Aufschwung des Eisenwesens, desto ergiebiger die Kameraleinnahmen für den Staat. Neben den schon erwähnten Zinsen und Abgaben der Gewerken") flössen der Kammer die Haupteinnahmen aus den verschiedenen Verkehrsgeldern, Waaggeldern, Aufschlägen, Mauten und Zöllen zu. An Land- und Wasserstraßen sorgten zahlreiche Mautstätten für Roheisen und oerschmiedeie Waren für beträchtliche Eingänge im Staatshaushalt. Verzeichnete in Kriegszeiten die Staatskasse Ebbe, dann wurde nicht immer maßvolle Mautpolilik betrieben und der Handel hatte die große Last zu tragen. Die Regierung mußte also in ihrem eigenen Interesse auf das Gedeihen- der Eisenwirlschaft bedacht sein und hatte sie wohl zu regeln. Daher überwachte sie das Eisen auf seinem ganzen Weg vom Erzberg bis über die Grenzen des Landes hinaus, staatliche Vorschriften und Kontrollmaßnahmen umspannten den gesamten Betrieb. Grundvoraussetzung für reibungslose Eisenerzeugung war das Vorhandensein von genügend Brennstoff für die Verhüttung und weitere Verarbeitung und genügend Lebensmittel für die im Eisenwesen beschäftigten Arbeiter. Hier setzte auch die staatliche Unterstützung ein. Ursprünglich machte die Versorgung mit Holzkohle keine Schwierigkeiten, der Waldreichtum schien unerschöpflich. Mit der Entwicklung der Eisenindustrie stieg auch der Holzbedarf rasch in die Höhe und der günstig gelegene Waldbestand reichte nicht aus. Neben Holzkohle für die Ausheizfeuer der Werkgaden brauchte man für die Verflößung von Eisen und Stahl/H für groß angelegte Rechen- und Fachwerksbauten riesige Mengen Holz. Hinzu trat der Mangel an genügend Weideflüche für die lebenswichtige Viehwirtschaft, so daß oftmals die Bauern große Waldbestände abholzten, und nicht selten trieben die Gewerken selbst Raubbau am so wichtigen Holzbestand. Bald hatte die Regierung die Wichtigkeit der Holzreserven für die Verarbeitung der Erzbestände erkannt; eine Reihe von Waldordnungen für die Eisenmirtschaft begegnet uns bis hinauf ins 19. Jahrhundert. Im Jahre 1499 trat die erste allgemeine Waldordnung für Vorder- und Jnnerberg in Kraft, wonach alle Hoch- und Schwarzwälder") der unmittelbaren Verfügung ihrer Besitzer entzogen und für den Bedarf der Rad- und Hammerwerke „gewidmet" wurden. Die Wälder in unmittelbarer Nähe des Erzberges blieben ausschließlich den Radwerken vorbehalten, also der Urproduktion. Die Hammermeister mußten sich verpflichten, nur aus jenen Wäldern Kohle und Holz zu beziehen, die nicht für die Radwerke von Jnnerberg bestimmt waren.") Auf diese Weise erhielt das innerbergische Eisenwesen fast alle Waldungen des mittleren und unteren Enns- und Salzatales bis Wildalpen zur Verfügung, was größtenteils auf Kosten des Stiftes Admont und der Herrschaft Steyr ging, deren Waldbesitz bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts praktisch enteignet war.") Trotz aller staatlichen Maßnahmen gab es zu allen Zeiten Klagen über Holzkohlen- mangel; erst am Ende des 19. Jahrhunderts wurde mit der Einführung der Steinkohlenfeuerung in unserem Gebiet eine grundigende Aenderung geschaffen und die gesamte Eisenerzeugung auf eine neue Basis gestellt. Nicht nur Holz und Kohle mußte ausreichend vorhanden fein, auch an Lebensmstkeln durfte im Eisenbezirk kein Mangel herrschen. Mit dem Aufschwung dieser Industrie war eine Selbstversorgung des Eisengebietes nicht mehr möglich, die Anbaufläche war zu unbedeutend, um die beträchtliche Menschenmenge zu ernähren. Mit der Proviantordnung Kaiser Friedrich III. vom Jahre 1490") versuchte der Staat durch Schaffung von „Proviantwidmungsbezirken" jene Probleme zu lösen. Bestimmte österreichische Täler hatten ihr überschüssiges Getreide, Schmalz und Vieh — die so wichtige Kartoffel war damals unbekannt — ausschließlich den ihnen zugewiesenen Montanbezirken zu festgesetzten, billigen Preisen zur Verfügung zu stellen. 6
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2