Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

Die Zwillinge Hieronymus Adam und Margaretha verstärken als Kinder. Georg diente als Soldat unter Graf Tampier und starb 1614, sein Bruder Achatz war ihm als Hauptmann im Tode vorangegangen. Wolfs wurde in Ungarn gefangen gehalten und erlebte die Freiheit nicht mehr. Uber das Schicksal des Sohnes Hieronymus Adam ist nichts bekannt. Fünf Töchter, Eva, Katharina, Margareth, Regina und Cacilia verehelichten sich. ') Schreibweise nach L.V. 1. — 2) Schreibweise nach L.V. 12 und L.V. 8. *) L.V. 1, S. 306. Stephan; Hanns, Bürger in Steyr; Georg; Michael; Hieronymus, Steyrer Stadtrichter 1453; Rostna; Margaretha, verheiratet mit dem Linzer Bürgermeister Leonhard Khieberger. 4) L.V. 9, S. 364—365, L.V. 13. 5) Georg, Bürger in Steyr, verh. mit Magdalena Moser; Matthias, Ratsbürger in Steyr, gest 1598. verh. in 1. Ehe mit Margaretha Pruckner, in 2. Ehe mit Margaretha Reisch- ko (der Witwe Daniel Tauffkirchers): Wolfs, Bürgermeister in Steyr; Salome, verh. mit Abraham Ernst in Krems; Magdalena, verh. mit dem Kaiserlichen Rat und Wiener Vizedom Wolfs Füreth; Margaretha, verh. mit Christoph Hackt von und zu Leistenselben; Anna, verh. mit Eustach Ättl ans Freistadt. 6) Margaretha Winkler ist in der Zeit zwischen 24. 12. 1558 und 18. 1. 1559 gestorben (Zeitraum zwischen Abfassung des Testamentes und Eröffnung desselben). 7) L.V. 12. _• 8) L.V. 2, S. 384. _- ’) Stb. 1573, Bl. 11. ,0) Stb. 1543, Bl. 22. Urkauff war auch Eigentümer des Hauses Stadtpl 9. - Ennskai 22 ") R P. 1584, S. 301. — '-) R.P. 1584, S. 128. ,3) R.P. 1584, S. 125. — u) L.V. 1, S. 303. L.V. 2, S. 223. '-) R.P. 1585, S. 368. — ’6) R.P. 1585, S. 377. — ”) R.P. 1585, S. 406, 407 '°> L.V. 2, S.222., R.P. 1581, S. 82f. — ") L.V. 1, S. 305. Hanns Adam Pfeffert zu Piberbach Der im Jahre 1559 verstorbene Bürgermeister Michael Pfeffer! hinterließ vier Kinder: Wolfgang, Christian, Potentiana und Hans Adam.7 Dieser wurde Bürgermeister der Jahre 1590 bis 1594 und 1598. Die Ratswahlen für die Jahre 1590 und 1591 wurden durchgeführt, ohne daß eine Einflußnahme seitens der niederösterreichischen Regierung erfolgt wäre. Am 19. 10. 1592 ersuchte die Stadt, wie dies üblich war, um den „gewöndlichen Con- senß vnd waall Brief" zur Abhaltung der Wahlen für das Jahr 1593 an. Wider „alles verhoffens vnd solchen Gemainer Stadt vhraltten Waalgebrauch" wurde der Stadt mit kaiserlichem Schreiben vom 18. 11. 1592 mitgeteilt, daß der Bruder des Kaisers, Erzherzog Matthias zu Österreich, zu dieser Wahl seine Räte. Landeshauptmann Löbl und Vizedom Gienger, abgeordnet hatte, da auch ..sonst im gantzen Lande zu Ausnehmung der Wahlen Commissarii verordnet" worden sind. Der Bürgermeister mit dem Richter und den Räten der Stadt wandte sich hierauf an Erzherzog Matthias und ersuchte, unter Berufung auf die alten Privilegien und das Herkommen, es bei dem früheren Wahlvorgang ohne Kommissare bleiben zu lassen. Sie bemerkten auch, daß bei der Bürgerschaft der Eindruck entstehen würde, der Rat hätte ihnen die alten Privilegien verwirkt. Mit kaiserlicher Entschließung vom 17. 12. 1592 wurde der Stadt erwidert, daß es aus „erheblichen vrsachen" bei der erstergangenen Anordnung bleibe und der Landeshauptmann an den Wahlen teilnehmen werde. Die Privilegien seien nicht so weit zu „ertendieren", daß „Fhro Majestät nicht sollten wissen börfen, mit was Bürgern ibr eigne Cammer-Guts-Stadt beseht; Auch wem sie die Regierung und Administration derselben vertrauen. . ." Landeshauptmann Hanns Jakob Löbl Freiherr von Greinburg benachrichtigte den Rat knapp vor der Wahl, daß er wegen „Zuegestandener leibsschwachhait" nicht nach Steyr kommen könne, es möge daher mit der Wahl zugewartct werden. Der Rat antwortete am 19. 12., daß wegen des kaiserlichen Befehles aus „sondern vrsachen" 63

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