Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 22, Dezember 1961

Müehsambe officio", wie das Bürgermeisteramt und die Obervorgeherstelle, zu Nutzen der Stadt und ohne „Verabsaumbung" des einen oder anderen, gleichzeitig auschllen. Es sei auch zu erwarten, daß das Jnnerbergische Eisenkammer-Grasen- amt") Einspruch erheben werde. Schließlich sei zu erwägen, ob nicht vielleicht der Rat, falls Mann nicht beide Ämter gleichzeitig versehen könne, ein anderes „guali- fieierte8 subiectu" als Obervorgeher Vorschläge. Der Abt ersuchte den Rat, zu seinen Anregungen Stellung zu nehmen, damit er seinem Berichte an den Kaiser über die Wahl auch die Stellungnahme des Rates beifügen könne. Das Antwortschreiben des Rates an beit Abt vom 7. Jänner 1630 gibt uns ein genaues Bild über die enge Verflechtung der wirtschaftlichen Lage der Stadt mit dem Gedeihen der Eisenhandelsgesellschaft. Vorerst erwähnte der Rat, daß Eosman Mann auch im abgelaufenen Jahre beide Tätigkeiten zum Nutzen und Vorteile der Stadt verrichtet hatte. Obwohl man in Ratskreisen einsehe, daß Mann beide Ämter „in die lenge nit werde erschwingen mögen", bat mau den Abt, seinen Einfluß für das Verbleiben Manns in beiden Stellen geltend zu machen. Der Abt solle erreichen, daß der Kaiser einen Befehl an die Jnnerösterreichische Kammer und das Jnnerbergische Kammergrafenamt erlasse, demzufolge Mann auch künftighin beide Stellen bekleiden müßte und dies „Zu beeder seits nuz vnd woi- sahrt". Die Stadt hob hervor, daß sie an der Eisenhandelsgesellschaft mit einem nicht geringen Kapital beteiligt sei. Es sei der Bürgermeister als Obervorgeher daher die Brücke zur Gesellschaft und gleichzeitig der Garant für die Sicherheit der von der Stadt in die Eisenkompagnie eingebrachten Kapitalien. Schließlich erwähnten die Ratsherren in ihrem Antwortschreiben, daß die Stimmen für Eosman Mann „zu Nutz, Wohlfahrt und Auferbauung der Stadt als auch der Kompagnie" gegeben wurden, da an „solchen Zwayen ortten vnnser Heil vnnd Wohlfahrt de- pendiert.......... “ (abhängig ist).") Mit Entschließung vom 9. 1. 1630 hatte der Kaiser jedoch schon Nielas Frizler zum Bürgermeister bestellt. Gleichzeitig wurde dem nunmehrigen Altbürgermeister Mann auferlegt, daß „Er nicht allein in wichtigen Sachen die Rhats Sessiones (Sitzungen) allwegen besuche / Sondern auch den Jetzt Neubestätten (neu bestätigten) Bürgermaister / alle guette Information gebe / außerdem zur Einbringung der von Jrem (der Stadt) bei der Eompagnia (Eisenhandelsgesellschaft) habenden Capital / Järlich gebärenden Ertragnus / Zu abZahlung der außgezaigten CreditsPartheien (Gläubiger) / Verhilfflich sei vnd zwar so / alß man Er noch würcklich in administratione des Burgermaisters ambts" wäre.") Für das Jahr 1634 war noch keine Wahl vorgenommen worden. So beschloß der Rat am 6. März 1634 den Ratsherren Wernberger nach Linz zu entsenden, um den Landeshauptmann und den Vizedom zur Ratswahl abzuholen. Wernberger wurde ersucht, am nächsten Tage „bey gueter Zeit Zu Ross neben dem Wagen" nach Linz zu reiten. Es wurde ihm auch versichert, daß ihm seine Unkosten für diese Reise mit Dank ersetzt würden.") Am 12. März kam der Landeshauptmann in Begleitung des Vizedoms und des Landschreibers zur Vornahme der Wahl in Steyr an. Die Ergebnisse wurden vom Landcshauptmanne versiegelt und nach Wien gesandt. Aus Grund der erfolgten kaiserlichen Resolution wurde am 5. Mai im Rate ein Befehl des Landeshauptmannes verlesen, daß sich Eosman Mann am 26. Mai zur „glib laistung" (Leistung des Gelübdes) für das Bürgermeisteramt nach Linz zu begeben habe. Als Begleiter wurden vom Magistrate drei Ratsherren, Gottlieb Hoffmann, Joseph Achtmarckht und Wolfs Burger, beigegeben.20) Am folgenden Tage wurden der Bürgerschaft Eosman Mann als Bürgermeister und Gottlieb Hoffmann als Stadtrichter vorgestellt.* 2 ") Nr. 495, Mk., L. 10, St.A ”) Nr. 496, Mk., L. 10, St.A. '-) Nr. 497, Mk., L. 10, St.A. ") RP 1634, 36. 2°) RP 1634, 38; LV 6, 154, 155; Nr. 521, 523, 526, Mk., L. 10, St.A. 12

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