Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 15, Dezember 1955

bet, Bettzeug, Kleider, Wäsche, Stoffe, sogar die spitzenverzierten Schlashaube» waren konfisziert worden. Der Schätzwert dieses Hausrates betrug ungefähr 825 Gulden. Der Wittib zur „unvermeitlichen Notdurft" gelassen, aber von amtswegcn geschätzt: Betten, Wäsche und einiger Hausrat im Wert von 92 Gulden. Das Haus am Stadtplatz, der Stadel im Reichenschwall, das Haus außerhalb der Stadt, der Garten in Pyrach und der Krautgarten vor dem Gilgentor wurde» eingezogen, ebenso das mütterliche Erbteil, das sich Wolf und sein Bruder Hanns Adam Madlseder nach Abzahlung der Schulden zu teilen hatten, die Dienstleistungen der Pächter, die Schuldbriefe und selbst das Pferd, das 30 Gulden wert war. Gesamtwert: 8906 Gulden 7 Kreuzer. „Wovon aber soll ich mit meinen sechs Kindern leben?" so klagt die Witwe in ihren Briefen. Sie mutz sich gegen diese Gesamtkonfiskation wehren, wenn sie nicht zugrunde gehen will. Daher fordert sie die Rückgabe ihres persönlichen Eigentums: Heiratsgut, Morgengabe, Widerlage (das für den Fall einer Witwenschaft hinterlegte Geld), ihr Erbgut, und sie vergißt auch nicht den silbernen Gürtel mit den Vergoldungen, den irgendjemand nach Linz hat mitgehen lassen. Um diese Forderungen durchzusetzen, bonibardiert sie alle zuständigen Stellen mit Gesuchen und bittet einflußreiche Persönlichkeiten um Unterstützung. Sie fleht den Kaiser an, das von ihrem Mann begangene Unrecht nicht an ihr und ihren unschuldigen Kindern zu rächen. Sie habe weder mit Rat noch Tat seine Handlungen unterstützt, sondern im Gegenteil als gute und treue Ehefrau davor gewarnt Sie bitte, das Frauengut von der Konfiskation auszunehmen, da es die einzige Grundlage für ihr künftiges Leben fein könne. Eines aber liegt ihr besonders am Herzen: „ ... und weil ich sambt meinen Kindern und der ganzen freuntschaft bisher das leidige, offene, abschreckende Spectacul seines (ihres Mannes) aufgesteckten Kopfes und Viertels mit höchster Gedult — zwar aus natürlichen Empfindungen heraus nicht ohne große Schmerzen — anschauen mußte, bitte ich Ew. Majestät, auch hier Gnade zu zeigen." Wie unabsichtlich erwähnt sie zum Schluß noch, daß sie zur katholischen Religion zurückgekehrt sei und dieser nun für immer treu bleiben werde. Das Konzept dieses Briefes ist von zweiter Hand verbessert worden, und es scheint, daß dieser zweite Schreiber die Worte der Madlsederin als zu wenig demütig empfand. So fügt er zu ihrem Appell an das Gerechtigkeitsgefühl des Kaisers, des Schützers der Witwen und Waisen, noch verstärkt die Bitte um Gnade und Barmherzigkeit an. Au die kaiserlichen Räte und Commissarien sendet Regina Madlseder ein Verzeichnis der von ihr angeforderten Güter und bittet, die drei Steyrer Bürger, die das konfiszierte Vermögen verwalten, zur Auslicserung zu veranlassen. Aber die gerichtliche Entscheidung läßt auf sich warten. Mehr als ein Jahr ist seit der Hinrichtung Wolf Madlseders vergangen, immer noch ist sein Kopf vor dem Rathaus aufgepflanzt, und die Witwe leidet mit ihren sechs Kindern bittere Not. Auch der Prälat von Kremsmünster, an den sie sich in mehreren Briefen gewandt hatte, hat noch nicht helfen können. Sie schreibt an den Statthalter nach Linz: „Mein im Leben licbgewesten Hauswirts confiscation zieht sich in die läng, und ich, die ehrsam demütig bittende Wittib, leibt mit meinen Kindern große Not." Auf dem Konzept des Briefes wurde von zweiter Hand vermerkt, daß die Stadt wöchentlich 3—4 Gulden Alimentation zahle, bis die Sache entschieden sei —- als Vorschuß auf ihr Gut. Da endlich wurde zur Klärung der Madlsederischen Vermögensverhältnisse die Crida ausgeschrieben. Schuldner und Gläubiger sollten sich melden — und sie taten es. Von nah und fern reichten Handeltreibende und Kaufleute ihre Forderungen ein, Schuldbriefe wurden präsentiert und der Bader von Steyr forderte seine Arztrechnung ein. Bald mußte Regina Madlseder fürchten, daß am Ende für sie nichts mehr übrigbleiben würde, wenn ihre Forderung nicht bevorzugt behandelt würde vor dem Bader, dem Goldschmied, der Eisenhandelsgesellschaft, den Ulmer Handelsherren und den Augsburger Kaufleuten. Sofort reichte sie ein Gesuch an die kurfürstlich bayrischen Räte ein und gab genauefteng ihre Forderungen gegen die von ihnen ausgeschriebene Crida kund und zu wissen. Am Schluß ihrer An35

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