Sterr lebte in banger Erwartung des kommenden Gerichts und der nun verstärkt einsetzenden Gegenreformation. Zuerst mußten Madlseder und Dr. Holzmüller der ebenfalls bei den Bauern in Ehren gestanden war vor das Gericht, ihre Häuser wurden durchsucht und ein Bericht hierüber nach Linz gesandt, von wo ein Befehl an Stepr erging, daß I. kein Bürger ohne Erlaubnis des Bürgermeisters verreisen dürfe; 2. die bewohnten und unbewohnten Häuser genau verzeichnet werden müßten; 5. kein Fremder ohne vorhergemachte Anzeige beherbergt werden dürfte; 4.die, welche ihren Abschied hätten und sich noch hier aufhielten, sollten be¬ schrieben werden; 5. man ein wachsames Auge auf das Feuer haben und 6. alle Schimpfreden verbieten solle.!) Wer mit den Bauern konspiriert hatte, wurde verhaftet. Dies erfolgte nach An¬ gaben der katholischen Bürger, die sechs Stunden lang von einem Kommissar verhört worden waren.?) Madlseder und Dr. Holzmüller wurden zum peinlichen Verhör nach Enns gebracht doch sagten sie nichts aus. Ihre Güter wurden beschlagnahmt. Bis zum März 1627 zogen sich die Untersuchungen der Exekutionskommission in Linz hin „ die alle Fälle genauestens prüfte. Acht Rädelsführer wurden am 26. Marz zum Tode verurteilt; einer von ihnen bekehrte sich zum katholischen Glauben. Madlseder, Holz¬ müller und ein ehemaliger Bäcker aus Stepr der schon früher aufs Land verzogen war, waren unter den Verurteilten.s) Die zweite Exekution wurde am 25. April durch¬ geführt; wieder befand sich ein Steprer unter den Verurteilten,?) die sich alle be¬ kehrten. Bauern, die unter dem Eindruck der Exekutionen um Gnade baten, wurde der kaiserliche Pardon erteilt unter der Bedingung, daß sie sich bekehrten. Jetzt nach der endgültigen Liquidierung des Bauernaufstandes, begann, zwar in etwas gemäßigterem Tempo, aber doch unbeirrbar der Dollzug der gegenreformatorischen Maßnahmen.5) c) Die Auswanderung. Ein Jahr nach dem ersten scharfen Auswanderungsdekret für alle die sich nicht bekehren wollten, wurde am 51. Jännen 1626 an alle Obrigkeiten der Befehl gegeben, niemanden ohne Erlaubnis der Landeshauptmannschafté) auswandern zu lassen. Wieder ungefähr ein Jahr später am 8. Mai 1627 wurde den Bürgern die neuerliche Fest¬ legung der Bekehrungsfrist bis zum 9. Juni 1627 verkündet. Die Erklärung jedes ein¬ zelnen Bürgers über seinen Entschluß mußte bis zum 15. Mai abgegeben werden. Stadtpfarre, Dominikaner und Kapuziner begannen mit Bekehrungspredigten und die Stadt mit der Ausschreibung der Steuern für die Abziehenden. Don den Diertel¬ meistern wurden zu diesem Zwecke Vermögenslisten angelegt.?) Die Besetzung der Aemter, die nach dem Bauernkrieg noch nicht völlig durchgeführt worden war fand anfangs Juli statt und am 6. Juli trat zum ersten Male wieder ein vollständiger katholischer Stadtrat zusammen. 1) R.Dr. 1626, Konzept. Pritz, Stepr S. 270. 2)Zeil S. 78. 3) Madlseder und Holzmüller wurden enthauptet und gevierteilt; ihre Köpfe wurden vor dem Rathaus in Steyr auf Stangen gespießt aufgestellt. Zetl S 86. 9Hans Himmelberger, einige Zeit Stadtrichter in Ster der seit seiner Ver¬ haftung bis zum 21. April in Stepr im Arrest gelegen war. Zetl S. 87. 5) StA. K. XI, L. 24, Nr. 1752: Kaiserliches Patent vom 26. März 1627: Der Bauernaufstand hat das löbliche Werk der Reformation aufgehalten, nun wird es wieder aufgenommen. Gehorsam den Reformations=Commissionen gegenüber wird ge¬ fordert.Wer nicht katholisch wird muß binnen vier Wochen auswandern Dgl. Zetl S. 84: 15. Jänner 1627: „denen Burgern ist aufgetragen worden, Ihre abschiedt Zu begehren, oder aber sich in Kürze Zu der Catholischen religion Zu bequemben“. 6) StA. K. XI, L. 24. Nr. 1750; ebenda K. XI. L. 25, Nr. 6: Im Jahre 1626 erklärten 250 Personen, lutherisch bleiben zu wollen, jag katholisch zu werden; 156, meist vermögende Personen, sind vor den Soldaten fortgezogen, ihre Häuser stehen leer. 7) StA., K. XI L. 25. Nr. 6: Die Viertelsbeschreibungen für Vermögensauf¬ nahme und Nachsteuerberechnung sind sehr unvollständig erhalten. Das untere Viertel zählte 70 Haushalte, davon 50 bürgerliche. Insgesamt haben 1627 84 Bürger ein Zehntel ihres Vermögens bezahlt = 579 fl 12 B 50½ d, 76 Bürger ein Drittel ihres Vermögens bezahlt. Diese Angaben können nur als Beispiel dienen, da absolute Zahlen nicht erhalten sind. 95
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2