Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 13, Oktober 1953

für die Zukunft durch die aus Parteiabschriften zusammenfließende Urkundensammlung. Das „Grundbuch" des Systems 1794 aber lebt weiter. Noch im Jahre 1861 wird für die „Ortschaft Stadt" ein Fortsetzungsband eröffnet (12/2), für den ein bis dahin unbenutzter Lederband 1829 Verwendung findet. 3., Die Grundbücher 1880 Im Jahre 1871 bringt das Allgemeine Grundbuchsgesetz die Vereinheitlichung des formellen und materiellen Rechts der öffentlichen Bücher in Oesterreich. Das Grundbuchsformular ist zwar Landessache, aber gleichlautende Grundbuchanlegungsgesetze für die einzelnen Länder, für das Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns das Gesetz 1874 RGBl. Nr. 89, sehen auch die Kongruenz der inneren Einrichtung aller Grundbücher aller Länder vor. Aber gut Ding braucht Weile: erst im Jahre 1880 wurde das neue, noch heute in Gebrauch stehende Grundbuch für Steyr eröffnet. So ist das Eigentumsrecht auf das Haus in Zwischenbrücken für Ludwig Werndl um 53.000 fl ö. W. auf Grund des Kaufvertrages vom 12. Mai 1873 noch in dem obgenannten Grundbuch der zweiten Serie einverleibt (12/2 Grundbuchbogen 1); erst die späteren rechtlichen Schicksale dieses Objekts haben im dritten Grundbuchsystem (Grundbuch der Katastralgemeinde Steyr, Einlage 1) in drei Einverleibungen des Eigentumsrechtes ihren Niederschlag gefunden: 1881 für die österreichische Waffenfabriksgesellschaft in Wien, 1891 für die Steyr-Werke Aktiengesellschaft, 1935 für die Steyr-Daimler-Puch Aktiengesellschaft. Das Grundbuch, hier und sonst, ein Register des persönlichen und wirtschaftlichen Lebens! Möge die erfolgreiche Sorge, die erst die Stadt Steyr und dann der Staat in den Grundbüchern von Steyr für die Klarstellung der Liegenschaftsverhältnisse dieser schönen Stadt aufgewendet haben, bei deren Bewohnern und Besuchern nicht ohne dankbare Anerkennung und Verwertung bleiben. Anmerkungen !) vgl. tn. Aufsatz „Ueber die alten Wiener Grundbücher" im Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stabt Wien, Band 9 (1951), S. 110—US. 2) <2. Trinks in den Mitteilungen des Dberösterr. Landesarchivs, t. Band 1950, S. 49, der die Geschichte der oberösterr. Grundbücher kurz schildert. *) vgl. zu diesen (Quellen: Zibermayr. Das oberösterr. Landesarchiv in Linz. dritte Auflage igso; <£. Trinks, Die Bestände des oberösterr. Landesarchivs, Mitteilungen I, 5. 7 ff; 21. Hoffman n, Die (Quellen zur Geschichte der wirtschaft im Lande ob der (Enns, Mitteilungen I. S. 107 ff. 4) Dessen tatkräftiger und gastfreundlicher Leiter Mag.-Rat Dixl.-Kfm. Dr. Lrlefried Krobath hat auch meinen Beitrag angeregt. 5) Abgedruckt bei 3. 5t. Kräckwitzer, vollständige Sammlung aller Gber-Befterr. Gesetze, Bd. XXXVI 1772. °) Cot). Austr. VI, 5. 753. 7) Daß ich diese Durchsicht außerhalb der Amtszeit vornehmen konnte, danke ich — unter Vermittlung des Kulturamts — der besonderen Güte des Gerichtsvorstehers Dr. I. werndle. s) Dieses Haus ist bei 3- Krenn als Stadtschmiede, pfarrstiege 2, auf 5. 7 angeführt. 9) vgl. 3. Krenn, S. loo. 10) vgl. 3- Krenn, S. 45, 50, 51. n) Genaueres über die Entstehungsgeschichte der beiden patente hoffe ich nächstens an anderer Stelle berichten zu können. 12) Cberösterr. Landesarchiv, Akten der Landesregierung. Nr. 6419, Nr. 857. 1S) Die eingepreßten Jahreszahlen geben nicht das Alter des Grundbuches, sondern des Einbandes an. sollten daher nicht wie von I. Krenn („Gb. 1833") zur Kennzeichnung der zweiten Grundbuchserie verwendet werden. 16

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