Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 14, Dezember 1954

schulde, ohne feine Bewilligung „Winkelpferde" ausleihe und auf Grund der Postordnung keine Berechtigung zur Führung des Posthorns besitze. Der Stadtrichter Hans Wagendorfer erhielt den Auftrag, Stürmer entsprechend zu bestrafen und ihn zur Zahlung seiner Schulden zu verhalten. Stürmer schuldete aber außerdem auch der Stadt an „obrigkeitlichen Gefällen" noch 406 Gulden, die er 1648 „mit Wein und anderen annehmlichen Waren" zu bezahlen gedachte. Seinen großen Unmut über die Mißhelligkeiten, die ihm diese Steuern verursachten, brachte er in einem Schreiben an den Magistrat wie folgt zum Ausdruck: „Aus großer Unbilligkeit kann ich nicht mehr schweigen, einem löblichen Magistrat zu erzählen, daß ich in das 17. Jahr ein Bürger allhier und im geringsten kein Schutz, vielweniger ein Hilf gehabt von einem löbl. Magistrat, noch vor Gericht, sondern mich mit lauter Trübseligkeiten geplagt, mit Geldstrafen, Gefängnus, großen Auflagen und Quartiern (Einquartierung von Soldaten), die auf mich nit gebührt haben, daneben nichts dann Schmachwort und Schläg, dadurch in groß Krankheit geraten und mein Leben hergeben muß, solches wird Gott strafen, und noch bis dato armselig geplagt wird, wie ich dann den 14. Oktober zu dem edlen und gestrengen Herrn Bürgermeister erfordert, alsbald erschienen, auch begehrt, mit Wein oder Hufeisen zu bezahlen, auch bei meinem Gewissen geschworen, daß ich nit 3 fl. in meiner Gwalt Hab uinb gebeten mit Bescheidenheit, dem Steuramt aufzulegen, mir ein spezifizierten Auszug erfolgen, wie es billig ist, auch zu lassen. Auf dieses der edle Herr Bürgermeister (mich) alsbald in Arrest geschafft, ich aber gehorsam gewest, gib damit zu erkennen, ob das nit ein Unbilligkeit ist, ein kranken Mann in Arrest zu schaffen, und bis dato noch immerdar kränklich." Stürmer beschwerte sich dann noch über die jungen, unverständigen und ungelehrten Leute, die die alten, wohlerfahrenen und verständigen Bürger „korrigiern und regier»" wollen und drohte zum Schluß, daß, er, falls er keine Unterstützung finde, bei der landesfürstlichen Obrigkeit Schutz und Hilfe suchen müßte. Dieser Brief hatte für Stürmer unangenehme Folgen. Er mußte wieder vor dem Rate erscheinen, wo ihm mitgeteilt wurde, daß ihm das Bürgerrecht entzogen werde und er innerhalb vierzehn Tagen die Stadt zu verlassen habe. Dieser Beschluß kam aber nicht zur Durchführung, da Stürmer mehrmals bat, ihm seinen Ungehorsam zu verzeihen. Er mußte jedoch „vor sitzendem Rat mit zwölf ehrlichen und ehrbaren Bürgers Männern, so er selbst teils aus der Stadt Steyr- und Ennsdorf zu erbitten schuldig", bei gleichzeitiger Zurück nähme seiner Injurien öffentliche Abbitte leisten und sich verpflichten, die ausständigen Steuern zu erlegen17). Im November 1648 beschloß der Rat, die Stadtpost mit Beginn des Jahres 1649 dem Handelsherrn und Ratsbürger Hans Köberer zu verleihen1"). Elias Sturm, der vom Magistrate 55 Gulden für ein Pferd begehrte, das er an die Täppischen Reiter abgeben mußte, wurde mit dieser Bitte abgewiesen, da er dem Steueramt noch ein „Namhaftes" schuldete, erhielt aber für 1648 noch 50 Gulden sowie die Erlaubnis, zwei Lehenpferde zu halten. Der Gebrauch des Posthorns wurde ihm jedoch untersagt. Er bemühte sich 1649/50 noch mehrmals um die Stelle eines Stadtpostmeisters. Allein der Rat lehnte sein Ansuchen ab, da er bei der Bürgerschaft und Stadtobrigkeit große Schulden habe und zum Ankauf der Pferde nicht über die notwendigen Mittel verfüge. Außerdem habe Postmeister Köberer ohne Besoldung und trotz namhafter Rittaeld-Ausstände den Postbetrieb aufrecht erhalten1"). In diesem Zusammenhänge sei hingewiesen, daß in früheren Jahrhunderten die Beförderung von Personen nicht allein durch die Post, sondern auch ourch die sogenannten Lehenrößler erfolgte, die Pferde („Lehenpferde") um einen bestimmten Geldbetrag verliehen. Wiederholt verlangten die Postmeister, rote wir noch sehen werden, die Aufhebung dieser Einrichtung, nachdem sie das alleinige Recht des Pevflonentransportes für sich beanspruchten. 6

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