Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

Im April 1594 war der Landesfürst Erzherzog Matthias vom Kaiser zum Oberfeldherrer^in Ungarn bestellt worden. Er zog mit einem Heere ins Feld, zu dem auch die Steyrer geadelten Bürger 21 wohlgerüstete Reiter beistellten. Nur wenige von ihnen kehrten in die Heimat zurück. Da man die Stadt in der „Jezt vorstehenden grossen Türckhennott" vor umherziehenden feindlichen Streifen bewahren wollte, befahl der Rat am 5. August 1594 alle „notwendige sürschung zu thuen". Vorerst mußten alle Stadtbewohner, welche aus ihren Häusern durch die Stadtmauer zur Enns Türen gemacht hatten, diese wieder zumauern lassen. Auch diejenigen, die „auf der Wöhr von der Psarrkhir- chen gegen Hof herumb" mit Bauten „zu weit hinaus" gekommen waren, sollten diese wieder zurücksetzen, Die Zwinger von der lateinischen Schule (heute Hauptpostgebäude) an bis zum Neutor, in denen Ställe und andere Bauten aufgeführt worden waren, mußten geräumt werden, damit man im Notfälle „hin vnd wider khomen khan". Von der Lateinschule abwärts zum Ennsturm waren die Zwinger mit Steinen, Schutt und sonstigem Schmutz ungefüllt. Es erging hier der Auftrag, daß jeder Besitzer vor seinem Hause den Schutt abfahren solle?" Der Verteidigungsgraben um Ennsdorf, der erst vor wenigen Jahren eingeebnet worden war, hatte ebenfalls wieder instandgesetzt zu werden. Zum Stadtobersten wurde Michael Aidn erwählt." Ihm standen zur Seite Thomas Mann als Hauptmann in der Stadt und Hanns Mättlseder als Hauptmann für Steyrdorf. Es wurde auch beschlossen Rüstungsmaterial anzukaufen, die bereits aufgebotenen 30., 10. und 5. Bürger in Formation zu gliedern und an sie die vorhandenen militärischen Ausrüstungsgegenstände auszuteilen?" Der übrigen Bürgerschaft wurde angeordnet, daß sie mit den in ihrem Besitze befindlichen Waffen und Wehren bei ihren zuständigen Rottmeistern erscheinen sollten. An die ärmeren Bewohner wurde aus den städtischen Bestünden Pulver tierteilt?3 Damit für alle Aufgebotenen Rüstungen bestellt werden konnten, wurde der Bürgerschaft das Rüstgeld abgefordert." Die Rüstungen sollten jedoch nach der Lieferung im städtischen Zeughaus aufbewahrt bleiben. Die Furcht vor einer Belagerung der Stadt stieg, als sich die starke Festung Raab den Türken ergab. Als Zufluchtsorte, zum Schutze der Landbevölkerung gegen feindliche Streifscharen, wurden Enns, Steyr, Klaus und Spital bestimmt. Bei Annäherung der Türken sollten Warnfeuer an deutlich sichtbaren Punkten der Gegend entzündet werden. Vom Rate wurde die Bewachung der städtischen Tore angeordnet?" Ein gütiges Geschick bewahrte Steyr jedoch vor der Belagerung. Die Ratswahlen für das Jahr 1598 wurden im Beisein des kaiserlichen Rates und Anwaltes der Landeshauptmannschaft ob der Enns Dr. Kurt Spindler vorgenommen. Zu Beginn dieses Jahres erging vom Landeshauptmann an den Bürgermeister die Aufforderung, sich mit dem Stadtrichter, drei Ratsmitgliedern und sechs Bürgern der Stadt in Linz einzufinden. Es wurden aber vom Magistrat, da man eine Anhaltung befürchtete, am 10. Jänner nur zwei Ratsmitglieder, Hanns Muth und Hieronymus Händl, entsandt. Ihnen wurde vom Landeshauptmann, in Gegenwart des zweiten Kommissärs Dr. Paul Garzweiler und des Abtes von Garsten Martin Alopitius, bei Androhung einer Strafe von 4.000 Dukaten und der kaiserlichen Ungnade befohlen, die evangelischen Prediger der Stadt zu verweisen, die Kirchen zu sperren und'den Pfarrer Lampel nach Sin* ins Schloß zu bringen, oder ihn mindestens so zu verwahren, daß er nicht fliehen könne. Auf Grund des Berichtes der zwei Ratsherren wurde vom Rate an den Landeshauptmann ein Schreiben verfaßt, in dem darauf hingewiesen wurde, daß die Stadtpfarrkirche Eigentum der Stadt wäre und in ihr seit langer Zeit evangelischer Gottesdienst abgehalten worden ist. In die Sperrung der Kirche und Abschaffung der Prediger könnte der Rat nicht einwilligen. Den Pfarrer Lampl wolle man in der Stadt bis zur Erledigung der gegenständlichen Angelegenheit behalten. In dem Schreiben wurde auch ausgeführt, daß diese Verordnung die Abwanderung vieler Bürger und die Aufkündigung fremder Kapitalien, die in der Stadt angelegt waren, 65

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