Man suchte einen Ausweg, indem man höhere Preise für Rohmaterialien erzielen wollte. Wohl wurden nach jahrelangen Verhandlungen Preiserhöhungen erreicht, inzwischen waren aber schon wieder neue Forderungen dringender geworden. Erreichten aber die Radmeister endlich eine Steigerung ihrer Preise, dann stellten die Hammermeister ebenso ihre Forderungen, denn jede Verteuerung traf zwangsläufig auch sie. Diese mußten nicht nur die Kosten für Proviant, Holz und Kohle bestreiten, sondern der Reinertrag aus dem Eisen wurde außerdem noch durch den unvermeidlichen „Hindangang im Feuer" geschmälert?88) Ein ständiges Ringen um die Festsetzung der Eisenpreise können wir bis tief hinein in das 18. Jahrhundert verfolgen; erst die Aufhebung aller Verschleiß- und Preissatzungen durch Josef II. im Jahre 1781 stellte jedem Erzeuger auch die Preiserstellung frei. Die Eisensatzungen wurden in erster Linie für die weiterverarbeitenden Handwerker erlassen, an die der Rohstoff um angemessenen Preis abgegeben werden sollte. Die Käufer erhielten durch die Preisfestlegung gewisse An- hanspunkte für ihre Kalkulationen und es wurde somit der schädlichen Preistreiberei ein Riegel vorgeschoben. Jedoch die kaiserliche Kanzlei konnte sich mit ihren Bemühungen um feste Preise nicht durchsetzen, wenngleich das Streben nach gerechten Preisen in den drei Gliedern vorhanden war. Die staatlichen Maßnahmen machten vor den Interessen der Eisenhändler selbst nicht halt, denn auch der Staatshaushalt konnte durch gesteigerte Eisenausfuhr wesentliche Einnahmen verzeichnen! Es galt noch in der Eisenordnung vom Jahre 1560 der „ainige gleiche Kauf gegen In- und Ausländer"?88) Die Fremden sprengten aber selbst die Fessel, ihnen war das alpenländische Eisen unentbehrlich und sie versuchten daher mit allen Mitteln, so viel als möglich in ihre Hände zu bekommen. Oberdeutsche Händler köderten daher durch vorschriftswidrige, hohe Preise beträchtliche Mengen der Produktion, gaben sogar an bk. Radmeister Vorschüsse und schlossen mit den Händlern Steyrs geheime Kontrakte. Dies geschah bereits in einer Zeit, als die Preise für Ausländer noch verbindlich maren;187) zum Teil ist die zeitweise Verödung des Inländischen Markts darauf zurückzuführen. Aber nicht nur der Menge, auch der Qualität nach waren die Ausländer begünstigt. Die Kaufleute von Steyr nahmen unreelle Teilung der angelieferten Rohwaren vor, stellten die qualitat'v besseren gegen entsprechende Preiserhöhung für die Ausländer bereit, die schlechteren Waren verkauften sie an heimische Handwerker. Auch die einzelnen Leaorte verfolgten diese Grundsätze und die Regierung war gezwungen einzugreifen, wie uns von Krems schon aus dem Jahre 1550 berichtet m-irb.158) Die hohen Gewinne, die sich aus der Verhandlung ins Ausland ergaben, brachten die Forderungen des Inlandes zum Schweigen! Wohl hatten die staatlichen Preisordnungen versucht, die „bürgerlichen Gewinne" der Händler von Steyr und den einzelnen Legorten zu regeln, sie unter Berücksichtigung aller Frachtspesen festzusetzen und somit zu beschränken; so wurden Gewinne der Kremser Händler auf nur 1 Schilling pro Zentner festgelegt und trotzdem kamen alle Eisenherren zu bedeutendem Wohlstand und Reichtum. (Paritäten sind den Anmerkungen zu entnehmen.) Nach der Preissatzung von 1626, die ausschließlich nur für den Verkauf an inländische Konsumenten Gültigkeit hatte, war den Preissätzen im Auslandshandel auch gesetzlich keine Grenze mehr gesetzt. Der Verschleiß in ausländische Gebiete konnte nun rechtmäßig nach beliebig hohen Preisen erfolgen; dies nützten die Steyrer auch zur Genüge aus und verhandelten den Zentner Scharsachstahl, berwfie um 7 Gulden im Inland absetzten, um 13 Gulden ins Reich nach Söm?89) Im Jahre 1506 35
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