Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 22, Dezember 1961

holffen werden." Auch sei der Befehl nicht mit den Privilegien der Stadt in Einklang zu bringen. Die geplante Einsetzung zweier Inspektoren, die als höchste Instanz der städtischen Verwaltung zu gelten hätten, würde übrigens „allerhandt „con- suhsiones" mit sich bringen. Jene, die bisher Tag und Nacht im Interesse Steyrs gearbeitet und sich bemüht hätten, würden nunmehr Spott anstatt des Dankes ernten. Die verarmte Bürgerschaft, von der man bisher mit guten Worten manches hatte erreichen können, würde den Gehorsam verweigern. Sicherlich würden auch die Ratsherren bei Ernennung zweier Inspektoren auf die weirere Mitarbeit im Rate verzichten. Der Rat beschloß einhellig, in einem Schreiben an die „Abgeordneten" in Wien alle Umstände aufzuzeigen, die gegen die kaiserliche Anordnung sprachen. Es sollte im Schreiben auch erwähnt werden, daß in solchem Falle alle „secreta" (geheim zu haltende Angelegenheiten der Geschäftsgebarung) Steyrs bekannt werden würden und die Stadt dann in der „Handlung vnd sonsten zurückgeschlagen" werde. Die Abgeordneten sollten gebeten werden, alles zu unternehmen, um diesen kaiserlichen Beschluß rückgängig machen zu lassen. Die Sitzungen des Rates wurden in dieser Zeit sehr schlecht besucht. Bürgermeister Mann sah sich gezwungen, in der Session vom 21. Juni 1639, an der nur fünf Räte tcilgenommen hatten, vorzuschlagcn, einen kaiserlichen Befehl zum besseren Besuche der Sitzungen zu erbitten. Es wurde beschlossen, bei der nächsten Reise nach Wien in dieser Angelegenheit bei Hof vorzusprechen.") Aus den Bericht der kaiserlichen Kommission, die die Wirtschaftslage Steyrs geprüft hatte, verfügte die Regierung Maßnahmen, die „der durch Kriegsgefährlichkeiten so herabgesunkenen und dem Untergange nahen Stadt" wieder auf die Beine helfen sollten. Vorerst wurden die 228 „öden" Häuser und ebenfalls die von geistlichen Orden bewohnten 13 Häuser von allen Abgaben und (Steuern frei erklärt. Diese Verfügung wurde auch den Ständen in Linz bekanntgegeben, die deshalb die entsprechende Stcuersumme weniger nach Wien abzuliefern brauchten.") Im Rate wurden am 6. Juni 1639 die vom 17. Mai datierten bezüglichen kaiserlichen Befehle verlesen. Als erster einer an den Landeshauptmann, der ein Zahlungsmoratorium (Zahlungsaufschub) für Steyr auf drei Jahre und ein rückwirkendes Stillhalteabkommen'"") für die Zeit von 1635 bis 1640 enthielt. Von diesem Moratorium waren geistliche Personen auszunehmen. Weiters wurde angeordnet, daß die Stadt, so viel als möglich, mit Truppeneinquar- tierungn und -durchzügen zu verschonen sei. Ein weiterer Befehl erging an die Verordneten der Stände in Linz, daß sie sich über diese Bevorzugung Steyrs nicht beschweren dürften. Zur Besserung der Stadtfinanzen wurden, versuchsweise auf ein Jahr, auf alles Getreide, das ani Wochenmarkt feilgeboten wurde, Preisaufschläge bewilligt: für Weizen 3 Kreuzer, Korn 2 Kreuzer, Gerste 6 Kreuzer, Hafer u. Linsen 4 Kreuzer je Metzen (61,487 1).'°') Getreide für die Eisengewerkschaft war von diesen Aufschlägen befreit.102) An alle Mauteinnehmer erging ein Patent des Inhaltes, daß die Waren der Steyrer Bürger und Handelsleute auf die Dauer von drei Jahren abgabenfrei zu behandeln wären. Außerdem wurde der Herrschaft Steyr befohlen, den „Fürkauf" (Schwarzhandel) mit Waren in Sierning zu unterbinden. Auch dem Salzhauptmanne wurde aufgetragen, den Stehrern das Salz ohne Zwischenhandel zu liefern. Mit Salz hatte sich ein Handel der Bauernschaft in den Orten Steinbach, Aschach, Sierninghofen, Ternberg, ") RP 1639, 132. ”) LV 2, 290. '"") „... reductionem temporis von 1635 bis 1640, außer der Geistlichen Miser Person: ..." '"') Pritz gibt auf S. 291 andere Aufschlagsnmmm an. '"") LV 2, 291. 26

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