Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

stände vor, durfte von der Gnade des Kaisers Gebrauch gemacht und die Hinrichtung durch das Schwert vollzogen werden. Damit war das Schicksal der Maria Seyfridt besiegelt. Die Schrannen fällten das Urteil in Übereinstimmung mit dem Prager Rechtsgutachten, der Freimann wurde vom Panrichter in Linz verständigt und den Steyrern zur Verfügung gestellt. Am 17. März vollzog er das Urteil und enthauptete auf dem Stadtplatz vor dem Rathaus die Kindesmörderin. Eine kleine Geschichte Heinrich Waggerls endet mit den Worten: „Das Böse, das wir tun, wird uns Gott vielleicht verzeihen. Aber unverziehen bleibt das Gute, das wir nicht getan haben." Ob unter denen, die der Hinrichtung der Maria Seyfridt beiwohnten, einer das Herz hatte, sich zu gestehen, daß der Schwertstreich des Henkers nicht ausreichte, die Weltordnung wiederherzustellen? Daß mit der Kindesmörderin noch die an den Pranger gehörten, die schwiegen, als es not tat zu reden, die ihre Herzen verschlossen, als es Zeit gewesen wäre, sie weit aufzutun? Wir wissen es nicht und es ist sicher auch gar nicht so wichtig — aber es gibt immer noch Kindesmörderinnen und oft fehlt uns das rechte Wort zur rechten Zeit. Valentin Preuienhuber: Annales Styr-enses, S. 290, Ratsprotokoll 1606/Mai, S. 67/68, Stadtarchiv Siehr/Kriminalakte, Gifte B, Lade 14/15. 22

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