Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 20, April 1960

mit dißem Lasstcr der vnzucht vnd vnehelichen Vermischung / s ith er der erügest eiten Predigten vnd vorher vergriffen haben... alßbaldt..aus der Stadt abzuschaffen. Hiebei solle der Stadtrichter mit aller Schärfe Vorgehen.2? Das Fehlen der Predigten hatte feine Auswirkung auch auf die Gemeindearmen. Bisher tonnten von den „Armen leutten" des Spitales, sowie des Bruder- und des neu erbauten Herrenhauses an Sonn- und Feiertagen, sowie an Dienstagen und Freitagen, vor den Kirchen Almosen gesammelt werden. Um die Armen doch in den Genuß der Almosen kommen zu lassen, gab der Rat dem Armenhausverwalter Hieronymus Händl den Auftrag, mit einer „Verschloßenen Püxen" in die Hauser sammeln zu schicken.23 Am 16. April 1599 befahl der Rat den Viertelmeistern anzuzeigen, daß der „graussame Erbseindt der Türckh abermals mit Khriegsmacht wider die Christenheit Zuziehen vorhabe". Die Bürger sollten aufgefordert werden, sich für den Notfall zu bewaffnen. Den Viertelmeistern und den ihnen unterstellten Rottmeistern wurde aufgetragen, daß sie in ihren Stadtvierteln ein Verzeichnis über jene Bürger, die keine Waffen besaßen, anfertigen sollten. Dieses Verzeichnis müßte bereits am nächsten Tage in der Ratskanzlei abgegeben werden, damit Waffen verteilt werden tonnten.29 Auch über die Gestellung von 2000 Mann durch die o.-ö. Städte für die Kämpfe in Ungarn wurde am 4. 10. 1599 in Linz beraten.39 Die Kriegsgefahr veranlaßte den Rat, energische Maßnahmen zur Sicherstellung von Brotgetreide für die Bevölkerung zu treffen. Das auf den Wochenmärkten zugeführte Getreide hatte in Gegenwart eines Deputierten der Stadt direkt vom Produzenten, den Bauern, an den Konsumenten gegen Barbezahlung verkauft zu werden. Damit wurde die Ausschaltung des Schwarzhandels bezweckt. Weiters erhielten die Viertelmeister den Auftrag, in ihren Stadtteilen die Getreide- und Mehlvorräte aufzuzeichnen und das Ergebnis ihrer Recherchen dem Magistrate bekannt zu geben.31 Wie es sich herausstellte, waren Mehl und Roggen, von denen sich die „arme Bürgerschafft vnd Handwerchsleuth" ernährten, nur in ungenügender Menge vorhanden. Es wurde daher den Bäckern bei Androhung „ernstlicher vnablesstger bestraffung" aufgetragen, sich mit Getreide, Weizen und Korn, einzudecken.32 Genügend Getreide einzulagern war auch wegen der geplanten Einquartierung von Soldaten des Scheubergischen Regimentes in Steyr dringlich geworden. Überdies hatte die Stadt Enns an den Rat ein „bewegliches" Begehren um Getreide gerichtet, da sich der Hauptmusterungsplatz des genannten Regimentes in dieser Stadt befand. Die Bäcker wurden vom Rate angewiesen, wenn im Lande Getreide nicht mehr zu erhalten wäre, dieses in Bayern zu besorgen.33 Das Ersuchen des Marktes Weyer um Getreidelieferungen aus der Stadt wurde unter dem Hinweis auf die zu erwartende Einquartierung abgewiesen.3^ Da in Enns, Asten und an der Traun große Mengen Kriegsvolkes einquartiert waren und diese an der Bevölkerung allerlei Mutwilligkeiten verübten, wurden die Viertelmeister der Stadt am 6. Juni angewiesen, in Steyr an den notwendigen Orten während der Nacht einen Wachdienst einzurichten, um eventuellen Übergriffen der Kriegsknechte zu begegnen.35 Ein makabres Schauspiel wurde den Stadtbewohnern durch die Justifizierung des Anführers im Bauernkriege 1595—1597 geboten. Peter Tasch war am 2. 5. 1598 wegen Rebellion zum Tode verurteilt worden. Da sein Heimatort Pettenbach, in dem er als Gastwirt tätig gewesen war, zum Gerichtsbereiche der Stadt Steyr gehörte, war das Urteil durch die Stadt zu vollstrecken. Über Befehl des Landeshauptmannes sollten auch 300—400 Personen aus der Bürgerschaft zur Bewachung des Hinrichtungsplatzes gestellt werden. Dieses Ansinnen lehnte der Rat ab, da sich hierzu kein Bürger finden würde. Im übrigen, führte man aus, würde es einer so starken Bewachung gar nicht bedürfen, da Tasch seinerzeit der Stadt allerlei Ungemach durch die Belagerung und Sperrung der Zufahrtswege nach Steyr zugefügt hatte.39 Am 16. September 1599 wurde das Urteil am Stadtplatze vollzogen. In einem Ratsprotokoll ist hierüber vermerkt: „ ... Vnd ist er (Tasch) auf freiem Platz 37

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