1747 wurde Hayberger vom Rate „committirt", an dem Hause des Messerers Hans Wolf Fröhlich das Höchstnötige zu reparieren/) im folgenden Jahre wird er beauftragt, dieses „gesparsamlich" herzustellen'). Das Haus Stadtplatz 30 (Berggasse 35), im Volksmund „Siebenstern-Haus" genannt, gehört zu den bemerkenswertesten Gebäuden Steyrs. Vorder- und Hinterhaus waren 1567 in Händen verschiedener Besitzer und wurden dann vom Handelsmann Wolf Urkhauf 1573 wieder vereinigt. Vom Magistrat Steyr hat das Stift Kremsmünster dieses im Steuerbuch 1695 als „ohne Aigenthomber" bezeichnete Haus am 4. 8. 1695 um 1200 fl gekauft. Hayberger erwarb das Gebäude von Kremsmünster, baute es in den Jahren 1734 bis 1737 um und verkaufte es 1747 wieder dem Stifte?) Der große Baukünstler hat dem Hause eine sechsachsige barocke Fassade, die mit zu den schönsten des Stadtplatzes zählt, aufgesetzt. Nach oben ist sie horizontal abgeschlossen. Sie trägt als Schmuck sieben steinerne achtzackige Sterne mit den Zeichen der Planeten, welche die scharfen Konturen abschwächen. Die Hausfront deckte den Giebel bis zum Ausbau des Dachgeschosses im Jahre 1952 auch seitwärts vollkommen ab. Im Jahre 1753 ersuchte Hayberger den Magistrat, ihm die Brandstatt des Messerers Johann Englach- ner (Engellahner, Engelachner) zu überlassen. Es handelte sich hier um die Ruine des Hauses, das Englach- ner vom bgl. Schermesserer Mathäus Jägerhuber in der Siern-inger Straße erkauft hatte?) Die Hausfront ist heut« modernisiert und zeigt nichts mehr von dem alten Schmuck. H 23p 1747, 195. Jetzt Schlüsselhofgasse 59. ®) Rp 1748, 144. — 23p 1748, 170: Halsberger u. der Maurenneister IDolfgang Hueber aus Sternmg erklärten sich über Aufforderung bereit, die Ziegel für ihre Bauten beim Spitalsamt-Untertanen Stabeimayr zu kaufen, „wenn sie rechter (Qualität sind." 3) Lv 14a: Ka'ntmetrechnung Kremsmünster Nr. 2590: „von einem löbl. Magistrat zu Steyr ist zu alhiesigen Stilsft ein Hauß daselbst erkauft worden. 1200 fl." 2tnm.: js: „...1734—1737 vom Baumeister Gotthard Hayberger umgebaut..." Lv II, 65. — Rp 1738, 173: „Hayberger als Inhaber des Kremsmünsterischen Hauses all. hier, will bas für dieses Haus ausgestellte Steuevbiüchl nicht akzeptieren." — Rp 1738, 268: Hayberger gibt das Steuerbüchl wieder an den Magistrat zurück: „Weilen dieser verkauf und Kauf gewöhnlicher (Ordnung bei der Kanzlei nicht angegeben worden, also roterbet bas Dekret und Steuerbüchl nicht accextirt. sondern ihme H. Suppi, wieder hinausgegeben, daß selber die angeschriebene Steuer bezahlen und abführen soll." — St.B. 1735. 4) Rp 1755, 133. — Lv 4, 32. Jetzt Sierninger Straße 53. 20 t£-7 k Ä t Steyr, Stadtplatz 50 Architekturdetail Zeichnung Berndt
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