Jahres rückzuvergüten; dies war die Höhe der Steigerung. Außerdem verpflichtete sich die Gewerkschaft, in Anbetracht des hohen Preises, den Steyr für Scharfachjtahl bezahlen muß, dem dortigen Magistrate jährlich 125. Zentner Vorderhackenstahl zu liefern. Sollten aber die Eisenhändler diese Scharfachstahlabgabe mißbrauchen und mehr von diesem Stahl ins Ausland oder nach den Legestätten Krems, Freistadt und Wien verführen als sie selbst bei diesen arbeiten liehen, hotten die Händler 150 Gulden an die Gewerkschaft zu bezahlen.. Ebensoviel hatte ein Steyrer Handwerker an jene Stelle abzuliefern, wenn er Scharsachstahl bei der hiesigen Eisenkammer nicht mehr für sich, sondern um bares Geld für auswärtige Abnehmer verhandeln wollte. Aus diesen strengen Strafen kann man ersehen, daß die Händler viel eher geneigt waren, ihre billige Ware um großen Profit ins Ausland zu verhandeln als den Handwerkern zu überlassen; anderseits verdienten auch diese durch die Verhandlung des günstig eingekauften Rohstoffs mehr als durch den Verkauf der Fertigwaren. Die Hauptgewerkschaft hatte einigemale versucht, auch dieses Benefiz zu umgehen, sandte statt der vereinbarten Sachwerte Bargeld und forderte bei der Eisenknappheit von 1730 höhere Preise als man vereinbart hatteck°H Ebenso wie das 6-Pfennig-Gefäll erhielt dieses Benefiz im Jahre 1798 feine end- giltige Regelung. An dritter Stelle sei auf das „Eisenbenefiz" verwiesen, das auch den „Eisenhändlern, Feuerarbeitern und Manufakturisten" Steyrs zugute tarn. Laut Vergleich vom 11. November 1768 hatten alle Glieder des Eisenwesens für genannte drei Benefizien ihre Einwillgung gegeben. Es betrug in den Jahren 1782—1793: das 6-Pfennig-Gefüll für die Stadt Steyr . 9.025 Gulden das Vorderhackenstahlbenefiz für die Händler und Handwerker ......................................... 2.400 „ das Eisenbenefiz ebenso............................... 54.092 letzteres hatte die Gewerkschaft an die Eisenhandwerker, d. i. für jeden Zentner Mittelzeug und Eisen, der nach Steyr ging, 8 Kreuzer zu übenueijen.165) In der Folge häufen sich Klagen über diese großen Zahlungen, die die Gewerkschaft nach Steyr abzuführen hatte; sie alle fanden durch den Kaufkontrakt von 1798 ihre endgültige Regelung.'°°) Um den Betrag von 685.000 fl verkaufte die Stadt Steyr ihre gesamten Verlagsrechts im Innerberger Eisenwesen an die Kanal- und Bergbaugesellschaft in Wien, die sich zur Entschädigung für die Aufgabe der alten Rechte der Stadt zu wichtigen Zugeständnissen verpflichten mußte, die zum Teil für die heimische Eisenverarbeirung große Bedeutung erlangten. Diese Gesellschaft hatte sich verbunden, für die bürgerlichen Feuerarbeiter der Stadt das 30-kr-Stahl- und das 8-kr-Eisenbenefiz durch Pauschalbetrag von 4200 fl jährlich bar an die Stadtkasse abzuführen; diese hatre den Betrag im Verhältnis zur Abnahme unter die betreffenden Feuerarbeiter zu verteilen. Zweitens war sie gewillt, auch das 6-Pfg.-Gefäll als auf immer gültige Handlungssteuer durch den Gesamtbetrag von jährlich 1080 fl zu bezahlen; insgesamt betrugen die jährlichen Abgaben 5400 fl. Die Gesellschaft verpflichtete sich auch, ein offenes Lager all ihrer Erzeugnisse zu halten, das sich seit 1894 nicht mehr im Jnnerbergerstadl, sondern bei der Firma Amort am Stadtplatz in Steyr befand, von wo auch die Scahllieferungen der nunmehrigen Alpinen Montangesellschaft an die Feuerarbeiter der Stadt erfolgten und mit dem Benefizbetrag abgerechnet wurden. Bis nach dem ersten Weltkrieg wirkten sich für die Stadl und ihr Eisengewerbe diese Preisbegünstigungen vorteilhaft aus und noch im Jahre 1922 genossen die Feuerarbeiter der Stadt diese Zahlungs3/
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