jeweilige Stiftung92 und gab ihnen für die Unterweisung eines angehenden Tam- hours ein Lehrgeld von zwei @ulben.93 Musik betrieben aber nicht allein Organisten, Kantoren, Turner und Studenten, sondern auch zahlreiche bürgerliche und unbürgerliche Spielleute. Vor allem pflegten die Handwerker volkstümliche Musik. Sie beherrschten Saiten- und Blasinstrumente, betätigten sich als Geiger bei Hochzeiten, Zunftversammlungen, Frei- timgen94 und Maskeraden und übten zur Weihnachtszeit das (Sternfingen.95 Obwohl die Turnermeister aus Konkurrenzgründen wiederholt ihre „Abschaffung" beim Magistrat und beim Stadtgericht beantragten99 und von diesen Behörden dies auch mehrmals durchgeführt wurde, konnte ihre musikalische Betätigung nicht gänzlich unterbunden werden. Hauptsächlich die bürgerlichen Musikanten wußten sich schon im 17. Jahrhundert teilweise durchzusetzen. So erlangten sie bereits im Jahre 1680 die stadtobrigkeitliche Bewilligung, bei den Jahrtagsversammlungen der Zünfte zu spielen.9? Zu Anfang des 18. Jahrhunderts bildeten sich kleine Verbände musizierender Handwerker, von denen die „Kainratische Musikanten Banda" größeren Einfluß erlangte. 1731 bestand diese Kapelle aus den bürgerlichen Meistern Anton und Gregor Kainrath, beide Messerer, Johann Adam Pisch, Kupferschmied, und Hans Wolf Gröpl, Pfannenschmied.99 Als diese Musikanten 1734 an den Magistrat das Ersuchen richteten, „unbürgerliche Hochzeiten unb, andere Lustbarkeiten mit ihrer Musik bedienen zu dürfen", verfügte die Stadtobrigkeit, „daß dem Turnermeister die Bedienung der bürgerlichen als unbürgerlichen allhier in der Stadt wohnenden Personen gebühren solle". Wäre er aber mit seinen Gesellen hiezu nicht in der Lage, dann sie den Supplikanten das Musizieren zu gestatten, doch müsse vorher der Turnermeister befragt werden.99 Wahrscheinlich erhielten später die Handwerker-Musikanten, die wie die Turner die unbürgerlichen und fremden Spielleute heftig bekämpften, noch weitere Lizenzen. Um 1769 dürften sie sich zur „Bürgerlichen Musikanten-Compagnie" zusammengeschlossen haben.499 Die rechtmäßige Organisation für alle in der Öffentlichkeit tätigen Musiker war die 1228 „Z e ch und Bruderschaft Sancti Nicola i"401 bei der St.-Michaels-Pfarrkirche in Wien. Diese Bruderschaft unterstand dem Spielgrafenamt der Erzherzogtümer Österreich unter und ob der Enns. Die Erb- vogtet über dieses Amt wurde vom „Obrist-Eammer Ambt" in ^)fterreic§ unter der Enns ausgeübt. Der Obriste Erbkämmerer Ernst Friedrich Brenner, Graf von und zu Aspern, ernannte 1671 zum Spielgrafenamtsverwalter in öfterreiti^ ob und unter der Enns Karl Eder, dem die Spielgrafenamts-Viertelmeister unterstellt waren.492 Im Traunviertel wurden mit dieser Funktion meist Steyrer Bürger betraut. Erwähnt werden: Georg Gollenberger (1646),193 der Stadtkoch Urban Lux (um 1650 bis 1679),404 der Messerer Hans Jakob Hoffer (1682),495 Johann Dorffner, Mitglied des äußeren Rates (1702).406 Alle Personen, „so vor den Leuten Spiel und Kurzweil um Geld machten", waren verpflichtet, das Einkaufsgeld und den Jahrschilling zur Nicolai-Bruderschaft bei dem Spielgrafenamts-Viertelmeister zu erlegen. Sie erhielten hierüber eine Zahlungsbestätigung („Spielzettel"), der sie erst zum öffentlichen Auftreten berechtigte. Nach dem kaiserlichen Spielgrafenamtspatent vom 12. Juni 1665 umfaßte die erwähnte Bruderschaft a) alle Turner, Organisten, Kltinzimbler, Lautenschläger, Harfenisten, Geiger, Pfeifer, Hackbrettler, Schwägler „und dergleichen Spitileuth / so Hoch-Mahlzeiten und Pancketen umb die Bezahlung bedienen / wie auch theils derselben aufs den Tantz-Böden / in denen Wirtshäusern und Ta- fernen / mit ihrer gemeinen Kunst auffmachen",49? b) sämtliche Freifechter, Hafen- schupfer, Glückshafner, Komödianten, Gaukler, Seiltänzer, Trommelschläger, Legrer, Bären-, Affen- und Hundstanzmacher, Schwertfänger, Freisinger, Würfel- und Taschenspieler, Schalksnarren „und in Summa alle andere / so vor den Leuthen Spill und Kurtzweill (baßen aber bei Leib- und Guts-Strass / das Gottslästern / 9
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