doch die Landeshauptmannschaft widersetzte sich diesem Ansinnen. Sie machte 1667 dem Magistrat deshalb sogar Vorwürfe und beschuldigte Bürgermeister Luckhner, weil er seine Bedienten um die Post nach Strengberg schicke, sie in Steyr austeilen lasse und dafür das Postgeld einhebe. In diesem Jahre wurde endlich der langwierige Prozeß bei der Regierung erledigt. In der kaiserlichen Entschließung vom 18. März heißt es u. a.: „Daß wir auf Georgen Mayrs, Postmeister in unserer Stadt Steyr, uns über die seinen Kreditorn beschehene wirkliche Abtretung seines Vermögens um Erteilung eines Salvi Conductus de non ulterius molestando allertänigst überreichtes AnbriNgen und darüber gehöriger Orten abgefordert, auch ankommene Bericht und Gutachten unterm dato vierten diß dahin allergnädigist refolviert und in dieser, als einer bereit beschehenen Sache verwilliget, daß dem Supplikanten der gebetene Salvus Conductus erteilt werden möge, jedoch dergestalt, daß er vorhero, zum Fall es nicht allbereit beschehen, einen körperlichen Eid schwörn, daß er 1. alles, was er gehabt, treulich namhaft gemacht, weiter nichts habe, nichts wisse, auch nichts haben könne, noch auch einiches anderes Mittl wisse, womit er seine Kreditorn kontentiern oder versichern könnte, 2. daß wann er mit der Zeit ad pigniorem fortunam kommen würde, er sodann seine Kreditorn und insonderheit diejenigen, welche in die Cessionem bonorum nicht eingewilligt haben, auch bei der Crida Verhandlung weder angemeldet, noch erschienen seind, der Möglichkeit nach bezahlen und befriedigen tüoüe"31). Noch einmal, im August 1670, kam es zwischen Mayr und einem Angehörigen der Familie Riesenfels zu einem Zerwürfnis. Johann Baptist von Riesenfels traktierte Mayr mit dem Degen, weil dieser gegen ihn durch „das Fenster" Injurien ausgerufen habe. Der Postmeister überreichte in diesem Jahre dem Magistrat für die Beförderung eines Paketes, 37 Lot schwer, ein „Poftgeld-Auszügl" in der Höhe von 3 fl. 4 s. Der Rat beschloß, diesen Betrag von fernen ausständigen Gefällen in Abzug zu bringen. Zum letzten Male erwähnen die Ratsprotokolle Georg Mayr, der in Steyrdorf ein Haus besaß, im Jahre 1676. Wann seine Amtstätigkeit ein Ende fand, wird in den Archivalien nicht gesagt, vielleicht um 168032). Nach Mayr wurde Johann Adam v. Paumgartten kaiserlicher Postmeister in Steyr. Er war der älteste Sohn des Ennser Stadtrichters Michael Paum- gartner, der 1675 mit dem Prädikat „von Paumgartten" in den Adelsstand erhoben wurde33). Im gleichen Jahre erwarb der Postmeister, der später Mitglied des Rates wurde, durch Kauf das Haus Stadtplatz Nr. 46. Er starb am 15. Dezember 1704. Nahezu hundert Jahre verblieb der kaiserliche Poftdienst weiterhin in den Händen dieser Familie: Johann Adam v. Paumgartten (1704—1730), Johann Adam v. Paumgartten (1730—1742), Johann Richard v. Paumgartten (1742—1782), Reichard v. Paumgartten (1782—1802)34). Der Widerstand gegen die Lehenrößler ließ seit dem Jahre 1670 erheblich nach. Der Grund hiefür ist wohl darin zu suchen, daß die Stadt vom Postmeister unabhängig sein wollte und daher die Lehenrößler begünstigte. Der Magistrat verlieh auf das „Roßausleihen" auch das Bürgerrecht. Da Bürgermeister und Ratsmitglieder sich nicht selten der Lehenpferde bedienten, waren die Lehenrößler verpflichtet, der Stadtbehörde jederzeit Pferde für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen. Später, um 1760, war die Stadt selbst schon im Besitze von acht Pferden, die sie gelegentlich an die Bürger verlieh33). Unter Kaiser Karl VI. erfolgte 1722 die Verstaatlichung des Postwesens. In diesem Jahre untersagte die niederösterreichische Regierung allen Boten, Landkutschern und Lehenröhlern die Beförderung von Briefen, ausgenommen die den Waren beigeschlossenen Fracht- und Avisobriefe33). Die Postzustellung besorgte in Steyr schon in diesem Jahrhundert ein eigener „Briefträger". Erstmalig erwähnen die Ratsprotokolle einen solchen im Jahre 1705. Es ist der Ennser Bote Veit Heyraß, der um das Bürgerrecht auf das Branntwein10
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