Um der Stadt größere Einkünfte zu sichern, beschloß der Rat im Jahre 1583 einhellig, auswärtige Handelsniederlassungen abzuschaffen. Allen Faktoren wurde mitgeteilt, daß sie diese bis Weihnachten zu schließen hätten. Nürnberger und andere „äussere" Kaufleute, die in der Stadt einen Handel mit Buchsholz (das von den Messerern für die Beschalung der Messer gebraucht wurde) oder mit anderen Waren unterhielten und im Steyrer Lager einen Diener beschäftigten (der, wie „von alters gebreüchig... Zwei Monat lanng" dieses Lager offenhielt), durften nur mehr einen Monat lang ihre Waren feiI6ieten.84 Es wird sich bei dieser Abschaffung sicherlich auch um eine Beseitigung der Konkurrenz gehandelt haben. Den fremden Kaufleuten soll auch das Benützen von Gewölben mm Feilhalten von Waren in den Vorstädten künftighin verboten werden. Man hoffte, die Bürger der Vorstädte über diese Maßnahmen beruhigen zu können. Auch dachte man daran, diese Handelsleute durch die Verfügung dahin zu bringen, daß sie sich in der Stadt um Gewölbe Umsehen würden. Ebenso wie die Maßnahme, daß alle Waren zur Ab- waagc in die Stadt gebracht werden müßten, hoffte man, eine Verlagerung des Standortes der auswärtigen Kaufleute aus den Vorstädten in die Stadt zu erreichen. Schließlich wurde auch die Möglichkeit ins Auge gefaßt, unter dem Rathaus Gewölbe zu errichten und die dort befindlichen Fleischbänke zu entfernen. Dies könnte man aber fetzt noch nicht durchführen, da die Stadt derzeit mit anderen Auf- oaben überlastet sei. Inzwischen könnten die Fremden mit ihren Waren ja noch in Steyrdorf verbleiben.88 Die Sperrung der Steyrer Faktoreien hatte zur Folge, daß z, B. die bayrischen Handelshäuser, deren Faktoren in der Stadt waren, erklärten, sie würden „Pur" nur an diese abgeben.88 Bürgermeister Händl beschloß nun, solches Holz in Linz einzukaufen und ordnete hiezu die Ratsherren Pfeffer! und Seyringer aß,87 die in Lim 26 „Puxvas" einkauften.88 Während dieses von den Messerern so begehrte Holz in Linz je Faß 98 Gulden kostete, betrug der Preis in Steyr 100 Gulden für das Faß.8" Die Finanzmittel der Stadt wurden durch den Landesfürsten häusia in Anspruch aenommen. Am 14. März 1572 wandten sich die sieben landeskürstlichen Städte in Oberösterreich an den Landeshauptmann Dietmar von Losenstein und den Vizedom Cosman Kienger wegen Rückzahlung eines von diesen Städten dem Kaiser gewährten Darlebens von 16.000 Gulden?" Zwei Monate sväter befahl Marimilian II. dem Vizedom. dast er den Städten vorläufig die Zinsen für drei Jahre auf vorerwähntes Darleben auszahlen solle?7 Auch im Jahre 1576 will der Kaiser von den Städten neuerlich eine Anleihe erreichend der Rat der Stadt aab den nacb Linz entsandten Ratsmitgliedern Instruktionen, falls das begehrte Darleben vom Kaiser für Zwecke der libernahme der polnischen Krone dienen sollte"8 Weitere Verhandlungen folgten?4 am 98 3 1578 wurden die Ratsmitglieder Vsesserl und Sebold nach Linz entsandt. um über den kaiserlichen Befehl, dast die Städte Stevr und Linz 7900 Gulden aufzubringen hätten, zu beraten?8 Kurz nach seinem Regierungsantritt verlangte auch der neue Inifer Rudolf II.. stir sich und seine Mutter ein Darlehen van 30 000 dulden?8 Rach einigen Verhandlungen stellte die Stadt zunächst eine erste Bürg- fchgltsnerschreihuna für das vorerwähnte Darlehen mrs. Für den 1582 in Auasbnrg stattfindenden Reichstag hatten die Städte Stevr, Linz und Enns ebenfalls eine Anleihe auszubringen?7 Da auch in „anndern orthen die Salz Hänndl in der Stat Hanndten". soll man auch in Stevr. wie in Wels und Linz, den Salzhandel durch die Stadt betreiben lasten. Dieser soll einem Bürger auf Rechnung übergeben werden, Überschuß und Gewinn soll man für arme Leute verwenden Die Stadt will iedoch vor der endgültigen Inangriffnahme dieses Planes fitfi noch in den vorgenannten Städten über die Durchführung dieser Handelsart erkundigen?8 Wie ein dunkles Gesvenst schwebte über der Stadt die stetige Gefahr des Ausbruches von Infektionskrankheiten. Es scheint sich nicht bei allen Epidemien, die in der Stadt auftraten und die gewohnheitsmäßig als Pest bezeichnet werden, auch 51
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2