Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 13, Oktober 1953

Die Nachricht, daß in Steyr eine Tabakniederlage errichtet werden sollte, veranlaßte 1727 die fünf bürgerlichen Tabakkrämer, den Magistrat zu bitten, ein „nachdrucksames" Jnterventionsschreiben an den kaiserlichen Tabakgefälls Oberadministrator o. Hillebrand in Wien zu richten?3) Die Eröffnung einer Tabakniederlage in Steyr kam aber erst im Jahre 1734 zustande.") In der ersten Ratssitzung zu Anfang dieses Jahres behandelte der Rat ein Schreiben des kaiserlichen Tabakamts-Administrators, worin er mitteilte, daß in Steyr eine Tabakniederlage errichtet werde. Gleichzeitig stellte er an den Magistrat die Anfrage, ob nicht ein Bürger der Stadt sich um diese Stelle annehmen möchte?") Wahrscheinlich im Zusammenhang mit dieser Neueinführung kam es bald hernach zu einem Zwischenfall, den das Linzer Tabakamt veranlaßte. Den Tabakkrämern Sebastian Bichler und Andreas Polixmayr wurde nämlich, ohne den Magistrat zu verständigen, der vorrätige Tabak abgenommen, der Laden gesperrt und über beide eine hohe Geldstrafe verhängt. Die Stadt protestierte gegen dieses Vorgehen, da man „ohne vorhero getane Anzeig gleich in denen bürgerlichen Häusern diesen Gewalt ausgeübet und den Kontraband gemacht fjabe."51) Ueber Vorsprache des Magistrates wurde Polixmayr vom kaiserlichen Tabak-Administrationsamt in Wien die Geldstrafe erlassen?") Die Tabakniederlage übernahm 1734 vermutlich der Stadt-Unterkämmerer Hans Georg Peyr, dem in Linz ein „Lizenz Zettl" zum Tabakhandel angetragen wurde und dem auch der Rat hiezu seine Genehmigung erteilte?3) In einem Zeitraum von nahezu einem Jahrhundert entwickelten sich aus bescheidenen Anfängen Tabakhandel und Tabakerzeugung zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig, dessen Verstaatlichung im 18. Jahrhundert vollständig durchgeführt wurde. Der Sitte des Tabakrauchens standen die Stadtväter allerdings ablehnend gegenüber. Sahen sie doch darin eine beständige Feuersgefahr für die Stadt. Im Jahre 1679 rügte der Rat das „Tabaksaufen" des ob seines liederlichen Lebenswandels in Ungnade stehenden Advokaten Johann Franz Mayr und untersagte ihm 1681 gänzlich das Rauchen?H Auch den Gesellen des Maurermeisters Hans Prandstetter wurde 1698 das „Tabaktrinken" eingestellt?") Am 27. Juni 1725 faßte der Rat folgenden Beschluß: „Und weilen der tägliche Augenschein gibt, daß nit allein das Bauernvolk, als auch die Zimmerleut, Maurer, Tagwerker und sogar die Stallbursch und Hausknecht den ganzen Tag die angefeuerte Tabakspfeife im Maul herumtragen und damit sobald in einem Heu- oder Holzstadl als die Ställ f-elbsten unvorsichtig eingehen, so ist zu Abwendung der hievon zu sorgenden Feuersgefahr resolviert worden, die Gerichtsdiener zu instruieren, jedwederen, der ihnen solchergestalten vorkommen wird, davon abzuwarnen, und der sich die Tabakspfeifen alsobald hinweg zu tun weigern würde, dem sei sie mit Gewalt aus dem Maul zu nehmen und also gleich zu zerbrechen.""") Nach dem gewaltigen Stadtbrand im August 1727 scheint man in dieser Hinsicht noch vorsichtiger geworden zu sein. So beschwerte sich 1733 der Son- dersiechenhausverwalter Mühldorffer über den Pfründner Frechinger, weil er mit „dem so excessivo — als gefährlichen Tabäkrauchen noch immer fortfahre und fast alle Winkel ausschliese, allwo zu besorgen, daß durch ein aus der Tabakpfeifen etwa herausfallenden Funken die größte Feuersgefahr entstehen könnte.""") Bis ins 19. Jahrhundert hinein war das Tabakrauchen von der Stadtobrigkeit nicht gerne gesehen. Noch 1812 wurde das Rauchen auf dem Stadtplatz mit einem 24stündigen Arrest geahndet?3) * 9

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