Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

Am 13. 1. 1584 wurden die Herren des Ministeriums vom Rate vorgeladen und erklärten hier, daß sie den Auftrag der Publizierung des neuen Kalenders von der Kanzel wohl erhalten hätten, sie glaubten jedoch, wenn sie diesen publizierten, würden sie von der Gemeinde als Heuchler betrachtet werden und als paptistisch und abgefallen gelten. Sie wollten sich jedoch auch nicht die Ungnade Kaiser Rudolfs II. zuziehen, der ja durch sein Generalmandat vom 1. 10. 1583 die Einführung der gregorianischen Kalenderreform verfügt hätte. Um nun nicht in den Verdacht git kommen auf „Zween Khops zu sezen", haben sie die Verlautbarung von der Kanzel vollzogen, mußten jedoch jetzt allerlei Schwierigkeiten erdulden. Etliche in der Gemeinde wollten die Weihnachtsfeiertage nicht nach der neuen Zeitrechnung halten, darum hätten sie die „starckhen Predigten gethann", um die Einführung des neuen Kalenders durchzusetzen. Sie erboten sich weiters, den neuen Kalender einzuhalten, begehrten aber, daß sie in solchen Dingen künftighin eine „erscheinung auf dem Rathaus" nicht billigten, weil es bei der „gemain allerlei Nachdenken" macht. Aber sie seien gerne bereit, solche Fragen in des Bürgermeisters Haus zu besprechen."" Das zweite kaiserliche Generalmandat vom 20. 1. 1584 wegen der Einführung der neuen Zeitrechnung wurde vom Rat „öffentlich vnd Zu menigelichs wissen" anzuschlagen verordnet und gleichzeitig der Verkauf alter Kalender verboten."" Der gr ringe Widerstand, den die Steyrer bei Einführung des neuen Kalenders leisteten, wurde ihnen von den Glaubensgenossen in Regensburg und anderen Orten sehr übel genommen. Als 1584 der Steyrer Stephan Twenger nach Regensburg um die Ordination geschickt wurde, verweigerte ihm diese der Superintendent?"" Wolfs Händl verfaßte seinen letzten Willen im Jänner des Jahres 1589. Er wollte seinem Stande gemäß in der Stadtpfarrkirche begraben werden, falls „in iezi- gem der Relligion Zuestandt / bei der Pharr alda / khain Verenderung beschicht / sondern es beidts in der Lehr Vnd Ceremonien in iezigem Christlichen Evangelischen gebrauch nach / forth gehalten wierdt..." Andernfalls wollte er mit „Vnabgöttischen Christlichen Ceremonien" auf dem neu errichteten Friedhofe zu Grabe gebracht werden. Mit je 50 Gulden bedachte er im Testamente die Pfarrkirche, die Lateinische Schule (evangelisches Gymnasium) zum Unterhalte armer Schüler, das Bürgerspital, das Bruderhaus und das Siechenhaus. Seine Witwe soll bis zur Veränderung ihres Witwenstandes die „behausung, darin... baide eheleüth irziger Zeit wohnen (Stadtplatz 32 — Berggasse 49)" zu freier Wohnung haben, weiters auf Lebenszeit den Maierhof vor dem St.-Gilgen-Tor (heute Blumauerstraße 13/15) samt dazugehörigem Haus und Garten besitzen. Zum Fruchtgenuß vermachte er ihr eine Wiese in Steyrdorf mit den darauf befindlichen zwei Häusern und dem dazugehörigen Robott. Seinen vier Söhnen Berchtold, Michael, Erasmus und Wolfs hinterließ der Bürgermeister den Ansitz Ramingdorf mit allen zugehörigen Untertanen, Fischwässern, Wiesen und dazu 3000 Rheinische Gulden Bargeld. Da Wolfs Händls Eigentumsrecht an dem Gut Ramingdorf samt dessen zugehöriger „güldt" zur Zeit der Testamentsabfassung bestritten wurde, sah er im Testamente für seine Söhne 10.000 Gulden vor, falls er Ramingdorf seinem „gegentheil abzu- tretten schuldig sein" würde. Händls Rosse, Wehren, Harnische, Kleider und Kleinodien sollten auch den Söhnen gehören. Auch die Töchter Lukretia, Katharina und Potentiana wurden im Testamente reichlich bedacht. Sie erhielten überdies die Kleider, Ringe, Ketten u. Kleinodien der verstorbenen zweiten Frau Händls, Anna Schwabin. Der Bürgermeister betonte in seinem letzten Willen, daß so lange zu keiner Teilung seiner Hinterlassenschaft geschritten werden solle, bis in seinem Hammerwerk in Weyer („UndErhalb Enß", zur Herrschaft Steyr gehörig) der ganze Vorrat an Rauheisen, geschlagenem Eisen, Stacheln, Kohle u. dgl. völlig verarbeitet und nach Steyr gebracht worden Itmre.1*1 54

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