Ihnen war es u. a. strenge untersagt, die Innereien wie Magen, Gedärme, „Wampenfleck", „Lungl" oder Milz 'feilzuhalten. Sie waren nur befugt zum Verkauf von Rindfleisch und durften nicht verkauftes Fleisch am nächsten Wochenmarkt nicht wieder in die Stadt führen. Wie die Stadimetzger mußten auch sie das Kuhfleisch getrennt vom Ochsenfleisch in ihren Bänken lagern und diese um 12 Uhr mittags räumen. Die Ölberggasse Die Fleischbeschau erfolgte jeden Wochenmarktstag durch einen Stadtmetzger und zwei Personen aus der Bürgerschaft. Nach Preuenhueber wurden seit 1449 „die Genannten" neben anderen Geschäften auch zur Fleisch- und Fischbeschau herangezogen?) Die „Beschaustunden", im Sommer um 6 Uhr, im Winter um 7 Uhr früh, waren pünktlich einzuhalten. Wer zu spät kam, durfte sein Fleisch nicht mehr verkaufen, außer es konnten triftige Gründe für das Zufpätkommen beigebracht werden. Leute, die das Fleischhauer-Handwerk nicht erlernt hatten, waren nicht berechtigt, Vieh zu schlachten oder Fleisch zu verkaufen. Selbst die „Schweineschlächter", auch „Schweinlöter" oder „Schweinschlager" genannt,7) hatten nach der neuen Handwerksordnung drei Jahre zu lernen und am Jahrtag ein Auflaggeld von 16 Pfennig zu erlegen. Im Jahre 1584 bestätigte die Stadtobrigkeit die Ordnung für die Metzger- knechteH und gewährte dem Handwerk die Führung eines Zunftsiegels. Als aber 1590 die Metzger den Ochsenkopf als Handwerkssymbol im Siegel zu 22
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