Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 15, Dezember 1955

solche, bestehend aus dem Landeshauptmann Wolfgang Jörgcr und dem Vizedom Georg Sigharter, eingesetzt. Um der Stadt Kosten zu ersparen, nahmen aber die ernannten Kommissare an der Wahl nicht teil. Hanns Prandtstettner, der „reiche Prandtstettner", wie er bei seinen Zeitgenossen hieß, wurde für das Jahr 1514 zum ^Bürgermeister erwählt47). Auch dieses Mal wurden die Wahlen ohne Konsens des Landessürsten und wiederuni unter Auslassung der von der Gemeinde namhaft zu machenden 26 Personen durchgeführt. Als erster dieser Familie tritt in Steyr um 1430 der im Eisenwesen tätige Wolsgang Prandtstetter mif48 49 * 1 ). Sein Enkel, der ^Bürgermeister Hanns Prandi- stetter, brachte das Geschlecht zu hoheni Ansehen und großem Reichtum. Reben seinen Geschäften in Steyr betrieb er auch Handel mit Deutschland, Italien, Böhmen und Ungarn46). Am 5. 10. 1508 erhielt Hanns von Maximilian I. einen Wappenbrief, nachdem er 1502 dem Bürgermeister, Richter und Rate enipfohlen hatte, Prandstetter als Bürger aufzunehmen""). Preuenhubcr berichtet, daß der Kaiser den Bürgermeister einmal in dessen Wohnhaus besuchte. Dort ließ er sich den „Schatz" des Hauses zeigen. Als er das Gold sah, fragte er Prandtstetter, was er wohl ihm davon schenken oder verehren werde. Dieser antwortete, daß ohnehin das Gold und all sein anderes Eigentum dem Kaiser gehöre. Maximilian I. nahm sich dann nur einen Dukaten mit der Bemerkung, „er wolle solchen zur Gedächtnis sein, des Prandtstetters, behalten"4)". 47) L.V. 1, S. 203 f. **) L.V. 1, S. 151, L.V. 4, S. 249. Sein einziger Sohn Georg wird 1450 als Ratsbürger genannt; 1490 starb dieser und hinterließ zwei Töchter und den Sohn Hanns. Georg Prandstetter liegt „fast mitten in der Pfarr-Kirchen begraben." Sein Lelchenstein trug die Inschrift „Hie ist die Begrübniß des Erbarn, Weisen, Georgen Prandstetter, Stifftern des Altars und Gebäues zu Ehre» St. Johannis, des Evangelisten. Ist gestorben am Samstag vor St. Ulrichs-Tag Anno 1490. Margareth, seine Tochter, ist gestorben Anno 1497“. (Tatsächlich gestorben 1490!). — Seine zweite Tochter heiratete den SalOurger Wolffgang Pichler. - In Vollziehung des letzten Willens Georgs stifteten die Witwe Appolonia und die Kinder 1511 eine ewige Messe in der Pfarrkirche und verordneten dazu „ein Hans am Berg allhie (heute Berggasse Nr. 42 und Promenade Nr. 27, Prandt- stettner-Benefiziatenhaus, dann Stadtschulhaus), samt zehen Bauren-Glltern (in der Wartbcrger-, Waldneukirchener-, Steinbachcr-, Weißkirchner-, Pfarrkirchenei-, und Sierninger Pfarre, sowie in der Pfarre Neukirchen an der Jpf), und etlichen Zehenten. Im Zuge der Stiftungsreduktior«n dispensierte Passau im Jahre 1633 den größten Teil aller vortridentinischen Stiftungen Garste'ns (im Kloster unb auf den Stiflspfarren) sowie die drei dem Stadtpsarrer von Steyr verliehenen Benesizien: Prandtstetter, Traindt und Kriechbaum. — Vom Sohne des Rentmeisters und Kästners der Herrschaft Steyr, Mort Panndorffer (gest. 1456) kaufte Georg P. ein Haus in der Stadt an der oberen Zeill samt der Capellen darinnen...“ um 1000 fl (heute Stadtpl. 42, Bergg. 59). — Nach einem Urbar der Herrschaft Steyr hatte Georg P. an Diensten zu zahlen: von dem Haus im Prüell 20 Pf., von einem Hans in Steyrdorf 6 Pf., von einem Häusl daselbst 4 Pf., von einem Glitt im Aichet 16 Pf, von einem Gütl genannt die Pan- huberin 3 Pf. Ein Urbar der Herrschaft Gschwendt vom Jahre 1491 verzeichnet folgende Dienste: „Jörg Prantstättner von einem Haus in der Enge 3 den, von einem Acker vor dem St. Gilgentor gelegen 60 Pf. Georg P. war 1485 im Raie der Stadt und 1489 Kirchenmeister. 49) Siche 46): Mer schass Ich demselben meinem lieben Sun / Hannsen prannt- ftetter / allen meinen Hanndl / vnd Khaufmannsgewcrb / Parschaft psenwerdt / verbrieft vnnd vnuerbrieft schulden / so man mir / in Teutschen vnnd Welhischen Lanndes / Auch Hungern vnnd B ehern zcthun ist / vnnd Ich g.efurt, genutzt vnnd gepraucht habe... "") Bgr.-Verl. 3675/1502. — Wappenbrief im Nachlaß — Jnvcntare des Hans Vor- ster zu Ramingdorf 1563 verzeichnet. (St.-A.) S1) L.V 1, S. 217. 52

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