Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

■ ^fi ’A 7V<" fl _ x( • Jk-,. w « -toS«. -KE' ^y*-**^*-f£**'f*fl* t S*di S.'j’r-.r' V^*v (Vr"~'*y '. 2vfvC< ^ nfwlvw, W . *> .p> $ >4 i L" Schrift des Bürgermeisters Wolfs Händl zu Ramingdorf im Testament. („Jh wolsf Händl Zue Ramingdorfs der Zeitt Bürgermeister alhie / Zu Stecher / Bethen mit diser meiner aigner Handtschrifft / das alles so hieuor in disem verschlossenen Libell Begriffen / mein Gütlicher bescher will ist / der nach meinem Tobt in allem wurklich volzogen werden soll"). Unterschrieben sind die Testamentszeugen (von links nach rechts): Jörg Starr, Hanns Khäpler, Wolfs Guetpratt, Augustin Resch, Thoman Mann, Wolfs Schwin- denhamer, Hanns Straffer d. Ä. Wie aus einer erhaltenen Niederschrift des Magistrates hervorgeht/" hatte Wolfs Händl die in seinem Testamente unterfertigten Zeugen zu sich in die „vordere tägliche Wohnstube auf dem Plaz" (heute Stadtplatz 32) eingeladen. Er hatte ihnen dann „ain schrifften oder Bibel" vorgelegt und ihnen lediglich mitgeteilt, daß es sich um sein Testament handelte. Nachdem er ihnen dieses weder vorgelesen, noch sie mit dem Inhalt bekannt gemacht hatte, bat er sie, es zu zeichnen und mit ihren Petschaften zu verschließen. Mit dem bei bester Gesundheit befindlichen Erblasser befanden sich seine Frau Potentiana und ihre fünf Kinder im Zimmer. Die Kinder versprachen bei diesem Anlasse, den im letzten Willen festgelegten Wünschen ihres Vaters getreulich Folge zu leisten. Händl verband mit seinem Schwager Pfefferl eine herzliche Freundschaft, wovon nachstehende Zeilen, die feinen Humor verraten, zeugen. Sie sind auf zwei silbernen Trinkbechern, die sich die Schwäger „zu stäter Erinnerung ihrer Sterblichkeit" anfertigen ließen, geprägt worden?" „Donee vita manet, tibi servio, Galle, beatos Post Obitus ibo cum Piperone domum,” Zu deutsch: „Zeit deines Lebens will ich dir dienen, Händl, doch, wenn du einmal gestorben bist, kehr ich zu Pfefferl zurück." Pfefferls Becher trug die Inschrift: „Vive diu Pipero si vis me degere apud te Sin moreris Gallus me sibi jure petet.” Dies heißt übersetzt: „Lange sollst du leben, Pfefferl, willst du, daß ich dir bleibe, Stirbst du, verlangt laut Beschluß Händl mich wieder für sich." Händl vermählte sich in Steyr mit der reichen Bürgerstochter Sabine Leroch und nach deren Tod mit Anna Schwabin, der Tochter des Bürgermeisters Schwab bzw. der Witwe des 1556 verstorbenen Steyrer Bürgers Christoph Gutbrodt. Dieser Ehe entsproß ein Sohn, Berchtold, der jedoch in frühester Jugend verstarb. Da ihm der Tod auch die zweite Frau raubte, vermählte sich der Bürgermeister nochmals?'" 55

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