Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 21, Oktober 1960

beklagt."3 ) Im Jahre 1583 stellte der Rat fest, daß der Rupfenkauf auf den Wochenmärkten merklich abgenommen habe und von den Bürgern ein „großer Fürkauf" vorgenommen werde. Er befürchte deshalb eine Störung des venedigischen Handels, der, wie aus folgender Stelle ersichtlich ist, für die Stadt große wirtschaftliche Bedeutung besaß: ,,Und solches zu vnnd(er) truckhung vnnd Enntlich verdürbung des venedigischen hanndls, sintemall hierig Stadt daran vill gelegen ist, verrer nit gestadt werden khann." Der Rat bestellte einen zweiten Marktrichter und drohte allen Bürgern und Handwerksleuten, die Rupfen außerhalb des Rathauses kaufen würden, mit Strafe und Wegnahme des erstandenen Rupfens. Den „venedigischen Handelsleuten" wurde der Rupfen-Vorkauf auf dem Rathaus eingeräumt und die ordentliche Beschau der auszuführenden Ware angeordnet.'") Im Jahre 1593 besd1werten sich die Steyrer Kaufleute gemeinsam mit denen von Wels beim Landeshauptmann über die unbefugte „Aufkaufung" von Golschen55) und Leinwand.56) Auch über die Rupfenausfuhr nadl Venedig stehen nur einige Zahlen aus den Steuerbüchern zur Verfügung: 1583: 131 Saum, 1586: 140 Saum und 1854 Stück, 1597: 292 Saum, 1598: 380 Saum und 298 Stück.") Außer Klingenwaren und Rupfen wurden von den Steyrern noch „Rett", 58 ) Holz59) und Wachs00) nach Venedig verhandelt. Nach dem „Seitenstettner Kodex" gelangten auf dem Wege nach Italien in St. Veit aber auch Quecksilber, Garn, Zwillich, Plachen, Fett, Unschlitt, Felle und Leder zur Vermautung. 6 1) Der Rat forderte 1587 die „venedigischen Handelsleute" auf, ihre Waren mit einem „tauglichen Punz! mit gemeiner Stadt Wappen des Päntltiers""2) zu versehen, damit sie keinen Schaden erleiden. 63 ) Die Organisation des Warenaustausches mit der Lagunenstadt lag in den Händen der „venedigischen Handelsleute". Diese Bezeichnung, die in den Steyrer Archivalien ständig wiederkehrt, läßt die Annahme zu, daß sie innerhalb der Steyrer Kaufmannschaft eine eigene Gilde gebildet haben. 6 4 ) Die ·"') Pirchegger, Eisenwesen bis 156-!., S. 60. ·• 4 ) Rp. 1583, 121 ff. ·' ' ' ) Mindere Grobleinwand für Säcke. Marks, a. a. 0., S. 278, Anmerkung 29. • 6 ) Rp. 1593, S. 128. "½ Stb. 1583, 1586, 1597, 1598. 58 ) Rett (Rött) = Röte, Färberröte oder Gülbkraut (rubia tinctorum) wurde vielfach aus dem Osten eingeführt, war aber auch, wie aus den Münzhacher Ratsprotokollen des 17. Jahrhunderts hervorgeht, bei uns heimisch. Frdl. Mitteilung d. Herrn Oberlehrer G. Grüll, Linz, 0.-Ö. Landesarchiv. 1597 wurden 97½ Saum Rett ausgeführt. Stb. 1597. 59) F. Eisenhandel 1496-1745, K. IV, L. 39, Nr. 11. r;o ) Preuenhueber, a. a. 0., S. 11. n1) Kurz, a. a. 0., S. 483, Beilage Nr. LIII. 6 " ) Der weiße Panther des Stadtwappens ist nid1t, wie man bisher vermutete, auf ei-n altes Feldzeichen zurückzuführen. Wie Univ. Prof. Dr. H. Appelt nachweist, wurde er von Otakar III. als Wappentier bestimmt. H. Appelt, Die Entstehung des steirischen Landeswappens. Festschrift Julius Fra·nz Schütz (1954), S. 240. n,,) Rp. 1587, 47. " 4 ) 1. Hack, a. a. 0., S. 11 f. 35

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