Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 13, Oktober 1953

die sich am 17. 2.1716 mit Gallbrunner verehelichte. Prandstetter, als künftiger Schwiegervater, versprach Hayberger, ihm sein „Haus in billigem werth neben dem Handwerch" zu überlassen. Damit war dem Bräutigam die Möglichkeit geboten, sich um das Bürgerrecht zu bewerben und er konnte beim Magistrat Steyr ein Gesuch um Gewährung desselben einreichen?) Am 15. März 1721 richtete er an die Stadt ein „wiederholtes gehorsam- bes anmessen amb Bitte", ihm das Bürgerrecht zu erteilen und ihm ein „Ley- dentliches burgergelt außzuwerfen"") unter dem Hinweis darauf, daß auch die Maurer-Innung „wider die aufnembung zu Einem Mayster Khain bedenkhen Trage". Nachdem sich der Rat der Stadt von der Richtigkeit der Uebergabe des schwiegerväterlichen Hauses überzeugt hatte?) wurde Hayberger am 18. April 1721 das Bürgerrecht verliehen?) Den Bürgereid legte er am 10. Juni 1721 ab?) Das Schaffen Haybergers fällt in eine Epoche, in welcher Steyr eine zweite Blütezeit des Wohnhausbaues erlebte und „die um die Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte"?) Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges hatte sich im deutschen Kulturkreis überall der Barockstil durchgesetzt, für den süddeutschen Bereich bildeten die siegreichen Türkenkriege und die damit in Zusammenhang stehende religiöse Erneuerung die seelischen Grundlagen?) Es werden in dieser Zeit weniger Neubauten'geschaffen als Fassaden mit verschwenderischer Fülle neu gestaltet. Neben dem Rokoko, das um das Jahr 1750 einsetzte, blieb auch die spätbarocke Bauart erhalten?) Die Meister dieses Stiles waren sehr eigenwillig, selten ähneln bestimmte Motive an den Fassaden einander oder waren gar gleich. Dies macht ein sicheres Erkennen der von einem bestimmten Baumeister durchgeführten Bauten sehr schwierig ober fast undurchführbar. Diese letztere Erkenntnis verhindert ein genaues Bestimmen aller von Hayberger durchgeführten Bauten. Im städtischen Archiv fehlen die Stadtrechnungsbücher dieser Jahre, die auch wertvolle Ausschlüsse geboten hätten: die Bauakten dieser Zeit wurden nach dem ersten Weltkrieg eingestampft?) Die in diesem Aufsätze angeführten Bauten Haybergers können daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.* * 3 4 * * * * 9 1) Bv K. n, £. 9, ad 2718. prandstetter übergab sein Haus „am Ahirchweg (heute pfarrgasse 2)". Rp 1721. 35. -) $D 4. 5. 62. Die Bitte des Bewerbers, ein „leidentliches" Bürgergeld festzusetzen, läßt darauf schließen, daß der Rat die Höhe des Betrages nach der materiellen Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers bestimmte. Rp 1721. 42. 3) Rp l?2l: „Man der Suppl. dis prandstötterfche haußybergab vorhero würd zur richttgkheit gebracht haben, fob-art folgt fehrnerer bfchaid. actum im Stadt Rath. 15 Marty 1721." — Rp 1721. 62: Hanns prandstetter, bürgerst Maurermeister. (Obrigkeitliche Ratifications Erteilung über den zwischen ihm und seinen sonstigen Tochtermann Gotthard Hayberger vorbeigegangenen resp. Haus Verkauf u. Uebergab. 4) Rp 1721. eo: G. Hayberger. Maurer Palisr P. nunmehr» absolute würkhliche Bürgerrechtsertheilung yber innjberührte zur Richtigkeit gebrachte Prandstetterische Haus Z)bergab mit Äuswerffung eines leidentl. Bürgergeldes; fiat vnd würd dem Suppl. das gebotene burgerrecht auf sein handwerkh gegen alsobaldigen Erlag zu gemainer Statt kamwerambt vier Reichsthaller Bürgergelt mit dem anhang verwil- fiepet, daß er sich auf erfordern zur ablegung der gewöhnlichen Pflicht mit ainer aus gmer. Statt erkhauften Flinten Musqueten. dan habenden Attestato wegen bezahlten burgergelts vor Rath stellen, volglich bey Herrn Stadthaubtmann einverleiben lassen solle, actum im Stadt Rath. 18. April 1721. *) RP 1721, 90. *) Lv 3, S. 206. ') Lv 41 U. Lv 12, 5. 14. 5) Lv 3, s. 206. 9) Mitteilung des Herrn Amtsrates Roller. 18

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