Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 17, November 1957

gegen Rathaus, in dem dieser klar der Schwächere war. Der Freundeskreis um ihn wurde immer schütterer,, die nach Steyr entsandten kaiserl. Wahlkommissarien immer schärfer und das Revolutionieren immer riskanter. Sicherlich trieb auch die diktatorische Art Prandtstetters manchen seiner Anhänger in die Arme der Stadtväter zurück, mit der Überzeugung im Herzen, daß sicher nichts Besseres nachkäme. Am Schluß der Prandtstetter-Artikel hieß es nämlich stets: „Wer sich diesen Artikeln nicht anscbließt, der solle bestraft werden, weil er dem gemeinen Nutzen zuwider und dem Sanbegfürften dadurch untreu sei". So waren es denn nur mehr 35 Bürger. die im Jahre 1511 die Artikel unterschrieben, die bei der Verhandlung im Schloß, welche kaiserliche Kommissäre zur Klärung der Angelegenheit durchführten, verlesen wurden. Punkt für Punkt widerlegten die Stadtväter alle gegen sie erhobenen Anschuldigungen, der Sieg war eindeutig auf ihrer Seite. Wer jemals mit revolutionären Ideen geliebäugelt hatte, dankte Gott, daß er sich noch rechtzeitig beherrscht hatte. So galt die Abrechnung bei der Urteilsverkündung nur den 35 letzten Getreuen Prandtstetters. Die meisten von ihnen kamen mit einer Geldbuße davon, der Anführer aber und neun seiner tüchtigsten Mitstreiter wurden gefangengenommen, in Eisen gelegt, auf einen Waaen verladen und zuerst nach Linz zum Landeshauvtmann, dann aber weiter nach Wien in sicheren Gewahrsam geführt. Hans Scheubl, der beste Freund Prandtstetters. welchem, wie Preuenhuber sagt: ..bey Zeiten der Hund vorm Liebt umgangen", simulierte vor dem letzten Verhör eine Krankheit, floh zu den Dominikanern und entwischte dem strafenden Arm der Gerechtigkeit in Richtung Bud- weis. Dasselbe gelang auch Georg Grammatschmidt, der sich mit Scheubl und später. nach dellen Freilassung, auch mit Vrandtstetter in Böhmen traf. Rach einem Tahr. zu Ostern 1512. wurden die Gefangenen aus den Wiener Gefängnissen entlassen, nachdem sie Urfehde geschworen hatten. (Die Urkunden sind erbalten und beenden sich im Archiv der Stadt Steyr.) Alle kehrten nach Steyr zurück, nur Prandtstetter nicht, der aus dem Lande ob der Enns ausgewiesen worden war. Ganz sicher fühlte sich der Rat der Stadt Steyr aber noch immer nicht, denn als einige der Zurückgekehrten sich beim Weine ihrer Unschuld rühmten, besorgte man gleich einen neuerlichen Aufruhr und bat das „Regiment", den Landeshauptmann, um Hilfe. Der Rat wurde aber umgehend mit dem Hinweis getröstet, daß Prandtstetter Urfehde geschworen habe, ausgewiesen und nach Böhmen abmarschiert sei, daß die neun andern aller Ämter entsetzt seien und weder eine Handwerks- noch andere Versammlung besuchen dürften. ..... in welcher Unehr sie also ihre übrigen Tage auf der Welt beschlüssen müssen". War nun endlich Ruhe? Nicht ganz, denn das Steyrer „Bries-Gewölb" des Rathauses beherbergt noch einige Briefe, in denen vom Verkauf der Güter Prandtstetters die Rede ist und sogar die kaiserliche Kanzlei setzte sich dafür ein, daß die Stadt sich um diesen Verkauf kümmere oder selbst sie dem verbannten Besitzer ablöse. womit sich die Stadt allerdings Zeit ließ. Auch sollte dcstür gesorgt werden, daß die Familie des Verbannten keinerlei Schikane ausgesetzt sei. Im Jahre 1513 gelang es dann Prandtstetter. sich die Gunst eines böhmischen Adeligen zu erwerben. Herrn Wilhelm von Riesenberg und Schwihoir, der sich für ihn einsehte. Es rührte die Steyrer wenig, sie hatten Wohl den Eindruck, Belehrungen über die Unschuld des Landesverwiesenen nicht nötig zu haben. Da sandte ihnen dieser wutentbrannt einen offenen Absagebrief aus Mord und Brand zu, eine Kriegserklärung, die nicht nur dem Steyrer Rathaus, sondern allen Bürgern der Stadt galt. Diese leitete unverzüglich alle nötigen Schutzmaßnahmen in die Wege. Der Schwur der Urfehde war gebrochen, die Drohung des Absagebriefes ein offener Friedensbruch und damit war auch schon das Urteil gesprochen: „einnemen unnd abschaffen". Der Rat der Stadt sandte zwei seiner Mitglieder mit einem Bericht nach Wien zum Regiment mit der Bitte, sich der Sache anzunehmen, was denn auch nach „Aufwendung viler Unkosten" geschah. Der Burggraf von Prag und Verweser Böhmens wurde verständigt und um Hilfe bei der Auffindung Prandtstetters ge4

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