Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 15, Dezember 1955

Die Nachwirkungen der fortwährenden Unruhen und Kriege in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts warfen ihre Schatten noch auf die Zeit der Amtstätigkeit Flädarns. Damals bestimmte in erster Linie der Eisenverlag das Wirtschaftsleben der Stadt und diese hatte anderseits auch den größten Teil der zürn Betriebe der Berg- und Hammerwerke der näheren und weiteren Umgebung notwendigen Kapitalien auszubringen"). Zwischen Kaiser Friedrich und Herzog Albrecht, der Steyr an Georg von Stein verpfändet hatte, war ein für die Stadt mit verheerenden Folgen verbundener Bruderstreit entstanden. Steyr wollte sich Georg von Stein nicht unterwerfen und wurde daher 1467 belagert, genommen und »er fyeert6 7 8). Auch die Feldzüge mit Böhmen und Ungarn hatten von der Stadt allerlei Kontributionen, wie Stellung von Mannschaften und erhöhte Abgaben, erfordert. Die Umgebung war von den Ungarn geplündert), für den Handelsverkehr mit den Hammerwerken wichtige Plätze, wie z. B. der Kasten bei Weyer, besetzt und dadurch die Verbindungen mit den Innerberger Erzstätten fast lahmgelegt worden. Die Wirtschaftskraft der Stadt hatte sich erschöpft, viele Bürger waren ausgewandert), die Verbleibenden sahen sich nicht mehr in der Lage, den Eisenverlag ordnungsgemäß fortzusetzen'"). Auch die Erzeuger, die Innerberger Hammerherren, waren, da sie ihre Erzeugnisse nur an die Bürger Steyrs verkaufen durften"), in Absatzschwierigkeiten und schließlich in Rot geraten, da ihnen das Roheisen liegen blieb. Wohl wurde der Rat mehrfach, auch unter Androhung des Verlustes der Privilegien, aufgefordert, seine Bürger zur Abholung des Eisens zu veranlassen, aber vergeblich. Schließlich wurde angeordnet, daß die Hauuncrwerke ihr Eisen solange anderweitig verkaufen dürften, bis die Steyrer wieder ihren Verpflichtungen nachkämen'"). Um die Wirtschaft wieder auf die alte Höhe zu bringen, wurden durch Kaiser Maximilian I. verschiedene Reformen im Berg-, Blahhaus- und Hammerwerkswesen veranlaßt, die in ihren Auswirkungen sich auch auf das laudcsfürstlichc Steyr erstreckten. Der Stadt wurde erlaubt, einen eigenen Bürgermeister zu wählen. Im zur Seite standen außer dem Stadtrichter zwölf Bürger, sechs davon bildeten den sogenannten „Inneren" und sechs den „Äußeren" Rat. Die Gemeinde wählte außerdem noch achtzehn „Genannte"'"), die ebenfalls einen Vertretungskörper bildeten, jedoch nur beratende Stimmen abgeben konnten. Es sei also hervorgehoben, daß es im wesentlichen wirtschaftliche Momente waren, die den Landesfürsten bewogen, der Stadt das Privilegium der Wahl eines Bürgermeisters durch die Gemeinde zu erteilen. Der nun so verstärkte Rat unter Bürgermeister Flädarn begann seine Tätigkeit mit dem Abschluß des Streites, der zwischen Steyr und Waidhofen an der Abbs wegen des Eisens und seines Handels entstanden war und der mit Hilfe 6) L.V. 3, S. 532. 7) L.V. 1, S. 114 ff. G. v. Stein lieh dem stets geldbedürftigen Albrecht 1400 ungarische Gulden und bekam dafür Herrschaft und Stadt Steyr mit allen Ämtern und Einkünften als Pfand. 8) Da die meisten Messerer abgewandert waren, erklärte die Stadt 1490 dem Kaiser, sich nicht gegen die Ungarn wehren zu können. °) L.V. 1, S.137, 145. ">) L.V. 3, S.535. ») L.V. 3, S.531. '-) L.V. 3. S.535. '") L.V. 2, S.122. Als „Genannte" bezeichnet, weil sie öffentlich verzeichnet waren und ihre Namen den Bürgern genannt oder bekannt gemacht wurden. 46

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