Zu dem schon ermähnten „Dreimärktebezirk" von ©testen1, Scheibbs, Purg- ftaU und Waidhosen an der Pbbs kamen noch Steyr und Windischgarsten a'ie Lieferanten hinzu. Ein zwangsmähiger Berkehr zwischen dem Berg und jenen Gerieten war daher gegeben. Reivungsios ging jedoch dieser Austausch nicht vor sich; sei es nun die schädliche „Fürkäufelei", die jeden geregelten Ablauf unmöglich machte, oder die ungenügende Anlieferung in Kriegszeiten oder durch Mißernten entstandener ©etmöemangel17) — all dies wirkte hemmend auf giatte Abwicklung. Man versuchte im 16. Jahrhundert durch Errichtung von „Getreidekasten" jene Probleme zu lösen;18) hiev wurde das (Betreibe der Umgebung aufgespeichert und im Bedarfsfall an die „Wurzen" geliefert. Doch auch dieses System brachte nicht die letzte Regelung, ja konnte sie ebensowenig bringen wie im Waldwesen, da jedes System Zwang bedeutet und kein Anpassen an die augenblickliche Lage gestattet. Bon hier aus drang die staatliche Beeinflussung in den Kern der gesamten Erzeugung, in die Produktion selbst ein. Die Forderungen, die an die Erzeugung des rohen Eisens und des „geschlagenen Zeugs", d. i. geschmiedeten Stahls und Eisens, gestellt wurden, waren unter besondem Kontrolle gestellt. Genügende Menge in guter Qualität, die von der Regierung festgesetzt war, herzustellen, war die Verpflichtung jedes Gewerkens.1") Die Regierung ließ den Rad- und Hammermeistern größte Unterstützung angedeihen, forderte aber von ihnen höchste Pflichterfüllung; sie hatten „gueta und gerechte arbait" zu liefern, denn von der Arbeit in den Radwerken hing letzten Endes die weitere Erzeugung ab. Auch die Hammergewerken standen unter staatlicher Kontrolle, besonders die große Menge der Sorten wurde von der Regierung reduziert und in den Eisenordnungen festgelegt. Auch bile Anzahl der zum innerbergischen Eisenwesen gehörigen Hämmer war staatlich geregelt. So zählte man um 1498 gegen! 20 wälsche Hämmer,"') 1524 aber 49 große und 94 kleine Hämmer;"1) die Reformierung des gesamten Eisenwesens im Jahre 1583 setzte die Anzahl der innerbergischen Hämmer auf 47 fest, wovon 19 in Steiermark und 28 in Oesterreich lagen."") Die Hammerwerke wurden zur besseren Aufsicht in 4 Distrikte eingeteilt: 1. Lambach und Großreifling, 2. St. Gallen, Weihenbach und Laussa, 3. Weyer, Kleinreifling und Höllenstein, 4. Steyr und Reichraming."") Eigene Hammerschmiedeordnungen sollten hier die Produktion regeln. Aus Grund der Reformationsordnung von 1583 kam es zu neuer Aufgliederung der Eisenproduktion. Zunächst mußten alle 47 wälschen Hämmer mit Halbmassen versorgt werden, das sind für die 19 steirischen Hämmer jährlich 1800 Halbmaß, für die 27 österreichischen 4740; darauf sollten von ersteren 40.178 Zentner, von letzteren 60.250 Zentner Eisen und Stahl erzeugt werden. Es betrug demnach bi® wöchentliche Produktion eines Hammerwerkes durchschnittlich 75 Zentner; jede Steigerung war zum, Schutz der kleinen Werke verboten."1) Die Erzeugung von Frumbstahl und Zaineisen für Klingenschmiede und Messerer bedeutete eine ständige Sorge und bis tief ins 18. Jahrhundert hinein hören wir von Klagen über Zeugs- mangel. Daher erging schon im Jahre 1559 ein kaiserlicher Befehl an die Hammermeister von Weyer zur Vergrößerung ihrer Frumbstahlproduktion und die Höhe der Erzeugungspflicht pro Hammerwerk war auf 150 Zentner jährlich festgesetzt.'"") Jedoch die vorgeschriebene Erzeugungsmenge wurde trotz weiterer kaiserlicher Erlässe zum Schaden der Handwerker nie aufgebracht. Eine ständige Ueberwachung von Seiten des Staates erfolgte durch Zeichenzwang und Eisenbeschau."") Seit dem 15. Jahrhundert war es Pflicht jedes Meisters, seine Erzeugnisse mit einem Zeichen oder einer Marke zu versehen; es war sowohl „rauhes" als auch „geschlagenes" Eisen zeichenpflichtig. Die Radwerke führten einfache lineare Zeichen zur Signierung der „Maße"; 7
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