Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, März 1953

Standorte der Steyrer Eisenhändler und der eisenverarbeitenden Qewerbe im 16. Jahrhundert Der Stand der Lisenhändler. Die Bürger der sieben landesfürstlichen Städte im Lande ob der Enns, zu denen auch Sleyr zählte, besaßen kraft deren Sonderstellung im mittelalterlichen Wirtschaftsleben wesentliche Vorrechte. Das Privilegium von 1372 verbrieft für diese Städte die alleinige Berechtigung zum Handel, und zwar waren nur deren Bürger zum Handel inner- oder außerhalb des Landes berechtigt, durften ausländische Händler nur in diesen Städten bei den Bürgern oder durch deren Vermittlung ein- und verkaufen und alle auf dem Lande erzeugten Waren mußten nach Befriedigung des Eigenbedarfs in diese Städte zum Verkauf gebracht werden; auf dem flachen Lande war nur zu Jahrmarktszeiten der Handel gestattet. Aus diesen besonderen Privilegien ergibt sich die Rechtsstellung des Bürgerstandes: dieser allein war Träger und Nutznießer der vollen Freiheitsrechte. Bürger und Kaufleute führten aber nicht nur den Handel mit allen Kaufmannsgütern, sondern hatten fast die alleinige Berechtigung zur Führung der Stadtverwaltung und besetzten das (Bertcfjt.169) Diese allgemeine Entwicklung traf auch für den Sonderfall Sleyr zu. Seit den Anfängen eines geregelten Abbaues am steirischen Erzberg war diese Stadt der Sitz des Eisenhandels nach Westen, Osten und Norden und zugleich auch das Zentrum der Händler: es waren ja weder die Hammerheren noch die Eifen- handwerker —• mit Ausnahme der Messerer — befugt, die von ihnen hergestellten Eisenwaren selbst in den Handel zu bringen, sondern waren darauf angewiesen, den Vertrieb ihrer Erzeugnisse durch die Steyrer Händler besorgen zu lassen. Hier am Stapelort wickelten diese ihre Geschäfte ab und schon im 13. Jahrhundert spielte jene Gilde der Eisenhändler eine bedeutende Rolle. Sie regierten die Stadt in wirtschaftlichen Belangen, finanzierten ja mit ihrem Gelde einen Großteil des Innerberger Eisenwesens und find daher als Befruchter der Produktion anzusehen. Ihrem wirtschaftlichen Uebergewicht entsprach die fast ausschließliche Besetzung des Stadtrates, den sie allein beherrschten; hier sprachen sie die gewichtige Stimme und brachten die Stadtvertretung unter ihren Einfluß. Zum Aufgabengebiet des Rares von Steyr gehörte es, die Bürger zu regelmäßigem Eiseneinkauf anzuhalten und die Einhaltung der Privilegien zu überwachen?'") Schon im Stadtrecht von 1287 lassen sich Spuren eines Ausschusses der Bürger erkennen. Im 14. und 15. Jahrhundert bestand er aus sechs Mitgliedern, die mit dem Stadtrichter die Vertretung der Stadt nach außen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern zu be40

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