Abtes über den Wahlausgang an den Kaiser hob jener hervor, daß Mann, der auch Obervorgeher der Gewerkschaft war, nicht beide Stellen gleichzeitig voll ausfüllen könne.'") Dies hatte zur Folge, daß Ferdinand II., mit Entschließung vom 9. Jänner 1630, Nikolaus Frizler als Bürgermeister einsctzte. Alle Vorstellungen des Magistrates gegen die Ernennung blieben ungehört.") Die vorerwähnte kaiserliche Entschließung ist besonders erwähnenswert, weil in ihr dem neuen Bürgermeister Frizler, dem Stadtrichter und den Räten der Stadt ausdrücklich befohlen wurde, auf Glaubensdinge Einfluß zu nehmen. Sie wurden durch die kaiserliche Resolution verpflichtet, jeden Bürger und Bewohner Steyrs ernstlich anzuhalten, an der österlichen Beichte und Kommunion teilzuneh5) LV 5, 384: „...in tantum in posterum ferventior, in quantum iuerat antes perversior". — Vielleicht hat auch die zu erwartende ©nquarticrung bayrischen Kriegsvolkes beigetragen, einen rascheren Religionswechsel Frizilers herlbeizuführcn. Am 14. August 1620 vermerkt nämlich ein Ratsprotokoll, daß das Frizjerischc Haus (Bummerlhaus) als Eigentum eines Protestanten zur Unterbringung von Militär vorgesehen wurde (RP 1620, 134). «) LV 11, St.A.; LV 14, 192; LV 6, 83. 7) Nr. 487, Mk. L. 10, St.A.; RP 1627, 118. °) LV 6, 94. ’) Nr. 498, Mk. L. 10, St.A., LV 6, 108. '») Nr. 495, Mk. L. 10, St.A. ") LV 9 und 10. „Vnerächt Vnßer dacwider Mnes Ersamben Magistrats eingesenten Bricht" ... „ßo an statt Herrn Coßmanns Manu / vnd Herrn Caspar Reinhartens / alß welche die Wal getroffen ..." Unterschrift des Bürgermeisters Ricolaus Frizler (1630) 40

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