Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, März 1953

Handel zurück und es wurden Stimmen laut, welche verlangten, daß die Führung des Eisenhandels aus den Händen der einzelnen Händler in den Besitz der Stadt Steyr übergehen sollte.57) Die habsburgische Länderteilung von 1564 wirkte sich ungünstig für das Eisenwesen aus. Die Steyrer Verleger begünstigten bloß die österreichischen Hammerwerke und ließen die steirischen ohne h.nre.chenden Verlag, so daß diese dauernd unter unregelmäßiger Eisenabnahme zu leiden hatten. Erzherzog Karl, der sich sehr um das steirische Eisenwesen verdient gemacht hatte, legte nun dem Kaiser dar, daß auf die Dauer von privater Seite keine regelmäßige Eisenabnahme und sichere Einhaltung der Verträge erwartet werden sönne.58) Der Erzherzog erklärte, den Verkehr mit Steyr ganz abbrechen und sich um andere Verleger umsehen zu wollen, wenn es dort nicht zur Bildung einer eigenen „Gesellschaft der Eisenhandlung" mit Teilnahme der ganzen Stadt käme. Die „Ordnung und Abtheilung der Hammerwerke im Lande Oesterreich und Steyr" durch Kaiser Maximilian II. und Erzherzog Karl von Oesterreich vom Jahre 1570 kann als letzter Versuch angesehen werden, die ersehnte Ordnung herzustellen; er schlug jedoch fehl.58) Die Eisenhändler von Steyr teilten kraft ihrer Monopol-Stellung nach ihrem persönlichen Gutdünken und wirtschaftlichen Vorteil das Roheisen weiter auf und handelten somit gegen die jüngst erlassene Ordnung. Die gesamte Eisenhandlung lag zu dieser Zeit in der Hand weniger Verleger, die, oftmals auf Kosten der Hammergewerke und der kleinen Eifenhandwerker der Stadt selbst große Vermögen erworben hatten. Es war in der Tat eine Aenderung notwendig. So hatte Bürgermeister Daniel Straffer 70.000 fl beim Eisenwesen liegen, fast ebenso hoch beliefen sich die Verlagseinlagen der Ratsbürger Benedikt Aettl, Wolf Gutprodt untr Gothart Händl und ein großer Teil der Hammermeister war vollkommen von den Genannten abhängig. Die Forderung des Erzherzogs rief unter solchen Umständen bei der mächtigsten und im städtischen Leben einflußreichsten Schichte größte Ablehnung und heftigste Gegenwehr hervor. Trotz allem konnte Erzherzog Karl die Gründung der „Compagnie oder bürgerlichen Eisenhandlungsgesellschast von Steyr" im Jahre 1581 durchsetzen, die als hiesiges bürgerliches Gewerbe unter Garantie der Stadt geführt wurde.5") Bürgermeister, Richter und Rat von Steyr hatten selbst die Leitung, die alle Geschäfte in ihrem Namen führten; man erhoffte sich sowohl beim Eisenbezug, als auch bei der Stellung der Verlagsgelder schon dadurch gewisse Sicherheit. Die Führung der Amtsgeschäfte oblag 4 „Oberpersonen", von denen 2 Mitglieder des inneren Rates sein mußten. Der Buchhalter, der jährlich über Eingang und Ausgang, also Empfang und Wiederverhandlung von Eisen und Stahl Rechnung legen mußte, wurde von diesen kontrolliert; außerdem waren noch 2 Kassiere für die Regelung der finanziellen Geschäfte im Amt. Vier „Zeugsempfaher", die von den Hammermeistern Eisen und Stahl in Empfang nahmen, Kontrakte mit den Gewerken abschlössen, Gelder einhoben und die Ware nach Steyr brachten, wurden ebenfalls von der Gesellschaft beschäftigt. Insgesamt standen zwölf Beamte in ihren Diensten, die während ihrer Amtszeit ihre bürgerlichen Aemter und Gewerbe aufzugeben hatten. Nach der Compagnieordnung von 1581 sollten alle Eisenverleger, die ihr Gut in der Eisenhandlung liegen hatten, dies in die „Masse der Gesellschaft und der gesamten bürgerlichen Eisenhandlung" kommen lassen; es erlosch somit die Handelsgerechtigkeit der einzelnen Mitglieder und die Compagnie übernahm selbst die Monopolstellung. Weiters war jeder Steyrer Bürger, der mindestens 100 fl Einlage bezahlte, im Rahmen der Compagnie am Eisenhandel beteiligt. Trotz dieser Begünstigung für die Steyrer Bevölkerung, wodurch die geschlossene Klasse der Eisenhändler gesprengt werden sollte, blieben weiter16

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