Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 16, Dezember 1956

(U.^ ;A — -rflA/Wh T^At Vp-y7 ---- ---- ^ S-.-r* /I ? J\- '»•■•■'** £ •'‘T5’ 1 v9"-' ^ y<' ; 7-Wr/ !_9'----- cvö^ yy't'i" ~/fi' ''""'s ^7} «- 'T7*-/ 5 ••--*• r^^-A Handschrift des Hans Fuchsperger und seiner ersten Gattin im Testamente vom 14. November 1521 Hans Fuchsperger selbst starb am 19. November 1542 und wurde am folgenden Tage bei dem ihm 1527 in der Pfarrkirche erbauten Altare zu Ehren der heiligen Erasmus, Christophorus und Anna''') neben seiner ersten Frau zur letzten Ruhe gelegt. Der Grabstein, nur niehr als Fragnient erhalten, befindet sich heute an der Umfassungsmauer gegenüber der Apsis der Stadtpfarrkirche. Er trug nachstehende Inschrift: „Hie ligt begraben, der Ersam Hannß Fuchsperger, der gestorben ist. An. 1542. den 19ten November, vnd Barbara seine Hausfrau, die des Balthasar Egkenberger zu Grätz Tochter gewesen ist gestorben Anno btt im 1539 har." Schon 1506 hatte sich Fuchsperger bei Kaiser Maximilian I. um einen Freibrief beworben, der im Falle seines Todes die Verlassenschaft seinen rechtsmäßigen Erben verbürgen sollte.10) Da ihm keine Kinder beschieden waren, verfügte er letztwillig, daß sein Nachlaß in drei Teile geteilt werde.11) Ein Drittel vermachte er seiner Frau,") das zweite den Kindern seiner zwei Schwestern und das dritte dem Bruderhaus. Neben den Stiftern war er damit zum größten Wohltäter dieser caritali- ven Institution geworden, denn diese gelangte, neben anderen Gütern und Geld, in den Besitz des Freihauses und einer Anzahl Weingärten in Nußdors. Der Stadt widmete er das Scheckenamt, zu dem Güter, Bargeld und leibeigene Bauern gehörten.") lä) 2.33. 1, S. 219. — 10) 2.33. 1, S. 174. ’7) 2.33. 1, S. 263: Testament des Hans Fuchsperger vom 7. 5. 1540. 15) Darunter das „haus in der Etat zwischen Barbara Rumplin und Valentin Prau- dorfer heüsser gelegen." 16) Das Scheckcuamt hatte seinen Stamm von den Rittern Scheck von Wald, die dieses oft inne hatten, erhalten. Es war mit Haus- und Grundbesitz ausgestattet, ans deren Ertrag jedes Jahr zwei ehrliche Bürgcrstöchter mit 12 Gulden Heiratsgut beteilt wurden. Außerdem sollten, durch dieses Amt veranlaßt, „zu gewiesen Zeiten, etliche Seel-Bäder (Exerzitien) gehalten werden" (2.33. 1, S. 263). 23

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