Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 22, Dezember 1961

zum Abte von Admont zu entsenden und ihn um seine Fürsprache zugunsten der Vertriebenen zu ersuchen. Am 23. September 1616 berichtete Madlsedcr im Rate, daß er den Abt nicht angetrofsen habe, da dieser verreist gewesen sei. Doch hatte er mit dem Pfleger von Gallenstein, der „alle beuelch (alle Vollmachten)" besaß, in der gegenständlichen Angelegenheit verhandelt. Der Psleger erklärte, daß jede Fürsprache zugunsten der „außgeschafften" Hammermeister vergeblich wäre, sie hätten das Land zu verlassen. Würden sie nicht gehorchen, so hätten, über Befehl der Regierung in Graz, der „Landt Profoß" den Auftrag, sie sestzunehmen. Die Hammermeister hätten noch vor dem Feste Michaelis (29. September) abzureisen. Auf diesen Bericht hin beschloß der Rat, drei seiner Mitglieder zum Eisenobmanne zu entsenden, die diesem über die Maßnahmen gegen die Hammermeister berichten und ihn um sein Gutachten befragen sollten. Nach Admont hatten Bürgermeister Mann, der Stadtrichter oder der Stadtschreiber und der Buchhalter der Kompagnie mit den Geschäftsbüchern zu reisen. Weiters solle über die Angelegenheit dem Landeshauptmanne, der niederösterreichischen Regierung in Wien, ja selbst dem kaiserlichen Hofe nach Prag berichtet werden. Ten Entsandten schlug der Eisenobmann vor, vom Gallensteiner Pfleger Albert Wirich einen schriftlichen Bericht über die vor gesehenen Maßnahmen zu verlangen und ihm zu sagen, daß er ohne Vorwissen des Landesfürsten nichts Präjudizierliches unternehmen lönne.4 * * 8) Neuerlich baten die Hammermeister im Mai 1617 den Rat um ein „Fürschreiben" an den Abt von Admont, daß dieser einen Aufschub für ihre Landesverweisung bewillige. Diesmal wurde Stadtrichter Madlseder beauftragt, den Hammermeistern „anzudeuten", daß ein neuerlicher Aufschub nicht bewilligt werden würde.4 *') Vom September 1617 an wurde den Hammermeistern auch das Betreten des Landes verboten.'") Bis 1620 lebte der Großteil der Ausgcwicsenen in Stepr und seiner Umgebung Als aber 1624 auch in diesen Gebieten die Gegenreformation einsetztc. waren sie gezwungen, sich neue Aufenthaltsorte in anderen Gebieten des Reiches zu suchen. In Garsten war Anton Spindler von Hofegg seinem verstorbenen Vorgänger Johann Wilhelm Heller als Abt gefolgt.51 52 53 ) Mit großem Eiier nahm sich das neue Oberhaupt des Klosters der Wiedereinführung des katholischen Gottesdienstes in den Stevrer Kirchen an. Er leitete seine Bemühungen im Juni 1616 mit einer großen Fronleichnamsprozession ein. Dem Stadtrichter wurde aus diesem Anlasse vom Magistrate aufgetragen „gebürliche Fürseh vnd Anordnungen" zu tun, also zu achten, daß das Fest nicht gestört werde.5'). Im Juli darauf teilte der Abt dem Magistrate mit, daß er sowohl in der Bruderhaus- als auch in der Spitalkirche Gottesdienst halten wolle.55) Der Rat beschloß, dieses Ansinnen des Abtes b"im Landeshauptmanne „glimpflich" anzubringen und von ihm einen „gemeßnen stillstandt" bis zur rechtlichen Austragung zu erreichen. Inzwischen solle Abt Spindler bewogen werden, „wo nicht mit der Bruderhauß Capellen", doch wenigstens mit der ..Mittelkirchen (Spitalskirche) stillstandt" zu halten.54) Als sich Abt Spindler im April 1617 wieder wegen der Rekonziliation der Spitalskirche an den Magistrat wandte, wurde das Schreiben einfach unerwidert abgelegt.55) Der geistliche Würdenträger verfolgte jedoch hartnäckig sein Ziel und 4S) RP 1616, 220, 221, 230. ") RP 1617, 154. — In jedem dieser Hammerwerke waren mindestens 40 bis 50 Personen beschäftigt, die zu beaufsichtigen waren. Außerdem hielt jeder Hammcrmeistcr 10 bis 12 Pferde. Es ist also verständlich, daß die Eigentümer bei den Wcrkgaden, den Holz- und Kohlenarbeiiten, Nachschau halten wollten. 5°) LV 18 17. 51) LV 3, 96. 52) RP 1616, 134. 53) RP 1616, 169. 54) RP 1616, 200; auch RP 1617, 76, 102. 55) RP 1617, 106. 18

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