ein Jahr nach Schmoll hatte von der Kanzel herab den Rat der Stadt beschimpft zu einer Unter¬ — worauf er von diesem dem feierlichen Einzug der Prädikanten Bezahlung getroffen redung gebeten wurde, in der eine Uebereinkunft wegen seiner zu dürfen. Der Rat seinem Dosten verbleiben wurde, nachdem er gebeten hatte, auf daß der Rat das Dersprochene nie zahle verlangte, daß er seine Beschimpfungen auch von der Kanzel herab widerrufe. die er von der Kanzel herab gemacht hatte, unter den Dredigern Streitigkeiten. Der am Zur selben Zeit gab es auch 12. September bestellte Drediger Georg Thomas, der eine Steprerin geheiratet hatte,!) wollte sich dem evangelischen Pfarrer Johannes Isingins, dem Haupt des evangelischen Kirchenministeriums, nicht unterstellen; Isingius bat den Rat der Stadt ein Macht¬ wort zu sprechen,?) auch mit anderen Dredigern, M. Baper und M. Schaidthauff gäbe es Streit. Ein Brief aus dem Jahre 1612 zeigt, daß sich dieser Zustand nicht gebessert hatte; erneut mußte der Rat Ruhe schaffen. Die Serie dieser unliebsamen Ereignisse riß nicht ab. Am 5. März 1610 mußte sich der Rat mit dem Freiherrn Wilhelm Seemann von Mangern auseinandersetzen, den der Drediger Tobias Schaidthauff von der Kanzel herab verleumdet und beschimpft hatte.3) Der Rat verbot hierauf jede gehässige Predigt und befahl in Hinkunft die Abstellung jeder Streitigkeit. Trotzdem war es am 14. November 1612 nötig, daß der Stadtrichter dem evangelischen Ministerium eine Instruktion zusandte.*) Diese hatte anscheinend das Mißfallen der Drediger hervorgerufen denn am 12. Dezember 1612 bestreitet Georg Thomas in einem Brief an den Rat, über diese „Generalordnung“ geschimpft zu haben. Er bittet den Rat, zwischen ihm und seinem geistlichen Vorge¬ etzten Isingius den Frieden wieder herzustellen und ihm gewogen zu bleiben.5) Er sei durchaus für eine Ordnung in der Kirche, doch sei ihm das Wort „Instruktion“ bedenklich erschienen, das er in diesem Zusammenhang noch nie gehört hätte. Er sollie es bald von kompetenter Seite hören. Am 2. Jänner 1615 erließen die drei Landstände eine Instruktion bezüglich der kirchlichen Ordnungs) und der Wiedererrichtung des evangelischen Ministeriums in Stepr in Verbindung mit dem von Linz. Diese Instruk¬ tion, so hieß es in ihr zum Schluß, sei genau zu befolgen damit der Rat, der Friede und Ordnung in diesen Dingen wünsche, nicht gezwungen sei, einzuschreiten. Zum Zei¬ chen, daß die Drediger nach ihr zu leben bereit seien, hatten sie einen beigefügten Recognitionsschein auszufertigen, was sie nach einigem Zögern auch taten. Am 10. August 1615 hatten die evangelischen Geistlichen den Recognitionsschein noch nicht unterschrieben und bekamen daher die Instruktion nochmals zugesandt. Gleichzeitig mußte der Kantor wegen ungebührlichen Benehmens gerügt werden.?) Diese neuer¬ liche Zusendung der Instruktion löste bei den Dredigern neue Bedenken aus. Am 12. August 1615 mußte der Rat den Drediger Herrn Tobias ermahnen, weil er über die neuerdings ungleiche Bezahlung der Drediger Beschwerden geäußert hatte.s) Seit der rangmäßigen Gliederung im Ministerium laut Instruktion (Pfarrer Diacon Drediger) wurde auch die Bezahlung vom Rat abgestuft. Am 14. August äußerte auch Prediger Schaidthauff in einem Brief an B. R. R. solche Bedenken.?) Am 19. August kam Dre¬ diger Georg Thomas mit seinen Bedenken.10) Schließlich bequemten sich doch alle zu unterschreiben und damit hörten die Streitigkeiten im wesentlichen auf. Die evan¬ gelischen Drediger hatten eingesehen, daß der Rat der Stadt bei aller Freundschaft nicht gewillt war, sich in seinem Willen beeinflussen zu lassen, und daß er Ordnung vorschrieb und Ruhe forderte. 1718: 12. September 1609, B. R. R. an G. Thomas. 1)Ebenda Nr. 1719: 1. Brief ohne Datum. 2. Brief: Eine Klage M. Isingius 2)Ebenda Nr. jahre 1612. Matth. Schmoll wird im März beurlaubt. Prev., S 557. Sein aus dem war M. Johann Baper, ehem. Prediger im Linzer Landhaus und in Losen¬ Nachfolger teinleiten. 3) St.=A. XI, 24, Nr. 1719. 4)Ebenda Nr. 1720, 14. November 1612. 5)St.=A., K. XI, L. 24, Nr. 1720, 12. Dezember 1612. Auszug im Anhang 6) „ „ „ 2. Jänner 1615; S. 291, 2. Teil. 3, Nr. 7) St.=A., U. XI., S. 24, Nr. 1720, 10. August 1615. 12. August 1615. 1 3St.=A., K. XI. L. 24, 14. August 1615. 10) „ 19. August 1615. 9 82
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