auf die sofortige Bezahlung und Ausfolgung eines Paßbriefes, um die Waren mautfrei nach Wien bringen zu können?') Weitere Wafscniie^erungsausträge bis zum Ausgang des Jahres 1602 bereiteten der Stadtobrigkeit und den Büchsenhändlern meist nur Ärger und Verdruß. Hieronymus Hirsch lieferte im Jahre 1600 nach Wien 2400 Halbhaken, die für den Krieg in der Walachei benötigt wurden. Es sollte ihm hiefür der Betrag von 4800 Gulden im Laufe eines Jahres aus den Amtsgefällen zu Engelhartszell überwiesen werden. Obgleich er mehrmals um die Bezahlung ersuchte, konnte er bis Oktober 1602 „weder Heller noch Pfennig" bekommen. Er erhielt auch keine „Vertröstung", wann die Bezahlung erfolgen werde.") Für das Oberungarische Zeugwesen bestellten am 28. Juni 1602 die Niederösterreichischen Kammerräte in Steyr 500 Musketen und 500 Handrohre mit Feuerschlössern, 1000 Musketen und 1500 Handrohre mit Schwammschlössern, 500 Hellebarden, 200 Federspieße und 30 Zentner Stahl.") Einige Wochen später, am 19. Juli, erging im Aufträge des Kaisers von derselben Behörde an Bürgermeister, Richter und Rat der Befehl, bei der Eisenhandlungsgesellschaft für die Oberungarischen fünf „Arkebusiergesellschaften, so von denen Rohren gar abkommen", 500 Stück Arkebusierrohre, „auf einerlei gleiche Lauf- oder Kugelgröße gerichtet", zu bestellen. Die Bezahlung werde durch das Kriegszahlamt erfolgen.* 73 74) Me Stad't- obrigkeit lehnte beide Aufträge ab. Die Hofkammer verlangte jedoch neuerdings die Aufbringung der Schießwaffen durch die Eisenhandlungsgesellschaft. Diese wiederum wies gleichfalls die Forderung zurück, weil sie mit der Rohrhandlung nie „verwandt" gewesen sei und ohnehin mit „dem Eisenwesen all ihr Hand voll" habe. Nur Hirsch zeigte sich bereit, 150 Halbhaken mit doppelten Feuerschlössern abzugeben, wenn ihm der ausständige Betrag von 4800 Gulden samt Zinsen vorher bezahlt werde. Am 5. November 1602 beschloß der Rat, der Niederösterreichischen Regierung und Kammer zu berichten, daß in Steyr Arkcbusierrohre nicht erzeugt werden können, da es an kundigen Handwerkern fehle. Bei dem „offenen Türkenkrieg" befinde sich in der Stadt eine „ganz ausgeschöpfte arme Bürgerschaft mit unerschwinglichen Kontributionen und Oblagen äußerist überladen", weshalb Steyr mit unmöglichen Forderungen verschont bleiben möge.75 * * ) 6. Die Auflösung der Gesellschaft Schon im Februar 1597 wollten Pfeffert, Hirsch und Triscl die Leitung des Unternehmens aus verschiedenen Gründen zurücklegen. Sie beklagten sich vornehmlich darüber, daß die Landschaft des Landes ob der Enns die etwas billigeren, aber schlechten oberländischen Büchsen lieber gekauft und damit die Steyrer, weil die Musketen ein wenig teurer, „aber bei weitem besser, gerecht, gut, auch von besserem Zeug und auf die Prob gemacht worden, beiseits gestellt und sitzen lassen" habe. Von mehreren Seiten seien „allerlei Prügel dem Werk in den Weg geworfen worden" und ihre Hoffnung auf eine „ordentliche Befreiung" (Erzcugungsprivilegium) wurde nicht erfüllt. Sie wären aber auch „aus Mangel an Leibsgesundheit" nicht mehr in der Lage, die Rohrschmiedwerkstatt weiter herzuhalten u. Bitten, da sie diese auf Gutheißen der Stadtobrigkeit errichtet haben, um Erstattung der aufgelaufenen Unkosten. Die Stadt möge das Werk weiterführen, sie werde auch das Privilegium erlangen und die Erzeugnisse gut verhandeln können.75) Der Magistrat, der an dem 7') F. RMH., NO. Kanunerräte an BRR. zu Steyr, 30. September 1597. — BRR. zu Steyr an die NO. Regierung und Kammelc, 30. 10. 1597. ") Ebenda, Kaiser Rudolf II. an die Aufschlag-Amtsleute zu Engelhartszell, 28. 7. 16-02. — H. Hirsch an den Rat der Stadt Steyr, 9. 10. 1602. 73) Ebenda, NO. Kammerräte an BRR. zu Steyr, 28. 6. 1602, 74) Ebenda, NO. Kammerröte an BRR. zu Steyr, 19. 7. 1602. 75) F. RMH., NO. Kammerräte an BRR. zu Steyr, 10. 9. 1602. —H. Hirsch an den Rat der Stadt Steyr, 9. 10. 1602. — Vorgehcr der Gesellschaftd. Eisenhandlung an den Rat d. Stadt Steyr, 4. 11. 1602. 7<) Ebenda, Pfeffert, Hirsch und Triscl an den Rat d. Stadt Steyr „vmb haimsagung der hierigen Pnxenwerckstadt gehorsambes anlangen mib bitten", 7. 2. 1597. 43
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