Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 16, Dezember 1956

Die Umgestaltung der Steyrer Pfarrschule in eine Stadtschule vollzog sich allmählich. Nach Höslingei?3) waren hiefür hauptsächlich zwei Gründe maßgebend. Einerseits genügten die kirchlichen Schulen nicht mehr den Anforderungen der größeren Städte, anderseits konnten die kirchlichen Schulgesetze gegenüber dem selbstbewußten, am Schulwesen interessierten Städtertum nicht durchdringen. Dieser Zustand führte nicht selten zu einer Auseinandersetzung zwischen kirchlichen und weltlichen Behörden. Auch in Steyr entbrannte in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts wegen Besetzung der Schulmeisterstelle ein „Schulstreit". Die Bürger, die schon durch Jahrzehnte das Schulhaus zur Verfügung stellten, forderten vom Abte zu Garsten, daß die Bestellung und Enthebung des Schulmeisters auch mit ihrer Zustimmung erfolge, „wie Sie von alter her ye vnd ye ain(en) Schulmaist(er) gefaßt vnd entsatzt haben". Sie hätten ihn entlohnt und ihm die Behausung gegeben. Als Pfarrherr der Stadt entgegnete der Abt, daß er oder ein Pfarrer zu Steyr „von alter her all- wcg zu zeiten einen Schulmeister aufgenomen gesetzt vnd entsatzt habent nach notdurften an alles Red setzen der Burger vnd der pharrer des Schulmeisters in der kirchen zu dem Gotsdienst beborff"?3) Der Abt stützte sich auf die Angaben des früheren Schulmeisters Stephan Lamp, der 1420 berichtete, daß kein Schulmeister zu Lteyr „von Alter gesetzt sey mit der Pürger Rhat daselbst unnd Sprüech"?3) Ilm eine Einigung in der Streitfrage zu erzielen, wandten sich Bürger und Abt an Herzog Albrecht V. Im Jahre 1437 regelte der Landesfürst neben kirchlichen Dingen auch diese Angelegenheit. Der dem Pfarrer von Steyr in allen unter- richtlichen Belangen unterstehende Schulmeister habe im gütlichen Einvernehmen zwischen dem Abte und den Bürgern eingesetzt zu werden?3) Abt Thomas I. verlangte im folgenden Jahre, daß bei Uneinigkeit in der Schulmeister-Ernennung der Dechant zu Enns und der Pfleger zu Steyr entscheiden mögen und die Stadt für den Schulmeister die Wohnung und die Schulräume beistelle?3) Spruchbricf Herzog Albrechts V. aus dem Jahre 1437. Aufnahme: F. Ehrenstorfer, Landesbildstelle für Oberösterreich

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