Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 21, Oktober 1960

hindert. Die politische Gegenreformation führte zur Abwanderung der kapitalkräftigen protestantischen Kaufleute. Musterungen, Truppendurchzüge und Einquartierungen störten dauernd das Wirtschaftsleben der Stadt. Im Jahre 1628 betrug ihre Schuldenlast 1,132.417 Gulden. Zti Anfang der dreißiger Jahre wütete die Pest in Venedig. 46.490 Personen sollen ums Leben gekommen sein. Die überlebenden gelobten den Bau eines Gotteshauses. Damals entstand die prächtige Barockkirche Sta Maria della salute. 13 1 ) In diesen bewegten Zeiten lockerte sich die Handelsdisziplin. Waidhofen und andere Orte suchten die alten Privilegien der Eisenstadt zu umgehen. Im Jahre 1603 berichtete der kaiserliche Mautner G e o r g G r u b e r,13 2 ) .,an der Schnallen ob Weyer" an Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Steyr. daß Karl Elsenhamer in Waidhofen eine „starke Anzahl Messer" nach Venedig führen wolle. Von Leoben, Villach und St. Veit kommen Gschmeidhändler nach Waidhofen, die nicht nur Eisengschmeid, sondern auch Messer wegbringen. Es sei schwer, sie zu kontrollieren, da sie keinen „Schein" vorweisen wollen.133) Im zweiten Jahrzehnt des Dreißigjährigen Krieges betrieben sogar die benachbarten Gemeinden Sierning, Sierninghofen und St. Peter in der Au die Venediger Kaufmannschaft. Da dieser unbefugte Handel nicht nur die Einkünfte der Steyrer, sondern auch das kaiserliche Kammergut schädigte, war es für die Stadt Steyr nicht schwer. ein kaiserliches Patent zur Abstellung der Mißbräuche zu erwirken. Am 17. Mai 1639 untersagte Kaiser Ferdinand III. den Gemeinden St. Peter, Sierning und Sierninghofen die „bißhero ohne allen scheüch in schwung" betriebene Hantierung mit „Venedischen Waren", die den Handelsvorrechten der Stadt Steyr aus den Jahren 1360, 1370 und 1379 „strackhs" zuwiderlaufe. Dem Eisenobmann wurde befohlen, „daß er seine unterhabe' nde Überreiter134) damit anhalte, damit sie von den Handelsleuten die Zettl, welcher Orten zu handlen befugt seie, abfordern, wie dann jeder dieselbe fürzuweisen schuldig sein solle, bei Konfiszierung aller seiner bei sich habend oder mit sich führenden War und Gütern." Der Kaiser „erfrischte" die alten Handelsprivilegien der Stadt und verbot „genzlichen" den Fürkauf von Rupfen und Leinwand.13") Doch der Warenaustausch blieb weiterhin erschwert, lag zeitweilig völlig danieder13") und konnte sich erst nach dem Westfälischen Frieden wieder lebhafter entfalten. Gegen den Venediger Handel der Steinbacher Messerer, der um 1640 von Se b a I d G s e 11 h o f e r wieder organisiert wurde, protestierten jedoch die Steyrer vergeblich. 1643 erhielt die „Gmain Stainbach" von der Niederösterreichischen Hofkammer die Bewilligung mit „allerhandt Venedischen Waren" zu handeln. 137 ) Steyr suchte diese, nur den landesfürstlichen Städten zuste131) Zwie<lineck-Sü<lenhorst, a. a. 0., S. 176. 132 ) Bürger zu Weyer (gest. 1604). Pantz, a. a. 0., S. 95. 133) F. Eisenhandelsgesellschaft 1603-1604. K. IV, L. 16, Nr. 177. ,:i,) Berittene Straßenaufsichtsorgane. 13 '') F. Eisenhandel 14-96-1745. K. IV, L. 39, Nr. 11 (Kollationierte Al,schrift vom 21. 3. 1658). 13") Von 1645 bis 1647 waren „Handel 1rnd Wandel gänzliehen eingestellt.·'. Rp. 161.7, 192. ,,,t) Rp. 1643, 56. 42

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