Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 22, Dezember 1961

getragen werden, die dann an Arme zu verteilen waren. Der „Corpus" habe durch Angehörige des Messererhandwerkes getragen zu werden. Alle Zünfte sollten zum Begräbnis eine Deputation entsenden. Den Ratsdienern wurde als „Khlag Claidt (Trauerkleidung)" ein Mantel, ein Hut und ein „revercndo par strumpff" zu kaufen beschlossen?') Im Sterbebuch der Stadtpfarre Steyr ist der 3. Februar 1641 als Todestag Manns angegeben. Sicherlich ist diese Eintragung erst nachträglich erfolgt, da sich ja der Rat schon am 31. Jänner mit den Vorbereitungen für den Leichcnzug beschäftigte. Ani 2. Februar verfügte der Rat mit der Tcstamcntseröfsnung bis nach der Beerdigung zuzuwarten?°) Ü6er Ersuchen der Erben und der „nächsten Befreundeten" wurde eine städtische Kommission zur Aufnahme des Inventars gebildet, da „wegen der vor Augen stehenden Fcindts vnd anderen gefahr die Inventur soviel Immer Möglich schleinigist Zuewcrckh gesetzt" werden sollte. Vorerst ließ der Rat mit Vorwissen der Srfien”) die bei den Gewerken Panz und Bischofs liegenden Waren des Verstorbenen nach Steyr bringen?") Der Landeshauptmann, dem vom Ableben Manns durch die Stadt Mitteilung gemacht worden war, verfügte, daß man mit der Verteilung des Nachlasses warte, bis „fernere Verordnungen" erfolgt seien?') Vom Landeshauptmanne langte dann noch ein weiterer Befehl ein, durch den die Bekanntgabe der Bargeldsumme des Nachlasses gefordert wurde.") Manns Testament ist nicht erhalten geblieben. Aus der kommisstonellen Schätzung kann man ersehen, daß Mann außer dem Stadthaus (Stadtplatz 35), das damals einen Wert von 800 Gulden darstellte, ein von seinem Vater ererbtes Haus, mit 600 Gulden bewertet, am Ketzerfriedhof (zu dem ein Garten gehörte) und überdies eines „bey der stigl albert" (beim Ketzerfriedhofe) zum geschätzten Werte von 300 Gulden besaß.") Cosman Mann hatte auch der Stadt in Form eines Legates in einer heute nicht mehr festzustcllenden Höhe gedacht. Dieses wurde von einem Gläubiger der Stadt, Oberstleutnant von Rhomazoll, der sich einen Exeku- tionsbesehl des Landeshauptmannes verschafft hatte, beschlagnahmt.") Auch die Dominikaner hatte der Verstorbene bedacht. Ihr Prior, Sengler, ersuchte beim Magistrat um Einantwortung des „legierten Güetls in der Räming.") Aus nicht bekannten Gründen protestierte im Juli 1641 der „römisch kaiserlichen Majestät Raith Rat" (Rechnungsrat) Corphin gegen Verteilung der Mann'schen Nachlassenschaft.") Beim Magistrate langte weiters eine Bitte der „Ehehalte" (weiblicher Dienstbote) des Verstorbenen ein, die Erben zu veranlassen, ihr den „Lidlohn" (Dienstbotenlohn) auszuzahlen und ihr den Abschied zu geben?')* 39 * 41 ") 1641, 194. --) RP 1641, 203. 39) Nur mehr ein Sohn Cosman Manns kann nachgewiesen werden. Dieser vermählte sich am 12. 8. 1652 mit Barbara N., die ihm einige Kinder gebar. Die einzige bekannte Schwester das Bürgermeisters, Elisabeth, heiratete den Vorgeher der Innerberger Hauptgewcrlschaft, Abraham Schlosst. Vom zweiten bekannten Bruder des Bürgermeisters, Go(man, stammten mehrere Söhne: Hans, Georg, Johann, Wolf und Laurenz. Diese waren in Stevr unb seiner Umgebung als Messerer tätig. 4°) RP 1641, 195. 41) RP 1641, 199. «) RP 1641, 218. ") RP 1641, 218. ") RP 1641, 245, 247. ") RP 1641, 218, 245. ") RP 1641, 285. ") RP 1641, 251. 16

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2