Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 22, Dezember 1961

Schon nach drei Monaten'") versuchte der neue Bürgermeister, seine Stelle als Obervorgeher (höchster Beamter) der „Eisenhandels Compagnie" zurückzulegen, da es ihm nicht möglich erschien, beide Stellen zu bekleiden und beiden in vollem Maße gerecht zu werden. Tie nicht vollzählig anwesenden Räte konnten sich nicht entschließen, dieses Rücktrittsgesuch Manns anzunehmen und verschoben eine Entscheidung bis „mehrere der Eltern Herrn (Mitglieder des Rates der alten Herren)" bei einer der nächsten Sitzungen anwesend wären.") Gleich in der ersten Ratssitzung des Jahres 1617 hatte Mann dem Rate über Schwierigkeiten in der Eisencompagnic geklagt. Die Leiter der Gesellschaft, selbst Händler, tauften das Eisen zu dem für die Abgabe an die heimischen Handwerker bestimmten „Landsatze". Die so erworbene Ware wurde dann ins Reich verhandelt. Dadurch wurde der ohnehin rückgängige Absatz der Compagnie geschädigt. Besonders war er über das Benehmen des Kassiers Haider verärgert, der weder auf schriftliche noch mündliche Anordnungen reagierte. Der Bürgermeister wollte daher schon damals auf das Obervorgeheramt verzichten, doch ließ er sich durch die Erklärung der Räte, dem Kassier eine schriftliche Verwarnung zu erteilen, beruhigen.'") Am 26. und 28. April 1617 stellte Cosman Mann neuerlich das Vorgeheramt zur Verfügung^ In beiden Sitzungen erklärten die Räte, daß sie eine Aufkündigung dieser Stelle während des Jahres nicht annehmen könnten. Nach der Sitzung am 28. April ließ man sogar ein Schreiben an den Bürgermeister ausser- tigen, in dem ihm versichert wurde, daß man nach Ablauf des Jahres seinem Ansinnen nähertreten werde. Man könne jedoch auf seine Person nicht verzichten, da bei der Eisencompagnie „große vurichtigkhait noch im weeg" sei. Mit anderen Worten gesagt, herrschte bei der Eisenhandelsgesellschaft eine gewisse Unordnung, die der Bürgermeister abstellen sollte.'") Cosman Mann verblieb bis zum Ende des Jahres 1617 Bürgermeister und wurde aus nicht ersichtlichen Gründen erst wieder elf Jahre später, am 30. Juli 1628 zum Stadtoberhaupt gewühlt. Mit Vertrag vom 22. 2. 1628 war Oberösterreich wieder dem Kaiser zurückgegeben worden. Herzog Max von Bayern, dem das Land verpfändet worden war, wurde mit der Pfalz entschädigt. Die nächste ordentliche Wahl für das Jahr 1629 erfolgte im Beisein kaiserlicher Kommissare am 26. Dezember 1628. Zum Bürgermeister wurde wieder Cosman Mann erkoren.") Dieser hatte zu Beginn des Jahres 1629, über dringenden Vorschlag des Rates, wieder die Stellung als Obervorgeher der Eisenhandelskompagnie angenommen. Vor den Wahlen, am 8. Dezember 1629, verfaßte er ein Schreiben an den Rat, in dem er für das erwiesene Vertrauen dankte und bat, ihn künftighin des Bürgermeisteramtes zu. entheben. Er wies darauf hin, daß er 54 Jahre alt und neuerlich Obervorgeher sei und dieses Amt auf drei Jahre angenommen habe.") Trotzdem wurde Mann für 1630 wiederum mit Stimmenmehrheit an die Spitze Steyrs berufen. Er wandte sich nun an den Abt Anton Spindler, daß dieser seinen Einfluß als kaiserlicher Wahlkommissar geltend mache und die Wiederbestellung verhindere. Der Garstcner Abt berichtete darüber am 3. Jänner 1630 dem Magistrate in Steyr. Er teilte mit, daß ihm Mann einen Bericht über seinen schriftlich abgegebenen Verzicht auf Wiederwahl als Bürgermeister übergeben und ihn gebeten habe, diesen, zusammen mit dem Berichte des Abtes über die durchgeführten Wahlen in Steyr, an die Regierung weiterzuleiten. Der Abt gibt in seinem Schreiben der Überzeugung Ausdruck, daß der Rat vor der Bürgermeisterwahl sicherlich ausreichende Überlegungen angcstellt habe. Mann könnte nicht „Beede “>) Am 13. 3. 1617. ") RP 1617, 79. ’") RP 1617, 1. '") RP 1617, 129, 121. ") LV 6, 112; LV 2, 277. ’5) Nr. 492, Mk., L. 10, @1.81.; RP 1629, 221. 11

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