Kematen, kurz der „Salig" genannt, hinter Schloß und Riegel. Verhaftungen >va- ren aller Orten an der Tagesordnung. Kerker, gütige und peinliche Befragung, Gericht und Tod harrten der Rebellen. Tafch hoffte anfangs, die Bauern würden sich ihres Eides erinnern, ihn zu befreien, wenn er gefangen werden sollte, doch bald sah er ein, daß er umsonst hoffte, daß die ihn ini Stich ließen, deren Sache er so heiß verfochten hatte. Am Ende eines langen Verhörs sagte er: Er wisse wohl, daß er dieses Bauernaufstandes halber sterben müsse. Er befehle hierüber seine arme Seel, Weib und Kind Gott dem Allmächtigen und Ihrer kaiserlichen Majestät, die er mit hohen Seufzern und unterthänigster Demuth um ein gnädiges Urteil bitten thut. All sein Verstand und sein diplomatisches Geschick halfen nun nichts mehr, das Gericht erkannte aus vielen Aussagen, daß er der vornehmste Führer der Rebellion gewesen war, und verurteilte ihn am 2. Mai 1598 zum Tode; über die Art der Urteilsvollstreckung einigte sich das Banngericht in Linz erst nach neuerlichen gütigen und peinlichen Befragungen des Gefangenen am 14. Dezember 1598: er sei mit dem Schwerte hinzurichten, Kopf und Leichnam seien auf dem Hochgericht zu begraben. Die Vollstreckung des Urteils übertrug man den Steyrern, zu deren Jurisdiktion er gehörte. Die Ratsprotokolle vom 15. und 16. September 1599 geben Bericht von den Vorbereitungen zur Exekution. Ganz so einfach scheint die Ausführung des Befehls aus Linz nicht gewesen zu sein, obwohl die Steyrer auch seht wieder betonen, daß Tasch nur nach seinem Verdienst geschehe und daß er den Unwillen der Bürger erregt habe. Sicherlich, der Bürger braucht Ruhe, damit sein Handwerk gedeihen könne, und sie hatten Tasch gewarnt vor seinem aufrührerischen Treiben, vor dem Ungehorsam gegen den kaiserlichen Herrn. Aber hatte er nicht auch die Sache ihres Glaubens vertreten, war er nicht Protestant wie sie und kämpfte er nicht auch für das heilige Evangelium wie sie? Und nun sollten sie das Todesurteil an ihm vollstrecken, Handlanger der Macht sein, die auch ihnen, oen Steyrer Bürgern, den Kampf angesagt hatte? Der Befehl aus Linz lautete: Justifikation in Übereinstimmung mit der kaiserlichen Herrschaft (Schloß) Steyr, 300 oder 400 Bürger zur Bewachung der Schranne, zwei oder drei Personen als Zeugen, wenn dem Verurteilten der Rechtstag, d. h. der Tag der Hinrichtung, bekanntgegeben werde, Aufschlagen von „Schranne und Pün" als Richtstätte Freitag nachts, sechs Assessoren als Beisitzer für die Hi». Achtung. Der Rat der Stadt antwortete prompt darauf, daß sich kein Bürger zur Bewachung der Schrannen bewegen lassen werde („nit schaffen und nit bewegen"), es bedürfe dieser Wache auch gar nicht, da Tasch den Umvillen der Bürger erregt habe. Stadt und Bürgerschaft werde aber der Exekution beiwohnen. Die zwei oder drei Zeugen würden mit den, Stadtrichter erscheinen, die Bühne (Pün) und Schranne werde auf Befehl errichtet. Beisitzer könne man nicht stellen, weil es keine passenden Leute gebe — man möge sie von der kaiserlichen Herrschaft fordern. Der Rat sandte auch gleich eine Abordnung zum Rentmeister und zum Pfleger der Herrschaft, um die Angelegenheit günstig zu regeln, doch hatte diese kein Glück. Sie wurde belehrt, daß Tasch zum Gerichtsbereich der Stadt gehöre, auf dem Stadt- platz hingerichtet werde, die Beisitzer daher Bürger sein müßten; außerdem seien die Assessoren der Herrschaft zu weit weg und könnten in der Eile gar nicht beschafft werden. Es half also nichts. Die Steyrer mußten den Befehl allein durchführen. Ter Bannrichter kam, forderte ein „Stübl" im Rathaus, wo er die Beisitzer in ihrem Amt unterrichtete. Viel hatten sie ja nicht zu tun: das Urteil zu Recht erkennen, die Fragen des Bannrichters zu beantworten, also zu respondieren — das übrige tat das Schwert. Für eines allerdings hatte die Stadt noch zu sorgen, für ein Fuhrwerk, das den Leichnam zum Hochgericht bringen sollte, wo er begraben werden mußte. Nun gaben Bürgermeister und Stadtrichter die nötigen Anweisungen. Die Beisitzer wurden aus den „Wachtern" gewählt, die Fuhre bestellt und eine Stube im Rathaus 4
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