Ringe, die mit dein Zeichen der Hammermeister gemerkt waren, zusammen- get)anen; das Kleineisenzeug wurde in yafjern verpackt und jo aus Floß und oqjifs verführt. bn Steyr nahmen die Knechte und Dienstleute der Händler an der Lände der Enns das gesuitugene Zeug tin Empfang, brannten es zur amtlichen &i|en- roaage und sorgten für genaue A.bwaage. Dem hiezu oestimmten Waagmeister war es zur Vermeidung jegiia;en Derdachles nicht gestattet, in die Häuser oder Gewölbe zu gehen uno dori zu, wägen, geigte sich uoer ui oteqr Abgang an einer bestimmten Eisensorte, >o hatte der «ertauser dem Käufer aus einer anderen Sorte die fehlende yjcenge zu erstatten; bet übergroßem Abgang erfolgte Konfiskation durch den Mai der Stadl und Anzeige an den Amtmann?") Da geschlagenes Gut als Puerd- oder Zentnergut galt, sollte es auch grundsätzlich nicht im kleinen verkauft werden, sondern nur zu vorgenannten Einheiten. Um jedoch auch die kleinen Handwerker versorgen zu können, die nicht zentnerweise, sondern m geringen Mengen das benötigte Nohmaterial einkauften, wurde Die Einrichtung der „Pfundauswaage" geschaffen; der Magistrat leitete hier die Aufsicht und ein in seinen Diensten stehender „Pfundauswäger" besorgte die Geschäfte. Die Regierung behielt sich die Ueberprüsung der Waageeinrichtungen vor, um von vorne herein jede Unstimmigkeit auszuschalten. Die gemogene Ware gelangte sodann in die Gewölbe und Magazine der Händler, die meist auf der linken Stadtplatzseite, also am Ennsquai, lagen. Nach Aufrichtung der Hauptgewerkscha'ft lö25 wurde die Stahl- und Eisenlagerung zentral geregelt; es kam zum Abschluß von Mietverträgen sowohl mit Privatpersonen als auch mit dem Orden der Dominikaner, der innerhalb seiner Klostermauer,n große und für Stahllager geeignete Räumlichkeiten zu verpachten hatte?"") Aber in Zeiten großer Absatzstockung wurden die vorhandenen Magazine zu klein, um das angelieferte Zeug zu fassen und wir hören in einem Bericht aus dem Jahre 1603, daß große Mengen von Stahl und Eisen unverkauft an der Steyrer Stadtmauer liegen blieben.101) Von hier aus kam also Eisen und Stahl zur weiteren Verhandlung. Die Entwicklung des Eisenabsahes wurde im wesentlichen durch landesfürstliche Ordnungen geregelt, gestaltete sich aber der Sorte und dem jeweiligen Bedarf nach ganz verschieden und stand mit der Produktionsleistung oftmals nicht im Einklang. Schon feit ältester Zeit waren die beiden Bergorte Jnnerberg und Vordern- berg vollkommen voneinander unabhängig, sowohl was den Abbau am Berg selbst, die Versorgung mit Lebensrnitteln und Brennstoff als auch die Absatzgebiete betraf. Das Innerberger Eisen nahm naturgemäß seinen Weg noch Norden, nach Steyr, ennsabwärts bis zur Donau und von dort nach Osten oder Westen. Diese ursprünglich natürliche Entwicklung wurde bald durch landesfürstliche Mandate geregelt. Bereits 1314 erfolgte für Vordernberg das Verbot, Eisen nach Norden über den Prebichl zu verhandeln?"1) Zum Schutze der alpenländischen Eisenindustrie erging im Jahre 1371 der Befehl zur Beschlagnahme alles Eisens, das aus Böhmen und Bayern eingeführt wurde?"") Die Eisenordnung von König Friedrich III. aus dem Jahre 1448/49 bestimmte nun auch für Jnnerberg die Absatzmärkte: gesetzlich wurde nun festgelegt, daß der Verkauf von Innerberger Waren nach Süden verboten war, jedoch der Norden mit seinem Verlagszentrum Steyr hatte mit diesem versorgt zu werden?"1) Aber auch die Handelsstadt hatte kein ungemessenes, nach freiem Belieben ausdehnbares Absatzgebiet; der Teilung der Produktion entsprach eine Teilung des gesamten Handels, die durch Natur und Straßenordnung festgesetzt war. 25
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