Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 23, Dezember 1962

Die noch vorhandenen 16 katholischen Bürger wurden durch die Reformationskommissare am 28. Jänner 1625 zur Erstellung eines Vorschlages geeignete Katholiken mit der Besetzung der Ratsstellen zu betrauen, ins Rathaus gerufen.'^) Über Befehl Kaiser Ferdinands II. und des Pfandinhabers des Erzherzogtums ob der Enns, des Kurfürsten Maximilian von Bayern, wurden durch deren Deputierte'"") vor der versammelten Bürgerschaft die Stadtämter und der Magistrat von Amts wegen, also ohne Wahl, neu besetzt. Vorerst wurde in des Kaisers und des Kurfürsten Namen der frühere Stadtschreiber, nachmalige Pfleger der Herrschaft und in Steyr nicht beliebte Katholik Nikolaus Praunfalk von Falkental und Sumerau, „offener und curia Romana immatrikulierter Notarius", zum Stadtanwalt ernannt. Praunfalk war als Stadtanwalt der Stellvertreter des Statthalters. Man ersieht aus dieser Bestellung, welchen Wert man auf Steyr, dem Stützpunkte des Protestantismus legte und wie sehr man bemüht war, die Stadt wieder der katholischen Religion zuzuführen. Zum Bürgermeister wurde Johann Mayr, zum Stadtrichter Nikolaus Frizler'"") und zum Stadtschreiber Johann Jakob Sonnenwald bestellt. Die Kommissare ordneten auch an, daß Sonnenwald im Rate die dritte Stelle einzunehmen hatte; er wurde also gleichzeitig Mitglied des Inneren Rates.'"") Da es in Steyr an Katholiken mangelte, wurden verschiedene Ämter neuerdings mit Protestanten besetzt. So blieben Mitglieder des Inneren Rates (unserem heutigen Stadtrate entsprechend) der bisherige Bürgermeister Joachim Händl, ebenso der gewesene Stadtrichter Wolf Madls- eder. zwei Persönlichkeiten, deren einwandfreie protestantische Gesinnung nicht in Zweifel zu ziehen toar.’"7) Die neuen Mandatare wurden anschließend der Gemeinde vorgestellt. Aus einer Eintragung in den Ratsprotokollen geht hervor, daß Joachim Händl auch als Mitglied des Inneren Rates ein treuer Bekenner der lutherischen Lehren blieb. Er erklärte am 31. Jänner 1625, sich in „politischen Sachen zu accomodieren (amupaffen)", im „Religionswesen" jedoch könne er nicht mittun.'"") Auch der ehemalige Stadtrichter Madlseder erklärte in der gleichen Sitzung in Angelegenheiten der Religion mit Händl gleichen Sinnes zu sein.'"") Ein neuer Befehl des Statthalters, die Bevölkerung zur Teilnahme am katholischen Gottesdienste anzuhalten, wurde am 18. März 1625 vom Staatsan- walte Praunfalk den Viertelmeistern verlesen. Bei dieser Gelegenheit brachte Joa- cbim Händl zur Sprache, daß er des Grafen (Herberstors) Wort „geholt" habe. Dieser habe ihm ausdrücklich mitgeteilt, „Er begehre niemandt Zur katholischen Religion zu zwingen."") Der Name des Bürgermeisters scheint noch später in den Ratsprotokollen vom 13. August,"') im September 1625”2) und am 5. März 1626 auf, als eine Reihe '"") LV 2, 253. '"") Statthalter Graf von Herberstors und Abt Dr. Georg Fallb aus Göttweig. '"-) LV 5, 384. '"") Am 28. 12. 1604 protestierte der Rat gegen die Anwesenheit der kaiserlichen Kom- 'mirare bei den Ratswahlen. Unter dm versammelten Bürgern wurde gerufen: „Werft einige, besonders den Stadtschreib er Praunfalk (dieser war in den Jahren 1602 bis 1610 Stadtschreiber), aus dem Fenster auf die Straße!" LV 7, 76. ’»7) LV 8; RP 1625, 133. '"») RP 1625, 133. ’"’) „... der Religion halber eiusdem sententiae". "") RP 1625, 147; LV 2, 254. "') RP 1625, 178. "-) RP 1625, 189. RP 1626, 16. 20

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2