hin neben Kaufleuten aus den „Lsgorten" und dem Deutschen Reich die Eisenhändler der Stadt wichtige Darlehensgeber, die der Compagnie beträchtliche Summen vorstreckten.^) Die bisherige Höhe des Verlages von 192.800 fl wurde nach Prüfung zu gering befunden und ein Betrag von 266.500 fl errechnet, den die Stadt aufzubringen hatte. 100 fl pro Kopf war die kleinste Einlagesumme, die alle 4 Jahre verändert werden durfte; reichte aber das Einlagekapital nicht aus und schien der Eisenbezug nicht gesichert, sollte Geld gegen Zinsen mit „Vorwissen der erfahrenen Stadträte" aufgenommen werden. Die Ausbezahlung des Gewinnes sollte jedem Gesellschafter je nach der Höhe seines Leggeldes jährlich gewährleistet werden. Um die Ueberleitung der privaten Handlung in eine Gesellschaft ordnungsgemäß durchführen zu können, mußten die Eisenhändler mit ihren Hammer- meistern genaue Abrechnung treffen und anzeigen, wieviel jeder bei seinem Hammer an geschlagenem Zeug liegen habe; Frist für diese Bestandsaufnahme war bis Martini 1562 (11. XL), bis dahin eine „kleine Interims Compagnie Ordnung" die Geschäfte regeln sollte; dann erst trat die „große Ordnung" in Kraft?-) Erst im Jahre 1583 konnte den privaten Handelsleuten, die mit großem Gewinn den Handel geführt und das Heft nicht aus der Hand geben wollten, auf Betreiben der kaiserlichen Kommission durch das „Eifen-Refor- mations Capitulationslibell" der Eisenhandel entzogen werden.^) Aller inner- bergischer geschlagener Zeug, Schienen, Pfluigblech und dergleichen Eisensorten mußten von jetzt an an diese Gesellschaft geliefert werden und durften weder an einen anderen Orl noch an hiesige Privatpersonen in großer oder kleiner Menge abgegeben werden. Eine Ausnahme bildete nur der „Vorderkernstahl", dessen Verlag schon seit 1516 durch eine Gesellschaft vor sich ging, die von den Hämmern direkt diesen Stahl bezog und in ihren eigenen Werken diesen zu feinen Sorten verschmie«dete?H Von diesem Zeitpunkt an war also niemand mehr berechtigt, Handel mit geschlagenem Eisenzeug zu treiben, die einzelnen großen Verlagshäuser, deren Geschäfte mit Innerberger Waren nur durch landesfürstlichen Ordnungen in bestimmte Bahnen gelenkt waren, mußten zu Gunsten der gesamten Bevölkerung auf ihre Vorrechte verzichten; dies lag keineswegs im Interesse ihrer Handelspolitik. Aber nicht nur Händler, die durch die Gründung einer AG, die die Compagnie ja verkörperte, geschädigt waren, nahmen eine ablehnende Stellung ein, sondern es meldeten sich Stimmen, die allgemein gegen den schädigenden Einfluß von großen Kapitalgesellschaften Stellung nahmen. Der flammende Protestbrief des Bergwerkssachvsrständigen Hanns Steinberger aus Schlad- ming an den Stadtschreiber von Steyr Heber vom 28. Mai i580 sollte Mahnung und Warnung sein vor dieser „unheilvollen und gefährlichen Neuerung", deren Gründung nur als Maßnahme gegen den krassen Eigennutz einiger habgieriger Handelsleute erfolgen mutzte, die ihre Bürgerpflichten mißachtet und so die alten Vorrechte für die Stadt in Gefahr gebracht hatten?H Als warnendes Beispiel führt Steinberger die Gesellschaften von Hall in Tirol, Aussee und Gastein an, die anfangs fest begründet waren, doch bald zerfielen, da wenige nur ihren eigenen Nutzen und Vorteil im Auge hatten, Aermere drückten und zu Grunde richteten, so daß statt 1000 Beschäftigten heute nur mehr 300—400 erhalten werden könnten. Nach Steinbergers Meinung fei nur eine kleine Gesellschaft bis zu vier Bürgern zweckmäßig und bilde auch keine Gefahr. da sie monopolistische Absichten nicht verwirklichen könne und selbst ihre Auslösung keinen größeren Schaden verursache. Die verderblichen Folgen einer großen Kapitalgesellschaft, wo viele ihr Geld einlegten und jährlichen Gewmn daraus zögen, seien sehr groß; besonders die Jugend würde dadurch zur Ar- beitsunlust und Bequemlichkeit erzogen, Fleiß und Tüchtigkeit würden fremde 2 17
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