weitere Duldung ihrer Lehren zu sinken Begannen. Die zur Ausmerzung des Protestantismus bestimmten Maßnahmen setzten mit aller Schärfe im Jahre 1624 in den kaiserlichen Landen ein. In Steyr hatte zu Fronleichnam 1624 der evangelische Prediger Tobias Schaidthauff über die Prozession selbst, die Salutschüsse und den katholischen Pfarrer Achatius Schrott gespottet. Deshalb wurde er festgenommen, nach Linz eingeliefert und schließlich des Landes verwiesen. Alle Versuche der Stande, die Abschabung Scheidthauffs rückgängig zu machen, blieben vergebens?") Am 5. August 1624 schlug Bürgermeister Händl im Rate vor, den Prediger gebührend zu verabschieden, ihm einen Paßschein auszustellen und, neben seiner Besoldung, noch 100 Gulden zu reichen?') Das Ausscheiden des Predigers machte eine Beratung über den Nachfolger notwendig. Hier kam man im Rate überein, sich an die Städte Wels und Vöcklabruck zu wenden und sie zu befragen, wie sic ihre Prediger ersetzten. Die Illusion, nochmals einen Prediger ersetzen zu können, sollte jedoch nur mehr kurze Taae dauern. Am vorletzten Tage des Monates August, und neuerlich am 4. Oktober, erließ Statthalter Graf Herberstors ein Ausweisungsdekret gegen die protestantischen Schullehrer und die Prediger, die innerhalb von acht Tagen das Land ob der Enns zu verlassen hatten. Zur Kontrolle, ob die Anordnungen auch durchaeführt würden, erschien am 9. Oktober eine Reformationskommission im Rathause. Ihr gehörten der Statthalter, der Göttweiger Abt Dr. Georg Falb. Zohann Spindlcr von Hofeck und Konstantin Goundemann von Falkenberg an. Dieser Kommission oblag es auch, die Ersetzung der Stadtämter durch Katholiken dnrchzusühren. Sie ließ vorläufig am 12. 10. die Dominikanerkirche schließen, so daß die Protestanten der Stadt nicht mehr ö^sentliche Gottesdienste abhalten konnten. In Anwesenheit der Kommissionsmitglieder wurde auch nochmals das Abschaffungsedikt für Prediger und Lehrer an verschiedenen Plätzen Stevrs öffentlich verlesen. Würden diese noch innerhalb von 8 Tagen in Steyr angetroffen werden, hätten sie mit Strafe an Leib und Leben zu rehnen. wurde versautbart.'") Bis Ende Oktober reisten nun alle Aus- aewiesenen, versehen mit Pässen, Empfehlunaen, ausbezahlten Gehalten und Belohnungen von der Stadt ab. Auch die lutherischen Offiziere der Besatzungstruppen wurden abgedankt und durch katholische ersetzt.") Der Dominikanerorden stellte ebenfalls Forderungen an den Rat. Er begehrte die Rückaabe der ehemaligen Dominikanerkirche und verlangte überdies, daß ihm die Stadt auch das Kloster übergebe. Der Rat weigerte sich jedoch ener- gish dieses ahrutreten. ehe nicht die von der Stadt ausaelegten Erbauunaskosten vergütet würden. Auch der Statthalter erließ zwei Befehle, die vom Stadtrat behandelt wurden und die ebentalls die gleichen Forderungen enthielten.") Der Magistrat wandte sich shließlich an die Stände und den Landshaftsadvokaten Dr. Shwarz zur Verteidigung seiner Recktsansprühe. mit dem Ergebnisse, daß das Kloster weiterbin in Eigentum der Stadt verblieb, während die Kirhe dem Orden am 10 November übergeben wurde.") Der Orden verlangte vom Magistrate die Rückaabe des Kirhenornates, doch erklärte der Rat nihts zu wissen, es besäße den Ornat nicht und habe ihn auch nicht in Verwahrung.") °°) RP 1624, 247; Nr. 1727, K. XI, L. 24, St. A. -') RP 1624, 254, ">) LV 2, 252; LV 7, 88. ") LV 6, 35. ») LV 2, 252; RP 1624, 295, 387. ”) LV 7, 89. «) RP 1624, 413. 18
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